Lebenslange Haft für den "Kannibalen von Rotenburg" wegen Mordes

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von Can, 9. Mai 2006 .

  1. 9. Mai 2006
    Der so genannte Kannibale von Rotenburg ist wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt am Main sprach den Angeklagten Armin Meiwes schuldig, im März 2001 einen 43-jährigen Berliner getötet, zerstückelt und das Fleisch teilweise gegessen zu haben

    Die Verteidigung hatte die Tat dagegen als Tötung auf Verlangen gewertet, die lediglich mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft worden wäre. Meiwes hatte die Tat vor Gericht gestanden. In einem ersten Prozess hatte ihn das Landgericht Kassel im Januar 2004 wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aber im April vergangenen Jahres auf und verwies den Fall an das Landgericht Frankfurt. Nach Ansicht des BGH verkannten die Kasseler Richter mehrere Mordmerkmale.

    Armin Meiwes hatte in allen grausigen Details gestanden, im März 2001 einen 43-jährigen Berliner getötet, zerstückelt und das Fleisch seines Opfers danach teilweise gegessen zu haben. Doch wie er dafür bestraft werden sollte, war juristisch äußerst schwierig zu beantworten. Und der spektakuläre Fall könnte noch weitere Instanzen beschäftigen - für die nun eingetretene Verurteilung wegen Mordes hatten die Verteidiger die erneute Revision beim Bundesgerichtshof angekündigt.

    Unstrittig ist, was sich im März 2001 in dem von Meiwes bewohnten alten Gutshof im nordhessischen Rotenburg-Wüstefeld abspielte: Vor laufender Videokamera schnitt der Angeklagte dem Diplomingenieur Bernd B. aus Berlin, den er im Internet kennengelernt hatte, auf dessen Wunsch zunächst den Penis ab. Nachdem der 43-Jährige das Bewusstsein verloren hatte, stach er ihm in den Hals und zerlegte die Leiche. Der Angeklagte sagte in dem Prozess aus, er sei davon ausgegangen, dass das Opfer bei dem Stich schon tot gewesen sei. Nach Überzeugung der Frankfurt Staatsanwaltschaft wusste er dagegen, dass der Mann noch lebte. Später aß Meiwes dann große Teile des Fleisches.

    Das Landgericht Kassel hatte Meiwes wegen dieser Tat, deren rechtliche Bewertung oft als juristisches Neuland angesehen wurde, im Januar 2004 wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Nach Einschätzung der Kasseler Richter entsprach die Tat den krankhaften Wünschen von Täter und Opfer: Beide hätten einvernehmlich eine "Vereinbarung" getroffen. Daher liege nicht Mord, sondern nur Totschlag vor. Doch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob das Urteil im April vergangenen Jahres auf und verwies den Fall an das Landgericht Frankfurt. Nach Ansicht des BGH verkannten die Kasseler Richter mehrere Mordmerkmale.

    Die Frankfurter Staatsanwaltschaft sah nun gleich drei Mordmerkmale als verwirklicht an: Nach ihrer Überzeugung tötete Meiwes sein Opfer zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus niederen Beweggründen sowie zur Ermöglichung einer anderen Straftat, nämlich der Störung der Totenruhe. Er habe sich mit dem Schlachten eines Menschen eine Art Kino für den Kopf erschaffen wollen, um dieses später bei der Selbstbefriedigung einzusetzen, sagte Staatsanwalt Marcus Köhler.

    Die Ankläger verlangten zudem, eine besondere Schwere der Schuld festzustellen. Damit wäre eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren Gefängnis ausgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft begründete dies unter anderem mit der "hohen Wiederholungsgefahr". Nach den Gutachten der Sachverständigen ist Meiwes auch voll schuldfähig: Diese seien sich einig gewesen, dass trotz einer "schweren seelischen Abartigkeit" die Unrechts- und Steuerungsfähigkeit des Angeklagten voll erhalten gewesen sei, sagte die zweite Staatsanwältin Annette von Schmiedeberg.

    Ganz andere juristische Schlussfolgerungen zog die Verteidigung: Sie wertete die Tat nur als "Tötung auf Verlangen". Das Opfer habe geschlachtet und verspeist werden wollen, sagte Anwalt Joachim Bremer. Eine Rückfallgefahr sah zwar auch die Verteidigung - allerdings unter Berufung auf die Sachverständigen nur unter der Bedingung, dass ein Opfer freiwillig zu Meiwes kommt. Der zweite Verteidiger des Angeklagten, Rainer Erich Platz, sagte über die schier unbegreifliche Tat, Meiwes und der 43-jährige Berliner hätten das Modell von Täter und Opfer "im klassischen strafrechtlichen Sinn" aufgelöst. Quelle

    Sowas is doch krank ... der soll verotten... was meint ihr dazu ??
     
  2. 9. Mai 2006
    jo hab ich auch schon gelesen und die verteidiger wollen jetzt auf todschlag pledieren was ich persönlich eigentlich für schwachsinn halte weil todschlag handeln aus dem affekt is und dass war das bestimmt nich.... aber naja die machen auch nur ihren job
     
  3. 9. Mai 2006
    ehm ja nur darfst du in deutschland noch nich ma einer alten frau bzw. einem alten mann helfen der schwer krank is zu sterben... sterbehilfe ist also verboten außerdem hat er ihn ja nich einfach umgebracht sondern sozusagen geschlachtet und ihn dann gegessen hat irgendwie so hanibal lektor style
     
  4. 10. Mai 2006
    bloß lange weg mit dem... lauf eh schon viel zu viele perverse schweine frei rum... besser lebenslänglich einsperren bevor er demnächst mal wieder ein wenig "hunger" bekommt... 8)
     
  5. 10. Mai 2006
    Der typ gehört auf jeden Fall weggesperrt.Ich weiss nicht wie pervers man sein muss um
    sich beim Kannibalismus aufzugeilen!Egal ob der andere es wollte,es ist Mord.Unter Sterbehilfe
    verstehe ich etwas anderes.

    MfG STINGRAY
     
  6. 10. Mai 2006
    Moralisch gesehen isd as Urteil natürlich absolut vertretbar...solche perverseon müssen weggesperrt werden und dürfen auf keinen fall jemals wieder auf die gesellschaftlosgelassen werden.

    Auf der anderen seite die juristische sicht...ich (ok...bin kein jurist aber egal^^) würde sagen, dass sein Opfer ja sterben woltle und es sich somit um Tötung auf Verlangen handelt. Is selbstverständlich auch verboten, aber ich glaub da kannst mit um die 10 jahren wegkommen...anschließend selbstverständlich mit psychiatrie-aufenthalt, weil so was is eifnach nicht normal...
     
  7. 10. Mai 2006
    Was mich daran irritiert ist das das Opfer sterben wollte. Naja dann hätte die Strafe von dem her gesehen milder ausfallen müssen.
    Aber da es so ne grausame Tat war und er angeblich auch rückfällig werden könnte, was natürlich gut möglich wär, ist die Strafe alles in allem eigentlich vertretbar. Allerdings sollte man ihn auch nicht wegen guter Führung früher rauslassen oder in eine nicht so gesicherte Anstallt verlegen...
    Naja meiner Meinung nach also alles richtig gemacht...bis jetzt..

    ...8)
     
  8. 10. Mai 2006
    Ich bin auch der MEinung, dass das Straß völlig richtig ist moralisch, juristisch kann man sich darüber streiten, aber es ist ja auch was anderes, ob man einen Menschen "nur" auf Verölangen tötet oder ihn zum Teil aufisst. Also sowas is wirklich total krank. Ich würde versuchen, dass der Typ nach dem Gefängnisaufenthalt in eine Psychiatrie überwiesen wird und dort nicht mehr rauskommt.
     
  9. 10. Mai 2006
    finde es ganz gut das er lebenslang bekommen hat . Der ist doch echt nicht ganz normal und so einer muss weggesperrt werden .
     
  10. 10. Mai 2006
    ich allerdings auch.
    Der typ war vielleicht PSychisch bisschen kaputt, aber das leiden das der da ertrug, is nichtmehr messbar, denke ich.
    Is ja nich so dass der den betäubt und auseinandergenommen hat, er hat nen ja richtig " gekillt "
    Sterbehilfe seh ich anders: Wenn ne Kranke ( totkrank ) Person ihr ganzes restliches leben ohne beide beine verbringen müsste, unter schmerzen die jeden tag zur qual machen, und der betroffene einstimmt, würde ich es als Sterbehilfe sehn.
    Leider verboten, find ich allerdings schade.
    So könnte man vielen leuten, vielviel leid ersparen
     
  11. 10. Mai 2006
    ab der mus so schnell wie möglich eingebuchtet werden.
    mann kann doch keinen mänschen essen ein Döner wäre doch viel besser.
     
  12. 10. Mai 2006
    Hi

    naja der andere wollte gefressen werden aber man sollte ihn trotzdem einsperren nicht das er ma jemanden unfreiweillig frisst oder so...
    meine meinung

    *chill*
     
  13. 12. Mai 2006
    also ich find den typen garnicht ma so krank wenn man sich das ma reinzieht das der andere type das auch noch wollte.....
    also echt...wir leben in ner kranken welt ! ! !
     
  14. 13. Mai 2006
    Zimmlich kranke Persönlichkeit! Allerdings ist es doch eigentlich egal Was er mit der Leiche nach (und vor) dem Tod gemacht hat. Es ist Mord und das allein ist schon krank! Wenn man es mal genau sieht ist es schon begründet das der Film Rotenburg nicht in deutschlands Kinos zu sehen ist. nicht das sich da noch mehr kranke schweine das abkucken und dann nachmachen!
     
  15. 13. Mai 2006
    gut so...
    so einer gehört für immer eingesperrt...
    der war ja wohl einfach nur krank & pervers..
     
  16. 13. Mai 2006
    Nicht, das ich das toll finden würde aber rein rechtlich meiner meinung nach ein skandal dieses urteil!

    denn man hat ja ein schriftstück gefunden, das beweist, das der "verspeiste^^" sein einverständniss gefeben hat, das er vom kanibalen getöted wird, also liegt hier in keinster weise ein Mord for!!!
    Sondern es handelt sich lediglich um tötung auf verlangen (mit irgend sowas ie besondere schwere der schuld oda so).

    Meine Meinung ist, das der deutsche staat hier nur eine art exempel statuieren will!

    Ps: ist aber eigentlich auch besser, das der lebenslang hat! da kann er wenigsten keinen mehr essen^^!
     
  17. 15. Mai 2006
    ok das opfer hat schon mitgemacht und als das opfer ohnmächtig war dahte er er is schon tot und stoch ihn einfach so ,obwohl das opfer ohnmächtig war. also sollte der typ schon lebenslang bekommen
     
  18. 16. Mai 2006
    Seid froh, dass der nicht nur wegen Totschlag sitzen muss. Der hat ja nur lebenslang für Mord bekommen, weil die Staatsanwaltschaft "Mord nach niederen Beweggründen" nachweisen konnte, nämlich die "Befriedigung des Geschlechttriebes" <--- *pfui*
     
  19. 17. Mai 2006
    Sowas finde ich einfach nur krank und Menschen unwürdig .Zum Glück kommt dieser Kannibale lebenslänglich in den Knast.Das kann man sich gar nicht so richtig vorstellen wieviele Gestörte in dieser Welt frei herumlaufen. X(
     
  20. 17. Mai 2006
    der kannibale kommt bei uns aus nem nachbarort... also ich finds schon ziemlich krass was der gebracht hat und rechtfertigen lässt sich das au net! n paar kumpels von mir kennen den un meinen das der total in ordnung is... also ich weiß es nit, aber die können net verstehen warum der das getan hat! die hätten dem das nie zugetraut!!
    naja, das mit den gerichten geht jetz als hinterher! wenn wirklich der kannibale mal recht bekommen sollte dann legt die staatsanwaltschaft wieder revision ein! das wird als hin un her gehen! aber er hat nen super anwalt... ma sehn was der noch hinbekommt!
    PS: die o.g. kumpels waren auch mal zum grillen bei ihm ;-) aber kA was da für fleisch aufm grill lag!!
     
  21. 17. Mai 2006
    hi also ich finde das urteil gut sowas sag ich jetzt mal darf nicht frei rumlaufen und es ist schon dumm das wir dkein strafe für kannibalismus haben dan müsste man ihn wohl töten . aber auf jedenfall muss der für immer aus der gesellschaft ausgeschloßen werden
     
  22. 17. Mai 2006
    ja ist schon in ordnung so. auch wenn er den mord auf verlangen hin begangen hat (sterbehilfe?) ist er defitiniv krank. aber es gibt schlimmere vergehen, die nicht so hart bestraft werden...
     
  23. 17. Mai 2006
    ich sach ma, solange keine unschuldigen betroffen sind, können die machen was sie wollen... Ob er für die Gesellschaft gefährlich wäre, würde man ihn frei rumlaufen lassen, kann hier wohl kaum einer beurteilen. Das überlasse ich einem psychologischen gutachter. Krankhaft ist sein Verhalten auf jeden Fall.
     
  24. 17. Mai 2006
    ja also darf der nicht frei rum rennen und krank ist er auch genauso dürfen kinder ♂️♀️r nicht auch nur 3 monate auf bewährung kriegen die müssen auch für immer weg weil sowas einfach krank ist dafür brauch ich kein psychologe sein
     
  25. 17. Mai 2006
    ich finde es richtig so, da sich sowas nun wirklich nicht gehört. Höchstens Soldaten dürfen Leichen essen, das habe ich selbst damals gesehen. Aber ich selber habe das nicht gemacht, ich hatte noch schöne Wurstkonserven, als wir in Russland bei Stalingrad lagen.
     
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