Anwalt Gravenreuth zu Haftstrafe verurteilt

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 12. September 2007 .

  1. 12. September 2007
    Münchener Rechtsanwalt verliert gegen die Taz
    Der für seine Abmahnungen bekannte Münchener Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wurde in einem Prozess gegen die Berliner Taz zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, berichtet die Zeitung. Laut Taz verhängte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten eine Strafe wegen versuchten Betruges, gegen die Anwalt Gravenreuth aber noch in Berufung gehen kann.


    Sechs Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung wegen versuchten Betruges, entschied das Amtsgericht Berlin-Tiergarten laut Taz. Freiherr von Gravenreuth hatte zuvor die Domain der Tageszeitung pfänden lassen.

    Der Rechtsstreit begann bereits 2006, als der Münchener Anwalt die Taz abmahnte, da er unaufgefordert eine Bestätigungs-E-Mail für ein Abonnement des Taz-Newsletters erhalten habe. Die Zeitung hingegen hielt dieses so genannte "Double-Opt-in"-Verfahren für zulässig. Dabei erhält der Besteller eine E-Mail und muss daraufhin die Bestellung nochmals bestätigen. Gravenreuth aber erwirkte eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Berlin gegen die Taz, die 663,71 Euro zahlen musste.

    Die Zeitung bezahlte nach eigenen Angaben, Gravenreuth ließ dennoch die Domain taz.de pfänden. Als der Münchener Anwalt die Domain versteigern wollte, griff die Zeitung ein und erwirkte eine einstweilige Verfügung zu ihren Gunsten. Ferner war das gegen die Zeitung ausgesprochene Verbot aufgehoben, den Newsletter im "Double-Opt-In"-Verfahren anzubieten.

    Dann ließ die Zeitung durch ihren Anwalt Jony Eisenberg Strafanzeige wegen versuchten Betruges erstatten, da Gravenreuth behauptet hatte, die Taz hätte den vom Landgericht Berlin festgesetzten Betrag nicht gezahlt. Dies konnte widerlegt werden und bei einer Durchsuchung seiner Kanzlei fand die Polizei ein Fax, dessen Eingang Gravenreuth bestritten hatte. Laut Taz hatte der Anwalt vor Gericht versucht, das Übersehen des Faxes mit dem Chaos in seinem Büro und die Forderung mit mangelnder Rechtskenntnis zu entschuldigen. Er habe gedacht, er habe noch weitere Forderungen gegen die Zeitung, schreibt die Taz.

    Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und verurteilte Gravenreuth zu sechs Monaten Haft und setzte diese nicht zur Bewährung aus. Eine Geldstrafe hielt das Gericht laut Taz für nicht angemessen, da Gravenreuth bereits im Jahr 2000 zu einer Geldstrafe wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen verurteilt wurde. Das Gericht habe betont, dass die Allgemeinheit vor Gravenreuth geschützt werden müsse, berichtet die Taz weiter. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und der Verurteilte soll noch in Berufung gehen können.

    Nachtrag vom 12. September 2007 um 12:30 Uhr:
    Wie Gravenreuth gegenüber Golem.de mitteilte, habe er bis zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung noch offene Forderungen in Form von Abmahnkosten und Abschlussschreiben gegen die Taz gehabt. Auf Grund der von der Taz gewählten Bezeichnung "RNR.15O436/0623.05.2006" habe er den Zahlungseingang hierauf verbucht, da bei unklarer Leistungsbestimmung zuerst ungesicherte Forderungen gedeckt werden müssten. Dass er allerdings die Pfändung damit begründet habe, dass er kein Geld erhalten habe - so wie es die Taz in ihrem Artikel schreibt - sei falsch, so Gravenreuth. Die Hauptsacheklage gegen die Taz sei darüber hinaus noch anhängig, einen Termin beim Kammergericht in Berlin gibt es laut Gravenreuth aber erst im August 2008.


    quelle: Golem.de
     
  2. 13. September 2007
    AW: Anwalt Gravenreuth zu Haftstrafe verurteilt

    Dann hoffen wir mal das dass Urteil rechtskräftig und seine Bewährungsstrafe zu einer Gesamtstrafe zusammengezogen wird. Dann wäre die Welt ein bisschen freundlicher. Was besonders auffällt, ist das "Rechts"bewußtsein des "Rechts"anwalt Gravenreuth, der sich wie kein anderer, immer wieder aktuell in Szene setzt wie ein Snapshot seiner Webseite beweißt:

    Bild=down!

    Update:

     
  3. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.