AK Vorrat Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 16. Juli 2007 .

  1. 16. Juli 2007
    Neue Argumente gegen die Kompletterfassung aller Verbindungsdaten von Internet- und Telefonkommunikation sammelten der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, das Netzwerk Neue Medien und die Neue Richtervereinigung. Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sei unsinnig, die Gesetze würden aller Wahrscheinlichkeit nach sowohl vor dem Europäischen Gerichtshof sowie dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben.

    In einer 44-seitigen Analyse wird Sinn und Nutzen der geplanten VDS grundsätzlkich in Frage gestellt. Notwendig sei die zusätzkliche Datensammlung nicht, da Strafverfolgern Kommunikationsdaten nur selten fehlen würden:

    "Aus einer Studie des Bundeskriminalamts ergebe sich, dass eine Vorratsdatenspeicherung die durchschnittliche Aufklärungsquote 'von derzeit 55% im besten Fall auf 55,006% erhöhen' könne. Eine Vorratsdatenspeicherung hätte in Irland und anderen Staaten keinen ersichtlichen Einfluss auf die Kriminalitätsrate gehabt. 'Somit ist nicht erkennbar, dass eine Vorratsdatenspeicherung die Sicherheit der Bevölkerung stärkt',"

    Für millionenschwere technische Überwachungsmaßnahmen, die letztendlich Provider und Staat - zu deutsch: Kunden und Steuerzahler - aufbringen müsse, habe man also 0,006% Aufklärungszuwachs erkauft - eine unsinnige Maßnahme, die zudem gegen Grundrechte verstoße. Abgesehen von den tatsächlichen Grundrechtseinschnitten befürchten die Kritiker auch eine zunehmend angepasste Gesellschaft, die aus Angst vor Überwachung demokratische Rechte nicht mehr wahrnimmt.

    "Müsse jeder die Aufzeichnung großer Teile seines Kommunikations-, Bewegungs- und Internetnutzungsverhaltens bedenken, seien 'Kommunikationsstörungen und Verhaltensanpassungen' zu erwarten. Deshalb schade die Massendatenspeicherung der 'freiheitlichen Gesellschaft insgesamt',"

    so die Stellungnahme der Organisationen gegenüber den zuständigen Ausschüssen des Bundestags. Gefordert wird zumindest eine Aussetzung des Vorhabens, bis der Europäische Gerichtshof über eine anhängige Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie entschieden hat.


    quelle: gulli untergrund news
     
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