#1 22. April 2007 Hi Community Also morgen muss ich einen Vortrag über Integration von Behinderten in der Schule halten. Ich weiss jetzt danach zu fragen ist möglicherweise zu spät aber mir fehlt noch ein wichtiger Punkt in dem Vortrag, nämlich woran der Behindertengrad bestimmt wird. Ich hab danach gegoogelt wie n blöder aber ich find leider nix. Wäre euch sehr verbunden, wenn mir einer von euch die merkmale des Grades hier reinschreiben oder mir eine Seite schicken könnte wo solche Sachen draufstehn, denn ein paar Infos die ich vllt. noch nicht habe schaden auf keine Fall Danke jetzt schonmal MfG + Multi-Zitat Zitieren
#2 22. April 2007 AW: Behindertengrad Meinste das --> Code: Grad der Behinderung Die Auswirkungen der Beeinträchtigungen werden als Grad der Behinderung festgestellt. Die Feststellung erfolgt in Zehner-Graden von 20 bis 100. Im Ausweis wird ein Gesamt-GdB angegeben, der sich aus den GdB der einzelnen Beeinträchtigungen zusammen setzt. Der Gesamt-GdB wird nicht durch Addieren der einzelnen festgestellten GdBs festgelegt. Ausschlaggebend sind die Auswirkungen der Behinderungen untereinander Es wird daher von der Behinderung ausgegangen, die den höchsten Grad der Behinderung hat. Bei allen weiteren Beeinträchtigungen wird überprüft in wie weit sich diese zusätzlich verschlechternd auswirken. In einigen Fällen ist von " Minderung der Erwerbsfähigkeit" (MdE) die Rede. MdE und GdB werden nach den gleichen Grundsätzen bemessen. Im sozialen Entschädigungsrecht ist meist von MdE die Rede, beim Schwerbehindertenrecht wird von GdB gesprochen. + Multi-Zitat Zitieren
#3 22. April 2007 AW: Behindertengrad Ja genau sowas, blos das die entscheidenen Faktoren (^^) die für die Bestimmung des Grades berücksichtigt werden angegeben werden. Wusste grad nicht wie ich das umgangssprachlich formulieren sollte + Multi-Zitat Zitieren
#4 22. April 2007 AW: Behindertengrad Grad der Behinderung Die Auswirkungen der Beeinträchtigungen des Grades der Behinderung wird aus den GdB der einzelnen Beeinträchtigungen zusammen gesetzt. Der Gesamt-GdB wird nicht durch Addieren der einzelnen festgestellten GdBs festgelegt. Das was zählt, sind die Auswirkungen der Behinderungen untereinander deshalb wird daher von einer Behinderung ausgegangen, die den höchsten Grad hat. Bei weiteren Beeinträchtigungen wird überprüft, ob sich diese zusätzlich verschlechternd auswirken. Daher spricht man von " Minderung der Erwerbsfähigkeit " MdE und GdB werden nach den gleichen Grundsätzen bemessen. Im sozialen Entschädigungsrecht spricht man von MdE und beim Schwerbehindertenrecht von GdB. __Hab es von Wraith zusammengefasst und abgekürzt. + Multi-Zitat Zitieren
#5 22. April 2007 AW: Behindertengrad ja hab das ja auch alles verstanden Also bei Wiki steht z.B. das man bei einem Behindertengrad über 50% als Schwerbehindert gilt. Ist das jetzt wenn ein Arm fehlt oder vllt. nur der kleine Finger fehlt oder man nicht richtig sprechen kann usw. Wird ja nicht addiert wenn einen beispielsweise 2 Finger fehlen und einer 30% ist. Dann ist man ja noch nicht schwerbehindert aber ab wann ist das so ? Versteht ihr wie ich das meine ? ^^ bin euch trotzdem dankbar für eure tatkräftige Unterstützung + Multi-Zitat Zitieren
#6 22. April 2007 AW: Behindertengrad lol bin jetzt zufällig drauf gestossen ^^ für alle die es noch Interessiert (warum auch immer ) Link?Klick! an dieser Stelle danke nochmal an alle die mir helfen wollten + Multi-Zitat Zitieren
#7 23. April 2007 AW: Behindertengrad Es ist auch so das wenn du Diabetiker bist musste ab dem 17 lebensjahr entscheiden ob du einen Behindertenausweis haben willst oder nicht , auf jeden fall wenn du einen haben willst wird dann auch drin steht das man Schwerstbehindert ist , obwohl das nich der fall ist ^^ + Multi-Zitat Zitieren