Bundespolizei: Mitarbeiter bespitzelte E-Mails der Kollegen

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 31. Juli 2007 .

  1. 31. Juli 2007
    Auch E-Mail-Postfächer von Personalräten unter der Lupe
    Genauso wie Briefträger die Post nicht lesen dürfen, müssen auch Vorgesetzte ihre Neugier gegenüber den E-Mails der Mitarbeiter bremsen. Vielleicht wusste dies der Chef der Bundespolizei in Chemnitz nicht, als er einem Zeitungsbericht nach die E-Mail-Konten seiner Beamten heimlich ausforschen ließ.


    Nach einem Bericht des Focus sollen auf Anweisung von Detlef Fritzsch, dem Chef der Chemnitzer Bundespolizei, die E-Mail-Zugänge der Mitarbeiter durchforstet worden sein, um einen Kettenbrief mit erotischen Fotos zu finden. Der Amtsleiter steht 1.800 Beamten vor. Mindestens 50 E-Mail-Konten ließ Fritzsch dem Bericht nach insgesamt durchsuchen. Der Kettenbrief "belastet unser IT-Netz zusätzlich und verringert die Bearbeitungsgeschwindigkeit", begründete Amtsleiter Fritzsch in einem Mitarbeiterbrief die Online-Razzia, schreibt das Blatt.

    "Uns fiel nur auf, dass wir uns eines Morgens neue Passwörter ausdenken sollten", so einer der Beamten, dessen elektronische Post dem Magazinbericht nach Ende Januar 2007 durchsucht worden war.

    Besonders brisant: Drei der geknackten Postfächer gehörten Personalräten. Ihre Kontakte zu Kollegen genießen besonderen Vertrauensschutz. Laut einer Dienstvereinbarung von April 2006 ist es zudem allen Bundespolizisten erlaubt, ihre E-Mail-Adressen auch privat zu nutzen.

    Erste Reaktionen aus der Politik gibt es schon. FDP-Innenexperte Max Stadler hält das Gesehene für einen "gravierenden Fall, gerade angesichts der aktuellen Diskussion um Online-Durchsuchungen". Stadler sieht einen "klaren Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte und Datenschutzbestimmungen."

    Nach § 206 Abs. 2 Nr.1 StGB macht sich strafbar, wer "unbefugt eine Sendung, die einem solchen Unternehmen zur Übermittlung anvertraut worden und verschlossen ist, öffnet oder sich von ihrem Inhalt ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft." Die Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    quelle: Golem.de
     
  2. 31. Juli 2007
    AW: Bundespolizei: Mitarbeiter bespitzelte E-Mails der Kollegen

    wieso steckt jeder mensch seine nase in sachen rein die ihn mal garnichts angehen?! ich versteh es wirklich nicht. dabei geniesen solche leute noch "zusätzlichen schutz"?! heißt es die dürfen meine post auf machen und ich deren nicht?

    überwachsungsstaat ftw!!!!!! die sollten sich nicht wundern wenn immer mehr leute auswandern aus deutschland.
     
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