Urteil: Usenet-Anbieter müssen illegale Inhalte sperren

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von xxxkiller, 31. Mai 2007 .

  1. 31. Mai 2007
    Düsseldorf (dpa) - Die Anbieter von Schwarzen Brettern im weltweiten elektronischen Netzwerk Usenet müssen illegale Inhalte laut einem Urteil sperren, sobald sie von ihnen Kenntnis bekommen.

    Das hat das Landgericht in Düsseldorf entschieden (Az.: 12 O 151/07). Das über das Internet erreichbare Usenet hat sich auch zu einer Tauschbörse für illegale Inhalte wie raubkopierte Musik entwickelt. Eine Musikfirma hatte gegen einen Düsseldorfer Anbieter geklagt, der Server für die Schwarzen Bretter bereitstellt.

    Die Firma sei in der Lage, die Rechtsverletzungen technisch und rechtlich zu unterbinden, befand das Gericht. Weil das Unternehmen unmittelbar wirtschaftlich davon profitiere, sei dies auch zumutbar. Spätestens nach der Abmahnung durch die Musikfirma habe die Beklagte die Urheberrechts-Verletzung durch das fortgesetzte Bereitstellen von Musik der Sängerin LaFee zum Herunterladen «willentlich ermöglicht».

    Peter Zombik, Geschäftsführer der Deutschen Phonoverbände, begrüßte das Urteil am Mittwoch: «Wer illegale Inhalte im Internet bereithält oder den Zugang zu ihnen ermöglicht, kann sich nicht aus der Verantwortung stehlen.»

    Im Usenet sind die Beiträge weltweit auf verschiedenen Servern gespeichert, die ihre Inhalte ständig untereinander austauschen. Der Zugang erfolgt über das Internet mit einer speziellen Software. Bei der Urteilsbegründung bezog sich das Landgericht Düsseldorf auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Danach müssen auch Betreiber von Internetforen ehrverletzende Beiträge von ihren Seiten entfernen, auch wenn sie nicht für den Inhalt der Beiträge verantwortlich sind.

    Quelle: yahoo.de
     
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