P2P: Frankreich verfolgt nach dem Gießkannenprinzip

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 29. Mai 2007 .

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  1. 29. Mai 2007
    Ab 50 gesharten Files automatisch auf der Beobachtungsliste
    Die französischen Behörden möchten die Filesharer ihres Landes jetzt endgültig dingfest machen. Die Entscheidung kam aus dem Senat und will automatisch alle Personen auf eine Art Überwachungsliste setzen, die binnen 24 Stunden per Peer-to-Peer mehr als fünfzig Files anbieten würden.


    Unabhängig vom Inhalt der gesharten Files und ob diese ein einziges Gesetz dieses Landes brechen, werden diese Personen dann fortan nach Aufnahme in die "watch list" permanent überwacht. Im Fall der Fälle will man sich im Zuge der Observation natürlich rechtliche Schritte gegen die Filesharer vorbehalten. Ausgearbeitet wurde der Vorschlag von der Kommission für Datensicherheit. Noch vor zwei Jahren hatte sich die gleiche Kommission zum Schutz der Privatsphäre jedes einzelnen Bürgers und gegen eine automatische Aufsicht über P2P-Netzwerke ausgesprochen. Schon im August 2006 hat dieser Staat mit den wahrscheinlich härtesten Internetgesetzen Europas für negative Schlagzeilen gesorgt. Demnach dürfen an französischen Gerichten für einfaches Filesharing bis zu drei Jahren Haft und Geldstrafen bis zu 300.000 Euro verhängt werden. Dies dürfte nicht mal ansatzweise im Gleichgewicht zu dem Schaden stehen, der beim illegalen Austausch der Daten entstanden sein könnte.

    {bild-down: http://www.gulli.com/fileadmin/news_teaser/EselKnast.png}

    Die Filesharer des Landes sind über die Ankündigung der Verfolgungsmaßnahmen nach dem Gießkannenprinzip natürlich weniger glücklich. Auf der eigens dafür aufgestellten Seite "51 fichiers" (51 Files) rufen sie die Bürgerinnen und Bürger ihres Landes zum zivilen Ungehorsam auf. Jeder Unterstützer der Aktion soll mindestens 51 Files, die unter Anwendung der CC-Lizenzen veröffentlicht wurden oder Public Domain sind, zum Download anbieten und sie dort behalten, bis "etwas passiert ist". Vom Protest via Angebot illegaler MP3-Dateien oder ähnliches wird abgeraten, dies ist illegal und für die Aktion nur kontraproduktiv. Der Ausgang dieser Aktion, beziehungsweise die konkreten Folgen dieser Gesetzesinitiative innerhalb der nächsten Monate dürfen mit Spannung erwartet werden.


    quelle: gulli untergrund news
     
  2. 30. Mai 2007
    AW: P2P: Frankreich verfolgt nach dem Gießkannenprinzip

    die franzosen haben doch eine macke!50 files und schon kommt man auf die watch-list. aber die aktion mit 51files ist nicht schlecht,aber ob es sinn macht ist eine andere frage!
     
  3. 30. Mai 2007
    AW: P2P: Frankreich verfolgt nach dem Gießkannenprinzip

    eben! ob es sinn macht ist die frage!
    ich denke nicht, denn die können genau so wenig wie deutschland millionen leute überwachen!
    die werden paar leute bekommen, aber der große rest wird schön weiter laden können!
     
  4. 30. Mai 2007
    AW: P2P: Frankreich verfolgt nach dem Gießkannenprinzip

    Nach stehen ca 90% alle Jugenlichen, jugenen Erwachsenen und ein paar alte Säcke, die kein normales Leben haben auf der Liste.

    Dann sollen sie mal anfangen diese zich Millionen zu überprüfen.
     
  5. 30. Mai 2007
    AW: P2P: Frankreich verfolgt nach dem Gießkannenprinzip

    So ein Schwachsinn. Mehr als 50 Files sharen doch wohl hauptsächlich die, die mp3s und andere kleine Dinge in Massen freigeben. Kaum einer wird mehr als 50 Filme freigeben (denke ich mal, korrigiert mich ruhig ) und damit hat die Aktion mal wieder voll daneben getroffen

    Die 51-Files-Aktion ist eine sehr gute Idee!!! (Wenn sie Pech haben, erhöht der Staat die Grenze einfach auf 55 und fertig :-| )
     
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