Zollgebühren?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Deejayy, 26. Juni 2007 .

  1. 26. Juni 2007
    Ich habe mal eine Frage:
    Wie hoch sind Zollgebühren aus den USA? Habe mir bei einem Onlineshop aus Amerika Laufschuhe gekauft, da sie dort wesentlich billiger sine (anstatt 140 Euro nur 90 inkl. Versand)!
    Nun meine Frage: mit wie viel Zollgebühren kann ich rechnen? Oder kommen dort keine Gebühren auf mich zu, da der Artikel unter 200Euros liegt?

    Kenne mich auf diesem Gebiet leider nicht so gut aus. Gibts dort eine generelle Regel?

    Greetingz

    Timo
     
  2. 26. Juni 2007
    AW: Zollgebühren?

    Der Zollsatz bei der Einfuhr aus den U.S.A in die EU ist je nach Produkt sehr unterschiedlich.
    Z. B. sind Computer zollfrei, für Camcorder müssen 4,9% gezahlt werden.
    Kommt also immer auf das Produkt an, aber ich denke bei den paar Schuhen wirds nicht grade hoch sein

    mfg
     
  3. 26. Juni 2007
    AW: Zollgebühren?

    zol kommt doch nur auf ein produkt was in der eu nicht erhältlich ist

    wie damal als ich mir shisha tabak bestellt habe da musste ich auch zum zoll^^
     
  4. 26. Juni 2007
    AW: Zollgebühren?

    Ich habe diese Schuhe per Federal Express International Economy auf http://www.runningwarehouse.com/int/shippingoptions.html gekauft.
    Wäre sehr hilfreich, wenn es noch genauere Infos von euch gäbe!
    Habe nämlich keine Lust nachher doch genauso viel Geld für die Schuhe auszugeben wie aus Deutschland.
    Und diese Schuhe gibt es definitiv auch bei Ebay in Deutschlan oder in sonstigen Läden!

    Greetingz

    Timo
     
  5. 26. Juni 2007
    AW: Zollgebühren?

    laber doch nicht
    zoll gibts auf alles -> falls sies rausfinden
    heisst wenn du glück hast musste nix nachzahlen, normal ists aber so dass du ca das draufzahlen musst was du quasi an preisnachlass erhalten hast also 140-90 wären dann 50eur nachzahlung
    darf ja nichts verloren gehen
     
  6. 26. Juni 2007
    AW: Zollgebühren?

    hier haste es nochmal ausfürhlich
    Auch die Einfuhr von Waren aus einem Drittlandsgebiet in die Bundesrepublik Deutschland unterliegt der Umsatzsteuer, jetzt allerdings bezeichnet als Einfuhrumsatzsteuer.
    Im Gegensatz zur Umsatzsteuer handelt es sich hierbei um eine Verbrauchsteuer und um eine Einfuhrabgabe im Sinne des Zollrechts.
    Die von der Umsatzsteuer des Ausfuhrlandes entlastete Ware wird im Gegenzug mit der Einfuhrumsatzsteuer des Einfuhrlandes belastet. Durch diese Einfuhrbesteuerung wird verhindert, dass die eingeführten Waren ohne Umsatzsteuer an den Endverbraucher gelangen. Dadurch, dass sie bei der Einfuhr entsteht wird sie im Gegensatz zur Umsatzsteuer von der Bundeszollverwaltung erhoben. Hierbei ist es unerheblich, ob die Einfuhr durch ein Unternehmen oder durch eine Privatperson erfolgt.
    Der Regelsteuersatz entspricht dem der Mehrwertsteuer. Er beträgt 19 % des sog. Einfuhrumsatzsteuerwertes und ermäßigt sich bei bestimmen Waren (insbesondere Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke sowie orthopädische Apparate und Vorrichtungen) auf 7 %.
    Erfolgt die Wareneinfuhr aus gewerblichen Gründen, kann der einführende Unternehmer die von ihm gezahlte Einfuhrumsatzsteuer bei einem Wiederverkauf gegenüber dem Finanzamt als sog. "Vorsteuer" absetzen. Durch das System des Vorsteuerabzugs wird sichergestellt, dass bei jeder Weiterveräußerung nur der "Mehrwert" der Waren versteuert wird. Die Einfuhrumsatzsteuer hat dadurch für das einführende Unternehmen grundsätzlich nur die Bedeutung eines durchlaufenden Postens. Die Belastung trägt auch hier letztendlich der Verbraucher.
     
  7. 30. Juni 2007
    AW: Zollgebühren?

    Hallo,
    musste jetzt insgesamt 41,95 € an Zollgebühren blechen. Passt das dann (ist ja ca. die Differenz zum deutschen Preis)!
    Sind jedoch auch eine Menge Geld an Verwaltungsgebühren und sonst irgendein undurchsichtiger Kram dabei.

    Greetingz

    Timo
     
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