Krankenkassen erhöhen Beiträge

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von unicat18, 1. Juni 2007 .

  1. 1. Juni 2007
    Auf die gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland kommen zum 1. Januar 2007 teils saftige Beitragserhöhungen zu. Eine Übersicht über die Steigerungen der Beitragssätze in Prozent bei den größten Kassen sowie Links zu Beitragsrechnern (ohne Gewähr):

    Kasse alt neu Veränderung

    Barmer Ersatzkasse 13,8 14,4 + 0,6
    DAK 13,8 14,5 + 0,7
    Techniker Krankenkasse 13,2 13,5 + 0,3
    AOK Bayern 13,6 14,5 + 0,9
    AOK Baden-Württemberg 13,9 14,5 + 0,6
    AOK Rheinland/Hamburg 13,4 14,3 + 0,9
    AOK Sachsen 12,0 12,9 + 0,9
    AOK Niedersachsen 13,5 14,1 + 0,6
    AOK Westfalen-Lippe 13,0 13,8 + 0,8
    KKH 13,2 13,9 + 0,7
    Bundesknappschaft 12,7 12,7 -
    AOK Hessen 14,4 14,9 + 0,5
    Gmünder Ersatzkasse 13,6 13,9 + 0,3
    AOK Rheinland-Pfalz 13,9 15,5 + 1,6


    Also ich bin selbst bei der AOK und bin mit den leistungen der kasse ganz zufrieden und die beiträge halten sich in grenzen.


    Wollte mal wissen bei welchen kassen ihr seit und was ihr für erfahrungen (gute/schlechte)gmacht habt???

    und was ihr von privatkrankenversicherungen haltet oder welche erfahrungen ihr gemacht habt???

    vieleicht könnt ihr mir ja eine empf.???


    mfg unicat18
     
  2. 1. Juni 2007
    AW: Krankenkassen erhöhen Beiträge

    Ich hab da ja nochmal glück gehabt mit der "Knappschaft" , ich würde dir Knappschaft empfehlen habe bis jetzt keien Probleme oder so gehabt ... und ich habe auch nur gute Erfahrungen gemacht..

    Mfg Andy
     
  3. 1. Juni 2007
    AW: Krankenkassen erhöhen Beiträge

    also ich wir waren bei der DAK und jetzt sind wir zur AOK gewechselt und siehe es hat sich gelohnt^^
    denn die beitragserhöhung bei der DAK beträgt 0,7% und die bei der AOK um 0,1% weniger, dass nenne ich doch einen erfolgreichen wehcsel
     
  4. 2. Juni 2007
    AW: Krankenkassen erhöhen Beiträge

    Das ist unverschämt finde ich es kann sich ja bald kein Mensch mehr leisten Krank zu werden, wenn das so weiter geht dann müssen wir bald unsere Häuser und Autos versetzten wenn wir mal nen Bein gebrochen hat. vllt nen bisschen übertrieben aber ich meine das ist schon .
     
  5. 2. Juni 2007
    AW: Krankenkassen erhöhen Beiträge

    Also ich bin in der BKK.
    Beitrag 13%
    Nun da ich jetzt schon seit 2 Jahren(muss hoffentlich auch nicht so oft) nicht mehr bei meinem Hausarzt oder in einem Krankenhaus war kann ich dir net wirklich die Krankenkasse empfehlen.

    Bei den Privaten hast du halt ein Vorteil, wenn du z.B 1 Jahr lang nicht Krank wirst bekommst du ca.30%( je nach Privatkrankenkasse) deiner Beitragssumme wirder zurück erstattet.

    mfg
    tekilla
     
  6. 3. Juni 2007
    AW: Krankenkassen erhöhen Beiträge

    Ich bin bei der DAK und möchte auch zur AOK wechseln. Die erhöhen übel die Beiträge aber die Leistungen werden immer weniger muss mir jetzt ne Zahnbrücke machen ... ich zahle 930 €, Krankenkasse 280 € ... tolle Unterstützung. Ne Brille tragen muss ich auch noch: alles selber zahlen, außer man schließt eine andere Zusatzleistung ab, die extra kostet: no comment
     
  7. 3. Juni 2007
    AW: Krankenkassen erhöhen Beiträge

    Zur Info wenn die Kasse den Beitragssatz erhöht hat man ein sog. Sonderkündigungsrecht!!

    Die Krankenkasse wechseln können Sie, wenn
    • Sie 18 Monate Mitglied der Krankenkasse waren (ordentliche Kündigung).
      Auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers oder Fusion Ihrer Krankenkasse läuft diese Bindungsfrist weiter. Nach dem Kassenwechsel sind Versicherte erneut 18 Monate an ihre "neue" Krankenkasse gebunden, sofern die Kasse Ihre Beitragssätze nicht erhöht (s.u.).
    • Ihre Krankenkasse den Beitragssatz erhöht hat (Sonderkündigung).
      Seit dem 1.1.2004 ist diese Kündigungsmöglichkeit auf die ersten zwei Monate nach Inkrafttreten der Erhöhung begrenzt. Bei einer Erhöhung des Beitragssatzes beispielsweise zum 1.3. müssen Sie bis spätestens 30.4. kündigen. Danach verfällt Ihr Sonderkündigungsrecht.

    Sowohl bei ordentlicher Kündigung als auch bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende

    Übrigens empfehle ich das BKK-System






    Quelle: §175 SGB V
     
  8. Video Script

    Videos zum Themenbereich

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