eBay - Problem

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von MaZuS, 21. Mai 2007 .

Schlagworte:
  1. 21. Mai 2007
    Hi,

    also ich hab' mir dieses Handy Nokia N73 Music Edition | eBay mit "Sofort Kauf" gekauft, bloß ist mir erst nachher aufgefallen,
    dass ich pro Monat eine Nutzungsgebühr von 9,95 € zu der Grundgebühr zahlen muss.
    Nun habe ich den eine Mail geschickt, dass ich meinen Kauf widerrufen möchte...
    Was sollte ich am besten auf ihre letzte mail antworten? Könnten die mich anzeigen, wenn ich einfach nichts mache? Danke vorraus.


    Code:
    Hallo,
    
    wie bereits mitgeteilt, haben Sie bei Ebay einen verbindlichen Kauf abgeschlossen, dieser Verpflichtung müssen Sie nachkommen! Ansonsten werden Sie bei Ebay als Spaßbieter verwarnt.
    
    Mit freundlichen Grüßen
    
    Ihr Team von Handybude.de
    
    _______________________________________
     www.Handybude.de
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    -----Ursprüngliche Nachricht-----
    Von: [mailto:8887i8787.de] 
    Gesendet: Sonntag, 20. Mai 2007 20:01
    An: Service Handybude.de
    Betreff: Nokia N73
    
    Guten Tag,
    
    ich möchte fragen, wieso sie nicht auf meine E-Mail vom 13.05 
    geantwortet haben.
    Ich würde gerne wissen, wie der Status meiner Widerrufung ist.
    
    Mit freundlichen Grüßen *****
    
    
    
    _________________________________________________________________________
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    
    dies stimmt, aber ich habe Ihnen vor einigen Tagen eine E-Mail 
    geschickt, dass ich dieses Angebot widerrufen möchte,
    da ich eine wichtige Sache bei diesem Vertrag übersehen habe.
    Auf Ihrer Internetseite steht, dass ich ein Zweichwöchiges 
    Widerrufsrecht habe.
    
    Mit freundlichen Grüßen ****
    
    
    
    
    www.Handybude.de schrieb:
    > >
    > > Sehr geehrte(r) ***,
    > >
    > >
    > > Sie schlossen bei uns am 29.04.2007 bei Ebay *einen Kaufvertrag* über 
    > > den Artikel:
    > >
    > > *Nokia N73 Music Edition + NUR 9,95 ? Grundgebühr !!!*
    > >
    > > ab, leider haben Sie *bis heute Ihren Online-Antrag nicht erstellt*. 
    > > Bitte führen Sie dies zügig aus, erstellen Sie Ihren Antrag über den 
    > > folgenden Link und senden Sie uns diesen ein! Jede Auktion kostet uns 
    > > in der Kategorie Handy mit Vertrag mittlerweile 51,- Euro 
    > > Auktionsgebühren, daher liegt es sowohl in unserem, als auch im 
    > > Interesse von Ebay, dass Sie Ihrem rechtlich verbindlichen 
    > > Kaufvertrag, den Sie am 29.04.2007 bei Ebay eingingen, Erfüllung 
    > > leisten. Nutzen Sie dazu folgenden Link:
    > >
    > > ***********
    > >
    > > und stellen Sie Ihren Antrag online!
    > >
    > > Sollten Sie bereits einen Antrag eingereicht haben (z.B. auf eine 
    > > andere Person), so teilen Sie uns dies bitte unter Angabe der 
    > > Antragsnummer mit.
    > >
    > >
    > > Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Spaß
    > >
    > >
    > > Mit freundlichen Grüßen
    > >
    > >
    > > Ihr Team von handybude.de
    > > www.Handybude.de <http://www.handybude.de/handy> 
     
  2. 21. Mai 2007
    AW: eBay - Problem

    Hi,

    Na da hast du dich ja in eine schöne Sache hereinmanövriert. Rauskommen müsste aber drin sein, denn:
    Wenn man sich das Ebayangebot mal anschaut, findet man kleingedruckt einen Absatz zum Widerruf, der mit

    "Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen."

    eingeleitet wird.
    Ich hab den ganzen Absatz nur grob überflogen und somit nicht genaustens gelesen, aber eigentlich müsstest du dich auf diese Vertragskondition berufen können. Im nächsten Schreiben also konkret auf diese Klausel Bezug nehmen.
    Ungeachtet dessen gibt es im Fernabsatzgesetz aber auch ein grundsätzliches Warenrückgaberecht (wird vermutlich eine andere Bezeichnung haben), inwieweit sich das auch auf Verträge bezieht, weiss ich allerdings nicht.

    So schnell verklagt wird niemand, im Zweifelsfall müsstest du dann einen Anwalt konsultieren. Wie alt bist du denn? Unter Umständen bist du garnicht berechtigt, derartige Verträge abzuschließen.

    Alle Angaben selbstverständlich ohne Gewähr, bin ja kein Jurist.
     
  3. 21. Mai 2007
    AW: eBay - Problem

    kauf es einfach und shcick es zurück du kannst 2 wochen zurückschicken. Ist doch ne group?
     
  4. 21. Mai 2007
    AW: eBay - Problem

    Hi,
    danke für die schnelle Antwort, bw ist raus.
    Also ich bin erst 16, aber ich habe in jeder Mail den Namen meines Vaters benutzt....

    @mr.knut: Nein... das wäre zu umständlich... man kann es doch auch anders regeln, denke ich...

    Was sollte ich am besten in meiner Antwort auf ihre Mail schreiben, damit sie mich in Ruhe lassen?...
     
  5. 21. Mai 2007
    AW: eBay - Problem

    Nein, mach es einfach so. Das wird am billigsten für dich und ist nicht umständlich... Du hast nen bindenden vertrag eingegangen und das musste ejtz durchmachen
     
  6. 21. Mai 2007
    AW: eBay - Problem

    also einfach darauf berufen, das steht unter der auktion

    und am besten die mail die du von denen erhalten hast auch gleich als beschwerde an ebay weiterleiten, widerrufsrecht ist widerrufsrecht
     
  7. 21. Mai 2007
    AW: eBay - Problem

    Um dann nochmal klar auf dein weiteres Vorgehen einzugehen: Ziemlich sicher kommst du aus der Sache raus, wenn du den Kauf normal abwickelst und anschließend mit Bezug auf das mehrfach erwähnte Widerrufsrecht, welches der Anbieter in der Auktion vorgibt, widerrufst und damit den Vertrag hinfällig machst. Da kann dir erstmal nichts passieren.
    Einfacher wäre natürlich, der Anbieter würde ohne vollzogene Kaufabwicklung zustimmen und auf das Geschäft verzichten. Das müssen die aber m.E nach nicht, somit kannst du da nur anfragen (und in dem Zusammenhang gleich deutlich machen, dass du ohnehin von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen wirst) und auf kulantes Verhalten hoffen.
    Vor einem ausufernden Rechtsstreit brauchst du dir wie bereits erwähnt keine Sorgen machen, besonders weil du mit 16 Jahren nicht berechtigt bist, derartige Verträge einzugehen - dass du dabei den Namen deines Vaters verwendest, ist zwar nicht besonders clever, aber auch kein weiteres Problem in dem Zusammenhang.
    Falls du konkrete Formulierungsschwierigkeiten hast, gib nochmal Bescheid.
     
  8. 21. Mai 2007
    AW: eBay - Problem

    nicht ganz, es muss folgendes beachtet werden

    also auf keinen fall das geschäft so abwickeln wie es normalerweise gemacht werden würde, weil sonst würde dir zb auch die telefonnumer, also der ganze handyvertrag eingerichtet werden und dann haste wie du hier lesen kannst kein widerrufsrecht mehr
     
  9. 21. Mai 2007
    AW: eBay - Problem

    Gut, dann muss er eben gleichzeitig auch deutlich machen, dass er ausdrücklich nicht damit einverstanden ist, dass die Telekommunikationsdienstleistungen zur Verfügung gestellt werden - Mit Abwickeln meinte ich das Ebaygeschäft, denn das scheint ja seitens des Anbieters gefordert (vonwegen Spaßbieter etc.)
     
  10. 21. Mai 2007
    AW: eBay - Problem

    kauf es dir doch einfach.. und schick es denn zurück.. ob das geht ??
    - musste nachfragen

    Mfg ymaas
     
  11. 22. Mai 2007
    AW: eBay - Problem

    So, da MaZu mich gebeten hat, bei der konkreten Formulierung behilflich zu sein, stelle ich hier mal meinen Vorschlag zur Diskussion..

    -----

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Am XX.XX.XXXX ersteigerte ich bei Ebay per Sofort-Kaufen-Funktion ein Handy mit zugehörigem Vertrag. (LINK)

    Diese Vertragserklärung widderufe ich hiermit. Dabei beziehe ich mich auf das Ihrerseits eingeräumte Widerrufsrecht binnen eines Monats ohne Angabe von Gründen.
    In diesem Zusammenhang möchte ich weiterhin ausdrücklich darauf hinweisen, dass keinerlei Telekommunikationsdienstleistung meinerseits in Anspruch genommen wurde und ich auch in Zukunft keine solche Dienstleistung wünsche.

    Um eine kurze Bestätigung bezüglich des Widerrufs wird ausdrücklich gebeten.

    Mit freundlichen Grüßen
    XXX XXX

    ----

    Edit: 010100111001's Vorschlag eingebaut.
     
  12. 22. Mai 2007
    AW: eBay - Problem

    Um eine kurze Bestätigung bezüglich des Sachverhalts wird ausdrücklich gebeten.

    Um eine Bestätigung des Widerrufs wird ausdrücklich gebeten würde ich eher schreiben, aber ansonsten sehr gut so.

    wenn die dann auf die email nicht innerhalb von wenigen tagen reagieren dann würd ich das auf jeden fall per einschreiben mit rückschein nochmal hinschicken...
     
  13. 23. Mai 2007
    AW: eBay - Problem

    Ok, vielen dank...

    Ich habe ihnen nun eine E-Mail geschrieben mit den Formulierungen von komarti...
    und dies habe ich als Antwort bekommen:

    Code:
    Hallo,
     
     
    
    Ein Widerrufsrecht existiert nach den Regelungen des BGB erst nach
    Leistungserbringung. Um Ihren Kauf rückgänig zu machen, bedarf es einer
    Stornierung durch uns, andernfalls gelten Sie bei Ebay als unseriöser Käufer
    bzw. Spaßbieter, welche von Ebay verwarnt und gesperrt werden.
     
    
    Nennen Sie uns daher bitte einen Grund, warum wir Sie aus dem rechtlich
    verbindlichen Kaufvertrag entlassen und Ihren Kauf stornieren sollen, denn
    nur so gelten Sie nicht als Spaßbieter und werden nicht verwarnt / gesperrt.
    
    
     
    http://www.handybude.de/handy ... Sonderangebote, sowie Tarifkonfigurator,
    Bundlesuche etc.
    wir würden uns über einen Besuch freuen
     
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    H. Herrmann - Handybude.de
    http://www.handybude.de
    Da kann ich also nicht viel mehr machen, oder?
     
  14. 23. Mai 2007
    AW: eBay - Problem

    Naja, viel machen, schreiben kostet ja nichts. Das schlimmste, was dir passieren kann, ist als "Spaßbieter" verwarnt zu werden und das ist unter Umständen ja nicht so(!) tragisch.

    Ich würde antworten

    ----

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Vielen Dank für Ihre rasche Antwort.
    Der Grund für meinen Wunsch nach einer Stornierung ergibt sich daraus, dass ich beim Sofortkauf überlesen habe, dass es sich um ein Angebot mit anschließender Handyvertragsbindung handelt. Ich bin mir durchaus bewusst, dass darauf in der Auktion hingewiesen wurde, möchte Sie aber dennoch bitten, vor diesem Hintergrund den fraglichen Kauf zu stornieren - Es handelt sich um einen Irrtum meinerseits.

    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen
    $name
     
  15. 24. Mai 2007
    AW: eBay - Problem

    Ok, danke nochmal...
    Also ich habe gestern die E-Mail abgeschickt und das habe ich heute von den bekommen

    Code:
    Hallo,
     
    das N73 Music Edition ist in 60 Tarifen erhältlich, wahlweise mit und ohne
    Handyversicherung. 
     
    http://www.handybude.de/handy ... Sonderangebote, sowie Tarifkonfigurator,
    Bundlesuche etc.
    wir würden uns über einen Besuch freuen
     
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    H. Herrmann - Handybude.de
    http://www.handybude.de
     
     
    
    
    -----Ursprüngliche Nachricht-----
    Von: [mailto:99999] 
    Gesendet: Mittwoch, 23. Mai 2007 20:07
    An: Ebay@Handybude.de
    Betreff: Re: AW: Ihr Kaufvertrag vom 29.04.2007
    
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    
    Vielen Dank für Ihre rasche Antwort.
    Der Grund für meinen Wunsch nach einer Stornierung ergibt sich daraus, 
    dass ich beim Sofortkauf überlesen habe, dass es sich um ein Angebot mit 
    anschließender Handyvertragsbindung handelt. Ich bin mir durchaus 
    bewusst, dass darauf in der Auktion hingewiesen wurde, möchte Sie aber 
    dennoch bitten, vor diesem Hintergrund den fraglichen Kauf zu stornieren 
    - Es handelt sich um einen Irrtum meinerseits.
    
    Vielen Dank.
    
    Mit freundlichen Grüßen
    434545
    Ich fass' es nicht ey... -.- wollen die mich irgendwie hinhalten, bis der Monat rum ist oder was?
    Ich weiß wirklich nicht mehr was ich machen soll...
     
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