Kirche muss homosexuelle Lebensgemeinschaft nicht Ehe gleichstellen

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von kRiScHeR, 24. März 2006 .

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  1. 24. März 2006
    Kirchen müssen eingetragene gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften arbeitsrechtlich nicht der Ehe gleichstellen. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden. Das Gericht wies die Klage eines homosexuellen Krankenpflegers ab, der die Zahlung eines Ortszuschlags für verheiratete Angestellte verlangt hatte. Es bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts Essen, ließ allerdings Revision zum Bundesarbeitsgericht zu.

    Der Kläger arbeitet nach Angaben des Gerichts seit 1997 bei einer Einrichtung der Evangelischen Kirche im Rheinland. Nachdem er im Juni 2004 eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen war, habe er den so genannten Verheiratetenzuschlag nach dem BAT-KF (Bundesangestelltentarif kirchliche Fassung) geltend gemacht. Der Arbeitgeber habe das mit dem Hinweis abgelehnt, dass es sich bei ihm um einen religiösen Tendenzbetrieb handele.

    Das Landesarbeitsgericht stimmte dieser Sichtweise zu. Das Arbeitsverhältnis unterliege den arbeitsrechtlich relevanten Bekenntnisgrundlagen der Kirchen, die Ausfluss des grundgesetzlich geschützten kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes seien. Da die Evangelische Kirche keine Trauung von homosexuellen Paaren erlaube, sondern lediglich eine Segensspendung ermögliche, sei die eingetragene Lebenspartnerschaft nach ihren Regeln nicht dem Institut von Ehe und Familie gleichgestellt.

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