Kürzung der Pendlerpauschale auf der Kippe

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von jeraline, 6. September 2007 .

  1. 6. September 2007
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat verfassungsrechtliche Zweifel an der Neuregelung der Pendlerpauschale und diese mit einem Eilbeschluss praktisch außer Kraft gesetzt.

    Seit 1.1.2007 können in der Steuererklärung Kosten für die Fahrt zum Arbeitsplatz erst ab dem 21. Kilometer geltend gemacht werden. Nach dem Beschluss des obersten Finanzgerichts Deutschlands können sich Arbeitnehmer nun trotzdem die volle Pauschale ab dem ersten Kilometer in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

    Zur Begründung erklärten die Richter, nach der im Eilverfahren nur groben und vorläufigen rechtlichen Prüfung sei die Neuregelung "ernstlich zweifelhaft".
    Verfassungsgericht muss noch entscheiden

    Eine endgültige Entscheidung über die im Amtsdeutsch Entfernungspauschale genannte Regelung steht allerdings noch aus. Zwei Finanzgerichte haben dazu das Bundesverfassungsgericht angerufen. Quelle:http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,,OID7423778_REF1,00.html

    Entscheiden die Verfassungsrichter, dass die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungsgemäß ist, müssten all diejenigen Nachzahlungen leisten, die jetzt die volle Pendlerpauschale geltend machen. Die Richter in Karlsruhe werden ihr Urteil voraussichtlich 2008 fällen.
    Lohnsteuerhilfe spricht von "Etappensieg"

    Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland (LHRD), der den Beschluss erstritten hatte, wertete die Entscheidung als "Etappensieg" für 15 Millionen pendelnde Arbeitnehmer in Deutschland.

    Münzen und Autos (Foto: dpa/dpaweb) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: ]
    Mit ihrem Beschluss bestätigten die BFH-Richter eine Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts. Dort hatte ein Pendler gegen die Neuregelung geklagt und gleichzeitig einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Das Gericht verpflichtete daraufhin das Finanzamt, die ungekürzte Pauschale in die Lohnsteuerkarte einzutragen. Dies führt direkt zu niedrigeren Steuerabzügen vom monatlichen Lohn.
    Freibetrag kann nachträglich eingetragen werden

    Für die nachträgliche Eintragung auf die Lohnsteuerkarte muss die Karte allerdings beim Arbeitgeber abgeholt und dem Finanzamt vorgelegt werden. Eine Eintragung ist noch bis zum Jahresende möglich.
    Beantragung auch mit Steuererklärung möglich

    Die Berechnung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer können Arbeitnehmer auch mit ihrer Steuererklärung für das Jahr 2007 beantragen.

    Die Entscheidung des BFH gilt allerdings nur für den Eintrag auf der Lohnsteuerkarte. Sollte das Finanzministerium nicht den Vollzug der Kürzung der Pendlerpauschale grundsätzlich aussetzen, muss der Steuerpflichtige klagen. Der Bund der Steuerzahler und die Steuergewerkschaft forderten bereits, die Kürzung der Pauschale zurückzunehmen, da sonst mit einer Flut von Einsprüchen bei den Finanzämtern zu rechnen sei.
    Kürzung bringt Staat Milliarden

    Vor dem BFH verwies die Finanzverwaltung vergeblich auf die "erheblichen finanziellen Auswirkungen" des Streits. Der BFH wertete den Anspruch der Steuerzahler auf vorläufigen Rechtsschutz höher als die finanziellen Interessen des Staates.

    Die Kürzung der Pendlerpauschale war eine der Maßnahmen der schwarz-roten Koalition zur Sanierung der Staatsfinanzen. Die zusätzlichen Einnahmen durch ihre Einschränkung werden für 2007 auf 1,3 Milliarden Euro und ab 2008 auf rund 2,5 Milliarden Euro jährlich veranschlagt.

    Die Pendlerpauschale war damit neben der Eigenheimzulage eine der großen staatlichen Subventionen bzw. Steuervergünstigungen. Diese Milliarden würden im Haushalt von Bund, Ländern und Gemeinden fehlen, sollte die Pendlerpauschale vom Bundesverfassungsgericht verworfen werden.
    Steinbrück hält Regelung für verfassungsgemäß

    Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hält die Kürzung der Pendlerpauschale weiterhin für verfassungsgemäßt. Das erklärte ein Sprecher des Finanzministeriums. Der Beschluss des BFH sei "in der Sache nichts Neues".

    Das Finanzministerium hält am so genannten "Werktstorprinzip" fest. Danach beginnt die Arbeit erst mit dem Eintreffen am Arbeitsplatz. Das Ministerium sieht sich in dieser Auffassung durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur doppelten Haushaltsführung 2002 bestätigt, mit dem dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum beim Einkommensteuerrecht eingeräumt wird. Den sieht das Ministerium auch bei der Pendlerpauschale. D:angry: ie Drecksäcke trauen sich nur an die kleinen Arbeiter ,und das gesparte Geld den Arbeitgebern in den hals zuwerfen
     
  2. Video Script

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