Neues Gesetz soll vor Irreführung der Verbraucher schützen

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von xxxkiller, 27. April 2007 .

  1. 27. April 2007
    Um Verbraucher vor irreführenden Angaben auf Lebensmittel-Verpackungen zu schützen, tritt am 1. Juli 2007 die EU-weit geltende Health-Claims-Verordnung (Gesundheitsanspruch) in Kraft. Danach dürfen Lebensmittelhersteller nur noch mit Aussagen werben, die wissenschaftlich abgesichert und in einer Positivliste der EU enthalten sind. Außerdem muss das Lebensmittel einem vorgegebenen Nährwertprofil entsprechen.

    Auch dürfen Produkte nicht mehr ohne weiteres mit Aufdrucken wie "Steigert die Leistungsfähigkeit" oder "Stärkt die Abwehrkräfte" beworben werden. Am Angebot in den Regalen wird der Verbraucher die Auswirkungen der neuen Verordnung dennoch wohl erst in zwei bis drei Jahren ablesen können: Bis 2009 soll die wissenschaftliche Basisarbeit auf europäischer Ebene geleistet sein und solange dürfen "alte Health Claims" auch noch verwendet werden, vorausgesetzt sie sind nicht irreführend. Wenn Hersteller den wissenschaftlichen Beweis für eine bestimmte Aussage erbringen können, dürfen sie künftig nicht nur mit Angaben zur physiologischen Funktion eines Nährstoffes wie etwa "Calcium ist wichtig für gesunde Knochen" werben, sondern auch mit Aussagen, die auf die Verminderung eines Krankheitsrisikos hinweisen, beispielsweise "Ausreichende Calcium-Zufuhr kann zur Verringerung des Osteoporose-Risikos beitragen". Solche Angaben sind in Deutschland bislang verboten. Nährwertprofile sollen nach Angaben des Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) als wissenschaftliche Basis für derartige Aussagen dienen: Soll ein Lebensmittel eine nährwert- oder gesundheitsbezogene Angabe tragen, muss das Lebensmittel in seiner Zusammensetzung bestimmten Kriterien entsprechen. Weicht das Lebensmittel nur in Bezug auf einen der vorgegebenen Nährstoffgehalte ab, muss das vermerkt werden. Süßigkeiten, die wenig Fett, aber gleichzeitig viel Zucker enthalten, dürften also nur dann als "fettarm" beworben werden, wenn gleichzeitig auf einen möglichen hohen Zuckergehalt hingewiesen wird. Damit kann verhindert werden, dass Verbraucher einen höheren gesundheitlichen Nutzen erwarten, als das Lebensmittel tatsächlich bieten kann. Alle Angaben zu Nährwertprofilen sowie nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben sowie zur Health-Claims-Verordnung hat das BfR auf seiner Internet-Seite BfR - Bundesinstitut für Risikobewertung - Startseite - BfR unter dem Stichwort "Health Claims" im A-Z-Index zusammengestellt.

    Quelle: yahoo.de
     
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