Details zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung bekannt geworden

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von xxxkiller, 3. Juni 2007 .

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  1. 3. Juni 2007
    TOR vor dem Aus, Verfolgung von Filesharern wird vereinfacht

    Jetzt sind die Details über das geplante Aussehen des umstrittenen Gesetzes bekannt geworden. Der Regierungsentwurf über das Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung enthält einige Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf aus dem Vorjahr. Als einzigen Lichtblick hat man im Vergleich zum Entwurf darauf verzichtet, anonyme E-Mail-Konten in Deutschland grundsätzlich verbieten zu wollen. Allerdings sind die Vorgaben für viele Anbieter stark ausgeweitet worden, was im nächsten Jahr aus finanziellen Erwägungen zum Ende privater Organisationen wie TOR und diverser kleiner Firmen der IT-Branche führen wird.


    Anstatt anonyme E-Mail Adressen zu verbieten, werden die Pflichten der Anbieter stark ausgedehnt. Gespeichert werden demnach nicht nur die Emailadressen von Absendern und Empfängern wie vormals in der Richtlinie vorgesehen. Gespeichert werden soll jetzt auch:

    a) die IP-Adresse des Nutzers bei jedem Versenden einer E-Mail,
    b) die IP-Adresse des Absenders bei jedem Empfangen einer E-Mail,
    c) die IP-Adresse des Nutzers bei jedem Zugriff auf das Postfach.

    Die Sammelwut der deutschen Behörden geht also viel weiter, die EG-Richtlinie schreibt in diesem Punkt lediglich vor, dass der ISP speichern muss, wer wann mit welcher IP-Adresse im Internet unterwegs war. Der deutsche Entwurf will jetzt außerdem, dass E-Mail-Anbieter bei jedem Zugriff die IP-Adresse des Nutzers sechs Monate auf Vorrat speichern, aber auch die IP-Adressen der Absender von E-Mails. Benutzer eines ausländischen Freemail-Dienstes können sich nicht auf einen Schutz verlassen, außer sie schalten einen Anonymisierungsdienst zwischen, der aber ab dem 1.1. 2008 in Deutschland nicht mehr angeboten werden darf.

    E-Mail-Anbieter müssen vorhandene Bestandsdaten ihrer Kunden (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse) künftig im Wege des automatisierten Abrufverfahrens (§ 112 TKG) einer Vielzahl von Behörden zum Online-Abruf bereitstellen. Für kleinere, unentgeltliche Anbieter werden die damit verbundenen Kosten sicherlich im Laufe der Zeit das Aus bedeuten, zumal sie auch die Verkehrsdaten ihrer Nutzer speichern müssen. Die Ausnahmen der TKÜV für kleine Unternehmen gelten für die Vorratsspeicherungspflichten nicht.

    Anonymisierungsdienste sollen weiterhin zur Vorratsspeicherung verpflichtet werden. Jeder in Deutschland sitzende Anbieter eines TOR-Knotens wird unter Bußgeldbewehrung verpflichtet sein, zu protokollieren, wann er welche IP-Adresse durch welche andere IP-Adresse ersetzt hat. Diese Bestimmung erfasst auch so genannte Remailer und Proxys. Da die meisten Betreiber kostenloser Anonymisierungsdienste eine Vorratsprotokollierung nicht leisten können, wird diese Bestimmung das weitgehende Aus für Dienste wie TOR in Deutschland bedeuten.

    Eine Identifizierungspflicht für Telekommunikationsnutzer soll nicht mehr nur für die Vergabe von Rufnummern gelten, sondern für die Vergabe sämtlicher Anschlusskennungen außer E-Mail (§ 111 TKG-E). Als Beispiel "sonstiger Anschlusskennungen" nennt die Begründung DSL-Anschlüsse, aber es könnten jegliche IP-Adressen erfasst sein.

    Die Verwendung vorratsgespeicherter Verkehrsdaten soll nicht mehr nur zur Strafverfolgung, sondern jetzt auch "zur Abwehr von erheblichen Gefahren" und "zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben" aller Geheimdienste erlaubt werden (§ 113b TKG-E). Der Unterschied hört sich zunächst geringfügig an, so ist es aber nicht. Durch die Aufnahme der Gefahrenabwehr und Geheimdiensten erweitert sich der Kreis der zugriffsberechtigten Behörden massiv. Eine "erhebliche Gefahr" kann die Polizei schon annehmen, wenn Hinweise für die Vorbereitung einer Straftat vorliegen, die nicht gerade im Bagatellbereich liegt. Und bei den Geheimdiensten ist eine richterliche Anordnung nicht Voraussetzung eines Datenzugriffs. Ausnahmen für Zeugnisverweigerungsberechtigte wie z.B. Verteidiger, Ärzte, Journalisten gelten hier nicht. Es sind darüber hinaus immer wieder Fälle bekannt geworden, in denen Geheimdienste demokratische Abgeordnete beobacht und Journalisten bespitzelt haben.

    Auch die Musik- und Filmindustrie wird Internetnutzer künftig besser identifizieren können. Denn die Zugriffsbeschränkung für Vorratsdaten in § 113b TKG-E gilt nicht für Identifikationsdaten (Bestandsdaten), sondern nur für Verbindungsdaten. Identifikationsdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum des Nutzers einer Rufnummer oder IP-Adresse) sind mindestens 1 Jahr lang auf Vorrat zu speichern. Diese können ohne richterliche Anordnung abgefragt werden, und das schon zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (Falschparken usw.).

    Auch die Film- und Musikindustrie und andere Rechteinhaber sollen Auskunft über die Identität der Kommunizierenden verlangen dürfen, etwa um die Benutzung von Tauschbörsen im Internet verfolgen zu können. Wenn die Bundesjustizministerin sagt, ein Zugriff der Wirtschaft sei ausgeschlossen, ist das hochgradig irreführend: Ausgeschlossen ist nämlich nur die direkte Abfrage von Verbindungsdaten. Wenn aber die ermittelnden Firmen oder Rechtsanwaltskanzleien die IP-Adresse des Nutzers aber schon zur Hand haben, brauchen sie nur noch die passende Anschrift und den Namen. Und diese Abfrage soll die Wirtschaft sehr wohl direkt über den Provider vornehmen dürfen. Dies ist definiert als Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums. Bisher scheiterte das daran, dass die Zugangsprovider nicht speichern dürfen, wem welche IP-Adresse zugewiesen war. Der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung wird dies grundlegend ändern. Kleiner Trost am Rande: Immerhin sollen direkte Datenabfragen der Wirtschaft einen richterlichen Beschluss und eine gewerbliche Rechtsverletzung voraussetzen. Die deutschen Gesetzgeber preschen auch hier weit vor. Nach EU-Recht sollen Zugriffsrechte nur zur Verfolgung schwerer Straftaten vergeben werden. Darunter fallen sicherlich keine Verletzungen des Urheberrechts.

    Die Speicherpflichten sollen ab dem 1.1.08 gelten, und zwar auch für Internetdienste (E-Mail, Internetzugang, Anonymisierungsdienste). Der nach der Richtlinie mögliche Aufschub für Internetdienste bis zum 15.3.09 soll nicht erfolgen (Artikel 16 des Entwurfs).

    Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat eine Zusammenstellung aller Punkte, in denen der deutsche Gesetzentwurf über die EG-Richtlinie hinaus geht veröffentlicht.

    Quelle: gulli.com
     
  2. 3. Juni 2007
    AW: Details zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung bekannt geworden

    Na Super:
    Überwachungsstaat herzlich Willkommen!

    Sowas regt mich schon wieder auf....
    Also Email konto im Ausland...
    Bringt aber sicher auch nix oder? Die IP's werden ja sicher beim Provider gespeichert...
     
  3. 4. Juni 2007
    AW: Details zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung bekannt geworden

    Also reicht es wenn man ins Ausland geht! Gibt ja genügend Alternativen. Z.b mail.ru usw. find ich auch nicht eigentlich schlecht. Schnell und hatte bisher noch keine Probleme mit der Errecihbarkeit!

    Aber die spinnen ja total das geht ja eindeutig zu weit!

    MfG
    Targa
     
  4. 4. Juni 2007
    AW: Details zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung bekannt geworden

    und mit nur einer Verzögerung v.
    23 Jahren heisse ich alle Willkommen
    Im Überwachungsstaat DEUTSCHLAND

    Wozu ham wir damals eigentlich gegen Volkszählung und Verdatung gekämpft,
    wenn heute doch alle nur noch die Augen schliessen und sich wie
    Lämmer zu Schlachtbank führen lassen ?

    Damals hab ich die Volkszählung Boykottiert , trotz androhung v. Strafe
    bzw. Geldbusse v. mehreren 10Tausend DM.
    Aber heute isses scheints nicht mehr so wichtig für seine Rechte aufzustehen,
    Beziehungsweise Rechte zu haben.

    Dann isses auch egal, ob in absehbarer Zukiunft nur noch Klone und Androiden
    statt Menschen den Erdball Bevölker, Hauptsache ein System, das wenigen ermöglicht viele
    zu Gängeln.

    just my 2 Cents

    Grüz
    KK
     
  5. 4. Juni 2007
    AW: Details zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung bekannt geworden

    ich bin ja gespannt, wie es bewerkstelligt werden soll, diese unglaubliche Masse an Daten zu speichern. Theoretisch müssen ja für jede Mail die Verbindungsdaten gespeichert werden, Spam inbegriffen.
    Ich hab mal gelesen, dass alleine T-Online pro Tag mit etwa einer Milliarde Mails umzugehen hat (Quelle Hier), das macht dann aber schon paar Terabyteplatten voll.

    Was den Tausch von urheberrechtlich geschützten Daten angeht, wird sich dieser einfach aus dem Internet "zurückziehen" und man tauscht halt nur noch mit Bekannten per Festplatte, CDs, DVDs.

    Was ich interessant finde ist, dass die Musikindustrie, usw. jetzt sogar Zugriff auf die persönlichen Daten haben, sobald auch nur ein Verdacht besteht. Erschreckend, dass die Ermittlung jetzt nicht mal mehr von staatlichen Organen ausgeführt werden, sondern vom Ankläger selbst, faire und neutrale Begutachtung ist dabei natürlich garantiert. Gute Nacht Privatssphäre und Dateschutz, willkommen im Staat der Musikindustrie und des gläsernen Bürgers.
     
  6. 4. Juni 2007
    AW: Details zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung bekannt geworden

    Und was ist bei Leuten wie mir, die "Neovo" als Vorname und "Hans" als Nachname drinne stehen haben? Von den Straßenangaben ganz zu schweigen. ^^
     
  7. 4. Juni 2007
    AW: Details zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung bekannt geworden

    naja, die haben deine ip-adresse, lassen sie überprüfen, haben deinen richtigen namen und du kriegst noch ne geldstrafe wegen angebens falscher daten ^^

    zum gesetz: war klar, dass sowas kommt - dann nehmen wir eben die ausländischen email-anbieter!
     
  8. 4. Juni 2007
    AW: Details zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung bekannt geworden

    Word! (Hab zwar damals noch nich gelebt, aber das is ja egal^^)
    Ihr nehmt das alle so hin ("dann nehmen wir halt nen ausländischen E-Mail-Anbieter"). Und was macht ihr in 15 Jahren? Wenn man das jetzt zulässt, dann wird das noch vieel weiter gehen.. hier nach ist noch lange nicht schluss -.-
    Ich persönlich habe mich an der Verfassungsklage vorm BVG beteiligt und arbeite hier in der Ortsgruppe Vorratsdatenspeicherung mit, wir versuchen in verschiedenen Aktionen die Leute darüber aufzuklären und dazu zu bewegen, sich das nicht gefallen zu lassen.
    Wer auch etwas dagegen unternehmen möchte, hat die Möglichkeit sich unter www.vorratsdatenspeicherung.de darüber zu informieren... wer nur zuschaut und alles mit sich machen lässt, der gibt seine Privatsphäre, Freiheit und seine freien Gedanken auf...

    greetz
    Storch
     
  9. 4. Juni 2007
    AW: Details zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung bekannt geworden

    so leute die das haben wollen sollen echt erschossen werden... find ich ich würde echt gerndagegen halten... das ist echt das letzte... was diese politiker tun eigentlich sollen sie ja für das volk sprechen doch in dem sinne kommt es irgendwie als eine art misstrauen gegenüber uns rüber... (ok teilweise besteht auch grund zu ) aber sowas ist einfach scheise... feddisch
     
  10. 4. Juni 2007
    AW: Details zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung bekannt geworden

    Wie wollen die das denn bitte regeln ? Darf ich dann auch keine Verbindung zu einem anonymen proxy aufbauen der im Ausland steht.... bzw. ein TOR Server der im Ausland steht.. Darf ich SSL Verschlüsselte Verbindungen benutzen ? Wird PGP in Mails auch verboten ? Darf ich meine Festplatte überhaupt noch verschlüsseln ?
    Einfach nur lächerlich. Die werden sich schon umschauen wie ihr Gesetz einfach nur sooo fürn ***** ist. Außer es wird auch eine "Deutsche Firewall" aufgebaut, so wie die "Chinesische Firewall".
    Aber spätestens dann werde ich auswandern. Und das ist kein Spaß !
     
  11. 4. Juni 2007
    AW: Details zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung bekannt geworden

    einfach nur dumm!!! jetzt speichern die au noch meine ip´s. das ist ja die absolute frechheit!! hoffentlich wird das gesetz nie in kraft treten!
     
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