USA: Drei Jahre Knast für einen geshareden Film möglich

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 20. April 2005 .

  1. 20. April 2005
    Neben Camrippern nun auch Filesharer Zielgruppe des neuen Gesetzes

    Nachdem bereits das Erstellen eines Camrips in den USA zu Haftstrafen von bis zu drei Jahren führen kann, wird für die nächste Verschärfung entsprechender Gesetze nur noch die Unterschrift von Präsident Bush benötigt: dann können für das Sharen auch nur eines Filmes bis zu drei Jahre Haft und Bußgelder bis zu $250.000 verhängt werden. Bisher können entsprechende Haftstrafen nur verhängt werden, wenn mehr als 10 Werke zugänglich gemacht werden oder der Gesamtwert der Werke $2.500 übersteigt.

    Dass der Präsident, in jüngster Zeit ebenfalls als Filesharer ertappt und inzwischen Ziel einer Satirekampagne, die Unterschrift verweigert, scheint unwahrscheinlich. Phono- und Filmindustrievberbände begrüßten erwartungsgemäß das Urteil.

    Die Strafmaße hätten mit der verübten Tat nichts mehr gemein, wären in der Proportion verfehlt und würden dem Respekt vor dem Rechtssystem keinen Dienst erweisen, kommen Gegenstimmen von Seiten der Tauschnetzbetreiber und kritischen Juristen. Bürgerrechtsinitiativen kritisierten, dass dem Fair Use - Prinzip keinerlei Status im neuen Gesetz eingeräumt wurde. Zu Recht wurde weiter darauf hingewiesen, dass die Verbände ihre hausgemachten Probleme auf Kosten der Steuerzahler und eines ohnehin überlasteten Rechtssystems lösen lassen wollten: die "Pre-Releases", um die es den Filmverbänden vor allem ging, kämen ohnehin zum Großteil aus den Reihen der Industrie selber.

    Dass hier die Proportionen von möglichem Strafmaß und begangener Tat deutich aus den Fugen geraten sind, dürfte unmittelbar einleuchten. In Deutschland ist die Situation je nach Vergleichsmaßstab jedoch ähnlich absurd. Zwar werden hierzulande entsprechende Verfahren in der Regel ohne Gerichtsurteil beigelegt, wenn sich die kriminalisierten Filesharer auf einen entsprechenden Vergleich mit den Verwertern einlassen. Die berühmten fünf Jahre Knast, die die Industrie hierzulande in mehr oder weniger peinlichen Kampagnen propagiert, gelten nicht fürs Filesharing, sondern für das gewerbsmäßige Vertreiben von entsprechend geschütztem Datenmaterial. Das gleiche Strafmaß steht indes auch für das Herbeiführen einer nuklearen Explosion in Deutschland.

    Die Strafen für beide Delikte, gewerbsmäßiges Vertreiben urheberrechtlich geschützter Daten sowie die Herbeiführung von Nuklearexplosionen, können auch zur Geldstrafe ausgesetzt werden.


    quelle: gulli untergrund news
     
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