Ex-Innenminister Baum: Onlinedurchsuchung verfassungswidrig

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 4. September 2007 .

  1. 4. September 2007
    Zahlenangabe von BKA-Chef in Frage gestellt
    Die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble für die Onlinedurchsuchung privater Computer verstoßen nach Ansicht des früheren Bundesinnenministers Gerhart Rudolf Baum (FDP) gegen das Grundgesetz, wie er in einem Interview mit der Zeit betonte. Derweil machte sich Sachsens Justizminister für die Onlinedurchsuchung stark.


    Es gebe vor allem keine "praktikablen Mechanismen für den Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung", sagt Baum im Interview mit der Zeit. Er spielt damit auf die vom Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen vom 3. März 2004 zum so genannten Lauschangriff und zur Telekommunikationsüberwachung im Außenwirtschaftsgesetz definierte Schutzzone an. Diese leitet sich aus der Unantastbarkeit der Menschenwürde des Art. 1 GG ab (BVerfGE 109, 279 ff. und BVerfGE 110, 33 ff.).

    Durch das Gesetz, sollte es in Kraft treten, würden nach Ansicht des FDP-Politikers die Unverletzbarkeit der Wohnung, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Berufsfreiheit etwa der Anwälte und auch die Pressefreiheit verletzt.

    "Es wird nach allem, was wir wissen, nicht zu vermeiden sein, in diesen Kernbereich einzudringen", so Baum gegenüber der Zeit. Er stellte auch die Darstellung von BKA-Chef Jörg Ziercke in Frage, man wolle auf Grund der hohen Kosten in nur wenigen Fällen die Computer Verdächtiger online durchsuchen. "Ein Fall genügt, um einen Verfassungsverstoß feststellen zu können. Und wer sagt uns denn, dass Onlinedurchsuchungen nicht eines Tages sehr viel billiger werden. Meine Erfahrung ist, wenn etwas eingeführt wurde, gewinnt es eine Eigendynamik und wird sich ausweiten. Das haben wir bei der Telefonüberwachung erlebt."

    Baum war von 1978 bis 1982 Bundesinnenminister. Er ist einer der prominentesten Gegner der Onlinedurchsuchung und hat Verfassungsbeschwerde gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz eingelegt, das in diesem Bundesland Onlinedurchsuchungen erlaubt.

    Baum rechnet sich sehr gute Chancen aus, dass Karlsruhe dieses Gesetz kippt. Es sei "so schludrig gemacht, dass es aus meiner Sicht keinen Bestand haben kann. Bei dem, was Schäuble gemacht hat, steckt mehr Substanz drin. Aber die reicht meiner Ansicht nach nicht aus, um den Grundrechtsverstoß zu vermeiden."

    Sachsens Justizminister Geert Mackenroth (CDU) sagte anlässlich der Eröffnung des internationalen Forums für Staatsanwälte: "Wir brauchen diese Ermittlungsmaßnahme, um schwerste Straftaten verhindern und aufklären zu können. Im Kampf gegen das Verbrechen muss der Staat angesichts der rasanten elektronischen Entwicklung nachrüsten, um sich von den Straftätern nicht abhängen zu lassen. Bei Schwerstkriminalität vor jeder Festplatte haltzumachen, würde den Straftätern einen staats- und rechtsfreien Kommunikationsraum öffnen. Das hätte empfindliche Informationslücken und damit Sicherheitsdefizite zur Folge."

    Generalbundesanwältin Harms, Generalstaatsanwälte und Vertreter der Justiz aus 19 Staaten Osteuropas befassen sich auf diesem Forum bis zum 5. September 2007 mit der internationalen Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung und der grenzüberschreitenden Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Terrorismus, Korruption und Internetkriminalität.

    "Die Onlinedurchsuchung wird uns auch nicht dem gläsernen Bürger und dem Überwachungsstaat näher bringen, wenn sie auf eine fundierte gesetzliche Grundlage gestellt und auf Grund einer richterlichen Anordnung ermöglicht wird. Ihre quantitativen Auswirkungen werden – hierauf hat BKA-Präsident Ziercke zu Recht jüngst wieder hingewiesen – gering bleiben, nachdem mit einer einstelligen Zahl von Fällen pro Jahr zu rechnen ist. Orwell ist das jedenfalls nicht", sagte der sächsische Justizminister.


    quelle: Golem.de
     
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