Gutachten: Datenschützer lehnen Vorratsdatenspeicherung ab

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von Hägar, 28. Juni 2007 .

  1. 28. Juni 2007
    Gutachten: Datenschützer lehnen Vorratsdatenspeicherung ab

    Im Auftrag des Innen- und Rechtsausschusses des Landtages von Schleswig Holstein hat das dortige unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) eine Stellungnahme zur so genannten Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht. In der Stellungnahme kommen die Datenschützer zu dem Urteil, dass die geplanten Änderungen bei der Telekommunikationsüberwachung, bei der Telekommunikations-Verbindungsdaten auf Vorrat gespeichert werden sollen, europarechts- und verfassungswidrig sind. Dementsprechend appellieren sie an die Politiker, von der Vorratsdatenspeicherung Abstand zu nehmen.
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    Die ausführliche Stellungnahme aus Schleswig Holstein präzisiert die Entschließungen der Datenschützer von Bund und Ländern, die diese auf Konferenzen in Thüringen im März und im Juni veröffentlicht haben. Unter anderem wird kritisiert, dass die Vorratsdatenspeicherung europarechtlich gegen das Fernmeldegeheimnis verstößt und als grundrechtseingreifende Maßnahme "ins Blaue hinein" nach deutscher Rechtsprechung verfassungswidrig ist.

    Außerdem steigerten die Zugriffsmöglichkeiten durch die Nachrichtendienste das Gefühl des Überwachtwerdens für jeden Bürger. Auch die Verankerung eines Auskunftsanspruches auf die Vorratsdaten wird kritisch gesehen. So könnten Dritte Kommunikationsprofile abschöpfen und an Adresshändler und ähnliche Firmen verkaufen. Bedenklich finden die Datenschützer obendrein, dass die Herausgabe der Kommunikationsdaten schon in Fällen der Bagatellkriminalität greifen soll. Beim gesamten Verfahren fehle außerdem eine Begründungspflicht für richterliche Beschlüsse. Zudem enthalte die Benachrichtigungsregel zu viele Schlupflöcher, die dazu führen könnten, dass Betroffene von einem Verfahren keine Kenntnis erhalten.

    Quelle: heise.de
     
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