Internetrecht: runterladen von Musik nicht strafbar, aber anbieten?

Dieses Thema im Forum "Netzwerk, Telefon, Internet" wurde erstellt von germanpipe, 10. Oktober 2007 .

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  1. 10. Oktober 2007
    Ich schau hier grad nebenbei SternTV. Ein Bericht über Downloads von Musik.

    Folgende Frage: Ich hab es so verstanden, dass das runterladen von Musik nicht strafbar ist, aber das Anbieten von Musik wird verfolgt.

    Es ist ja so, dass du, wenn du es nicht ausschaltest, sofort nach dem download die datei im grunde selbst anbietest.

    Stimmt das so?

    MfG
     
  2. 10. Oktober 2007
    AW: Internetrecht

    Was meinst du mit "es" ausschaltest? P2P Prog wie Bearshare oder Limewire? Wer son crap benutzt is selber schuld. Also wenn du die Datei aber direkt aus dem Download Ordner nimmst, solltest du nichts mehr anbieten. Also Gefahr ist ETWAS geringer!

    greez
     
  3. 10. Oktober 2007
    AW: Internetrecht

    Oh mann. Wer P2P heutzutage noch nutzt ist doch echt nicht mehr ganz bei Sinnen. Das ist doch fast wie der Polizei einen Brief schreiben^^
    Ich würde mal schlichtweg sagen: Runterladen, sowie das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Musik = strafbar
     
  4. 10. Oktober 2007
    AW: Internetrecht

    Also in Deutschland weis ich nicht, aber in der schweiz ist es so, das man Musik und Filme downloaden darf aber nicht uploaden.


    also bei diesen Programmen kannst du das Uploaden der gedownloadeten Dateien meistens auch ausschalten. Den wie man ja weis werden die gedownloadeten Daten gleich wieder geuploadet.
    Falls das nicht möglich ist, dann machst du dich strafbar.
    Hinweis: Wenn du sachen herunter ladest, die in mehrere Teile aufgeteilt sind ladest du die fertigen teile breits wärend des Downloads wieder hoch. Also aufgepasst.
     
  5. 10. Oktober 2007
    AW: Internetrecht

    Meinst du jetzt bei Emule und anderen Tauschbörsen?
    Also bei Emule ist es standard gemäß so:
    Du ziehst ne Datei in deinem Transferordner sagen wir mal ein Lied.
    Solbald dieser Song läd, wird er automatisch im Netzwerk von deinem Pc angeboten.
    Und das ist strafbar . . . . .
    Auch wenn die Datei nur zu 1/3 fertig ist es illegal, da du sie anbietest.
    Dies ist aber das Prinzip des Programms bzw. des gesamten Netzwerkes, genau wie es hier der Fall ist.
    Du gibst etwas und nimmst dir dafür was dir andere bieten, so ist das Prinzip
    Natürlich ist der Download auch illegal, da du nicht die (copy, etc)Rechte verfügst die geladenen Sachen zu benutzen.
    Aber der Download wird meistens eh geduldet und nicht Großartig verfolgt, es sei denn es geschieht im sehr großen Stil, mit Verkauf etc.

    Aber ich glaube ich schweife schon zu sehr ab =)
    Sry dafür

    Falls ich irgendetwas falsch dargestellt habe, bzw. das Gesetz anders aussieht möge man mich berichtigen.

    edit: jetzt waren die anderen wieder schneller, bin ich auch selber schuld wenn ich immer solche Romane schreibe

    Many Greetz lordchaos
     
  6. 10. Oktober 2007
    AW: Internetrecht


    Quelle: Filesharing: Illegal Musik getauscht? Wie man Strafen vermeidet - Stern TV | STERN.DE
     
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