gesetz zur vorratsdatenspeicherung

Dieses Thema im Forum "Netzwerk, Telefon, Internet" wurde erstellt von taker875, 22. August 2007 .

Schlagworte:
  1. 22. August 2007
    -ich hab sufu benutzt aber nichts vernünftiges dazu gefunden.-

    oft sehe ich hier anfragen wie " wie lange loggt arcor ips ? " u.a.
    Aber wie sehr kann uns das interessieren ? Ab Januar 2008 tritt doch das "gesetz zur vorratsdatenspeicherung" in Kraft und wir alle werden gläsern ! Dabei werden die Verbindungsdaten von Handys, Festnetztelefonen und PCs für mindestens 6 Monate gespeichert und staatlichen Organen Zugriff darauf gewährt.

    Beim Handy werden Verbindunsgdaten gespeichert, man kann also nach 6 monaten noch sehen wo du ca warst. Festnetz, mit wem du telefonierst.

    Und nu zum "internet": es werden unter andrem IP-Adresse eines Rechners, Verbindungsdauer und Gerätekennung gespeichert. Beim Schreiben von Emails, werden die Verbindungsdaten der Email, also Zeit, Empfänger und Sender gespeichert. Ob inhalte geloggt werden, kann keiner überprüfen.

    So zu meiner Frage : Bei sowas allem ist doch wohl klar, dass man auch Datenmengen sehen kann. Was ist nu wenn ich einen USA Pub tagge und da nen 4 gig großes game über 1 Tag und ne Nacht hochlade. Das ist doch zu sehen und ist das nic auffällig wie sonst was !?

    Wie kann denn noch eine Warez-scene ( unser Ug) weiterhin bei so einem Gesetz bestehen !?
    Hab ich da nur einiges ned mitbekommen oder wie wird das aussehen ?
     
  2. 22. August 2007
    AW: gesetz zur vorratsdatenspeicherung

    Volumen wird nicht geloggt, jedenfalls nicht, wenn das hier stimmt:
    Quelle

    Greetz
     
  3. 22. August 2007
    AW: gesetz zur vorratsdatenspeicherung

    nur mal so aus neugierde, wo und wie soll diese Datenmenge gespeichert werden?
     
  4. 22. August 2007
    AW: gesetz zur vorratsdatenspeicherung

    Es gibt mittlerweile genug Diskussionen und Abhandlungen die dieses Thema behandeln und am 22.9. findet z.B. deswegen mit eine Demo in Berlin statt, weil dieses Gesetz komplett über jede Verhältnismäßigkeit hinausschießt. Informiere dich doch bitte zuerst bevor du posten möchtest, würde einigen Spam ersparen!

    Also das Gesetz zum VDS sieht wie bereits mitgeteilt nur vor, die "Verbindungsdaten" und nicht die Inhalte zu speichern. Es zählt nur dass du zu einem Server connected hast. Wie diese Verbindung dann ausgelegt wird ist eine Gefahr dieses Gummiparagraphens. Sobald die VDS aber endgültig durch ist, wie z.B. bei der LKW-Maut, wird der Inhalt auch schnell zur Wertung herangezogen und dann hat es sich endgültig erledigt, besonders weil die Politik in Verhanldlung mit der Mi/Fi steht, um diesen Industrien auch Zugang zu den Daten zu verschaffen.
     
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