Rechtsfrage

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von Got2Be, 10. Oktober 2007 .

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  1. 10. Oktober 2007
    hi

    ich habe eine frage bezüglich eines bildes was ich ins internet gestellt habe


    und zwar ist es ein foto vond er klassenfahrt, da sind paar kumpels drauf und nur ein voll den ich hasse, daher habe ich ihn mit schwarzer farbe übermalt und folgendes hingeschrieben "da war florian der huso" jetzt meint der ******* ich soll das löschen sonst wirds teuer Oo

    kann er mich anzeigen oder so?!
     
  2. 10. Oktober 2007
    AW: Rechtsfrage

    Denke nicht, da du ihn ja "zensiert" hast...
    und da er nicht überall bekannt ist bzw ne "besondere" person ist, dürfte
    da nichts kommen!!

    so long, M!N!

    PS: gibt bestimmt n RR´ler der dir das genauer auflisten kann
     
  3. 10. Oktober 2007
    AW: Rechtsfrage

    ihn sieht ja niemand
    wie will er beweisen dass er es ist?
    ihn sieht man net... es gibt n paar flos ne?
     
  4. 10. Oktober 2007
    AW: Rechtsfrage

    draufhaun

    ne spaß glaube aber nicht das der dir was kann ich mein wie will er beweisen das er das ist wenn du ihn unkenntlich gemacht hast.
     
  5. 10. Oktober 2007
    AW: Rechtsfrage

    das hätte er allein schon verdient, weil er mich "erpresst" hat morgen kriegt dieser ****** erstmal stress
     
  6. 10. Oktober 2007
    AW: Rechtsfrage

    Boxx den weg hab auch so viele Opfer bei mir inner Klasse ! b2topic Ach der kann dir garnix soll geflegt seine Schnauze halten und sich ins kniee ****** ^^ !

    Cheers ChebaP!
     
  7. 10. Oktober 2007
    AW: Rechtsfrage

    Hab da mal was wegen Beleidigung ausm Netz

    Auch Beleidigungsdelikte (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung...) lassen sich über das Netz begehen. So hat z.B. das AG Rheinbach (Az.: 2 Ds 397/95) bereits 1996 entschieden, dass die Bezeichnung einer Chat-Teilnehmerin als ******** eine strafbare Beleidigung darstellt. Daran ändert es auch nichts, dass in dem betreffenden Forum beleidigende Äußerungen an der Tagesordnung sind.

    Quelle: e-recht24.de

    b2t: Naja da du ja Flo der Huso geschrieben hast, ist es ne Beleidigung gegen ihn. Er könnte vllt. nur wegen der beleidigung eine anzeige machen, aber er kann ja auch nich beweisen das er gemeint ist bzw er der kerl auf dem foto is...von daher, scheiß der hund drauf ^^

    so long, M!N!
     
  8. 10. Oktober 2007
    AW: Rechtsfrage

    ach du heilige
    im chat beleidige ich ihn auch immer

    ich machs so ... ich mache das huso weg und schreibe da ... hin =)
     
  9. 10. Oktober 2007
    AW: Rechtsfrage

    ****** kopier diese Sterne darein dann weiß jeder was gemeint ist !
     
  10. 10. Oktober 2007
    AW: Rechtsfrage

    ja genau so mach ich das auch und morgen bekommt der einpaar damit er im chat nicht so eine große hat dieser freak
     
  11. 10. Oktober 2007
    AW: Rechtsfrage

    =) scheinst den ja richtig zu mögen wa :ironie:
    naja Huso ist ja kein richtiges Wort, eher eine abkürzung der gamer sprache ^^
    also is es indirekt ne beleidigung und nich so als hättest du h*r*n*o*n geschrieben...
    wenn jemand fragt was das bedeutet, kannste ja einfach was ausdenken ^^ Hundesocken oder sowas =)

    so long, M!N!
     
  12. 10. Oktober 2007
    AW: Rechtsfrage

    lol ja ich hasse diesen bauern ^^ naja eigentlich hasse ich fast meine ganze klasse =D (alles freaks Oo)

    hundesocken xDDD

    naja ich habe um vorsichtig zu sein einfach " Da war Florian dieser ... " geschrieben und unters bild, dass er rumgeheult hätte und beleidigt war, dass ich ihn auf den bild beleidigte =)
    ich freue mich schon auf morgen =) solche leute die nur im internet eine große haben finde ich total lustig =DD und morgen in der schule werden wir sehen x)


    danke euch allen für die schnellen antworten !!
     
  13. 23. Januar 2008
    Letzens bekifft drauf gekommen, ist es strafbar wenn man sich zu zweit in die Fußgängerzone stellt und der eine "Sieg" und der andere "Heil" schreit?

    Also nicht das ich rechts oder so wär, nur so aus interse.
     
  14. 23. Januar 2008
    AW: Rechtsfrage

    ich weiß nicht aber ich denke das ist nicht gern gehört, da Hitler es genau so gemacht hat. er sagte:" Sieg" und die menge schrie:" Heil" also überleg es dir vielleicht nochmal, bevor du es machst.
     
  15. 23. Januar 2008
    AW: Rechtsfrage

    § 86a StGB
    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
    2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

    (2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

    (3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

    achja wer das net versteht: Es ist verboten ^^
     
  16. 23. Januar 2008
    AW: Rechtsfrage

    ich weiss nicht ob es strafbar ist aber ich mache das hin un wieder auch mal mit meinen jungs bis her ist noch nichts passiert aber man soll es ja nciht druaf ankommen lassen

    deswegen werde ich es auch nicht mehr machen
     
  17. 23. Januar 2008
    AW: Rechtsfrage

    Lol. Solltest dich nicht erwischen lassen.

    Wir ham hier einen in der Stadt, der is eigentlich so ganz in Ordnung. Auch schon älter.. Eigentlich ein Original.

    Er ist halt aber auchn verkappter Militäry/III.Reich-Fuzzi.. Der hat sich mal in des Nachts in die Fußgänger-zone gestellt, in kompletter.. ja mit allen Abzeichen.. geschmückter SS-Uniform und ja er ist die einmal auf und ab und hat keinen zweiten Mann gebraucht um das zu brüllen.. Is allerdings auch schon 20 Jahre her. Ihm ist nix passiert, weil auch die Polizei ihn eigentlich kennt und mag und ihm schonmal was durchgehen lässt.

    Auf der anderen Seite hat der Typ auch schonmal bei einem Sparkassenüberfall sich auf den Bankräuber geworfen und hat dabei eine Kugel abbekommen... den Typen hat er aber noch festgehalten. Das ist auch erst 2 Jahre her.

    Ehm.. ja.. vermutlich verboten und mindestens zusammenpfeifen würden euch die Bullen.. oder Personalienaufnahme und zur Wache.. Aber wenn ihr das nicht macht wie der Typ da oben, dann sind die Bullen froh wenn ihr euch verpisst, wenn sie es euch sagen würden.
     
  18. 23. Januar 2008
    AW: Rechtsfrage

    , dass er nen Nazi ist. Aber ansonsten richtig tapferer Mensch ! 8o
     
  19. 23. Januar 2008
    AW: Rechtsfrage

    Soweit ich weis, ist der Ausdruck "Sieg Heil" nicht verfassungswidrig, in World of Warcraft darf man das glaube ich auch ungestraft sagen, weil es sich mehr um einen Schlachtruf handelt. Anders natürlich "Heil Hitler" das zeigt ja die Sympathie zum Verfassungswidrigen. Aber wie gesagt, ich bin mir da nicht sicher und würde gern berichtigt werden, falls ich falsch liege
     
  20. 23. Januar 2008
    AW: Rechtsfrage

    Zeig mir mal einen in World of Warcraft der kein 12jähriger Chaot ist der das ruft. So gut wie niemand. Weil man sich damit zu 99% nur Feinde auf dem jeweiligen Server auf dem man spielt macht
     
  21. 23. Januar 2008
    AW: Rechtsfrage

    also ich denke strafbar ist es. aber die polizei wird euch wahrscheinlich abmahnen und sagen ihr sollt das nochmal machen. wenns schlecht läuft sozialstunden(wenn du noch so alt bist^^), aber ich denk die polizei wird dich nur mal verwarnen
    MfG sanni.s1
     
  22. 23. Januar 2008
    AW: Rechtsfrage

    Aber es ist nich verboten wen man "Heil" sagt weil es gibt doch auch dieses spiel "Petri Heil" oder so^^
     
  23. 23. Januar 2008
    AW: Rechtsfrage

    Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass "Sieg Heil" sagen verboten ist, es geht ja auch nur um die Theorie.

    Wenn ihr euch bevor ihr diese Aktion in der Stadt macht, abgesprochen habt und das so geplant habt, dann ist das irgendwie ja eine gemeinschaftlich begangene Straftat.

    Wenn du z.B. der Fahrer eines Fluchtfahrzeuges bei einem Banküberfall bist, dann bist du auch für das ganze Verbrechen mit dran wenn ihr erwischt werdet. Da kannst du dann auch nicht sagen "Wieso, ich hab doch nur ein paar Kollegen mitgenommen".

    Ist ein drastischer Vergleich aber ich denke damit müsste klar sein wie ich das meine.
     
  24. 23. Januar 2008
    AW: Rechtsfrage

    hmm ich weiss net denke aber schon weil ja es damit gemeint wird und nicht was anderes
    aber die bürger werde ehh nur denken das ihr dumm seit und wenn die bullen zufällig da sind werden die euch strafe oder so geben KP.
     
  25. 23. Januar 2008
    AW: Rechtsfrage

    ^^ lol geile frage , Naja ich würde sagen "NA KLAR" lol wenn zb polizisten das hören glaube nicht das die da nix machen werden , die können zwar nix machen gegen nazis , aber wenn man das laut auf der strasse rum schreit, dann würde ich sagen die könnten einen dafür festnehmen.^^
     
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