Ccf

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von QuickPack, 23. Februar 2006 .

  1. 23. Februar 2006
    CCF (Credit Card Fake)
    naja also habe neulich (ich bin dumm ich weis) einen CCF begannen darauf hin habe ich einen monat später auf den gefakten e-mail account ne mahnung erhalten nur leider haben die meine echte ip rausbekommen bzw. mitbeloggt weil der proxy den ich genutz habe kein SSL proxy war nunja die haben meine ip und meiten ich bekomme eine anzeige nun habe ich ein schreiben von deren anwalt bekommen und wollte nurmal wissen hat das folgen für mich wenn ja welche (bin 17 jahre niocht vorbstraft) ?????

    ich habe dadrauf folgendermaßen ragiert!
    ich teilte dem anwalt meinen realen namen mit und behauptete ich hatte mehrere trojaner auf meinem PC da ich ih jicht benutzt habe aber online war habe ich es nicht bemerk als ich das schreiben erhielt war mir also klar das mein PC also Zombie rechner verwendet wurde !!

    meint ihr ich komme damit durch?

    oder war das dumm hab auch noch von anderen anbietern drohungen erhalten was tun? kennt ihr nen proxy server der das verhindert? weitere informationen ich bin bei t-online registriert und bekomme alle24 h ne neue ip zugeteilt wie lange werden die alten ips gespeichert oder werden sie überhaupt gespeichert und wer hat dadrauf zugriffsrechte auf diese logfiles??

    thx im vorraus
     
  2. 23. Februar 2006
    hmm so lange mir bekannt ist speichert t-online keine IP's.
    Aber falls dürfen sie nur MAXIMAL 3 Monate speichern.
     
  3. 23. Februar 2006
    Um welche Firmen oder Anbieter die klagen handelt es sich denn.... Wie sahen diese Mails aus, die du von deren Anwalt bekommen hast.... Beim was hast du gefakt?
    Ob das mit dem Trojaner jetzt mal so gut war lass ich mal offen, vll wissen da andere mehr. Aber ich denke solche Ausreden sind dort u.u. bekannt.


    Du hast gerade Anzeigen am Hals wegen KReditkarten betrug und fragst wie man das noch besser anstellen könnte? ?( Ist das ernst gemeint=?

    Und btw. Kreditkartenbetrug ist was ganz anderes als ein paar Filmchen laden.
     
  4. 23. Februar 2006
    Ich hätte selbst nicht den Brief beantwortet. Hättest besser vorher deinen Anwalt eingeschaltet, der hätte dann wenn nötig eine passende Antwort verfasst. Wenn du sowas selbst schreibst kommt meist nur sowas raus was die am Ende gegen dich verwenden könnten.
     
  5. 24. Februar 2006
    Schön blöd ich weiß wie man sich Fühlt und finde es mutig das du das hier geschrieben hast aber da musst du durch;

    ich weiß ja nicht was du genau gemacht hast aber wenn du das alles abstreitest und es kommt zur gerichts verhandelung wird dein pc eiseinander genommen! und dann wissen die was du gemacht hast!

    aber ich denke du hast bestimmt ne kleine summe von unter 50 € betrogen...

    dann wird das verfahren warscheinlich eingestellt solange du nicht mehr auf dem kerbholz hast...

    oder schlimsten fals musst du ne kleine geld strafe zahlen und nen paar sozi std abarbeiten...

    Wünsche dir alles gute und viel glück

    Ps:


    Sei erlich und bereue es wenn du zum gespräch oder sowas musst...

    wissen deine Eltern davon

    sie sollten hinter dir stehen und dir helfen!

    mfg

    D Flam
     
  6. 27. Februar 2006
    Kredikartenbetrug ist ein Vergehen und fällt unter das Strafrecht. Die Höhe der Strafe richtet sich nach Art , Umfang u. Schwere der Tat. Das Strafmaß kann zwischen Geldstrafe, Bewährungsstrafe und Gefängnisstrafe lauten - das kommt auf den konkreten Fall und den Richter an.

    Ein 16-jähriger gilt bereits als strafmündig, er fällt allerdings noch unter Jugendstrafrecht. Ziel des Jugendstrafrechts ist es "Missetäter wieder auf den richtigen Pfad der Tugend" zu bringen. Das Strafmaß liegt daher i.d.R. unter dem des normalen Strafrechts. Es gilt das Motto "Prävention vor Strafe".

    Abhängig von den Einzelheiten der Tat, Schadensumfang usw. kann man davon ausgehen, daß der Täter wohl nur eine Bewährungsstrafe erhält und wahrscheinlich Sozialstunden ableisten muß. Da er nicht vorbestraft ist, wird dies normalerweise strafmildernd gewertet. Zumindest ist eine Haftstrafe unwahrscheinlich.Aber wie gesagt, daß lässt sich schwer genau beurteilen. Es kommt immer auf die genauen Umstände der Tat an und auch auf den Richter. Auch wird danach geurteilt, ob der Täter eine "echte kriminelle Energie" aufweist oder es mehr ein "unbedarfter Jugendstreich" war. Mit entscheidend ist auch, ob der Täter Reue u. Einsicht zeigt und geständig ist.
     
  7. Video Script

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