:love:s ab 18?

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von Forry, 22. Oktober 2007 .

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  1. 22. Oktober 2007
    Hi!

    ich habe letzens in den narchichten gesehen das im internet ab jetzt alle -seiten strenger dagegen abgesichert werden das nurnoch erwachsene ♂️♀️s gucken können.....was haltet ihr davon?

    ich finds völlig schwachsinnig weil ich finde das jeder mensch das recht hat privat zu machen was er will...obs mastubieren ist oder chatten....so sachen sind einfach nur....unsinnig!

    forry
     
  2. 22. Oktober 2007
    AW: s ab 18?

    JuSchG

    § 12
    (1) Bespielte Videokassetten und andere zur Weitergabe geeignete, für die Wiedergabe
    auf oder das Spiel an Bildschirmgeräten mit Filmen oder Spielen programmierte
    Datenträger (Bildträger) dürfen einem Kind oder einer jugendlichen Person in der
    Öffentlichkeit nur zugänglich gemacht werden, wenn die Programme von der obersten
    Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des
    Verfahrens nach § 14 Abs. 6 für ihre Altersstufe freigegeben und gekennzeichnet worden
    sind oder wenn es sich um Informations-, Instruktions- und Lehrprogramme handelt, die
    vom Anbieter mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet sind.
    (2) Auf die Kennzeichnungen nach Absatz 1 ist auf dem Bildträger und der Hülle mit
    einem deutlich sichtbaren Zeichen hinzuweisen. Die oberste Landesbehörde kann
    1. Näheres über Inhalt, Größe, Form, Farbe und Anbringung der Zeichen anordnen und
    2. Ausnahmen für die Anbringung auf dem Bildträger oder der Hülle genehmigen.
    Anbieter von Telemedien, die Filme, Film- und Spielprogramme verbreiten, müssen auf
    eine vorhandene Kennzeichnung in ihrem Angebot deutlich hinweisen.
    Ein Service der juris GmbH - juris - Das Rechtsportal -
    - 6 -
    (3) Bildträger, die nicht oder mit "Keine Jugendfreigabe" nach § 14 Abs. 2 von der
    obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle
    im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 oder nach § 14 Abs. 7 vom Anbieter
    gekennzeichnet sind, dürfen
    1. einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht angeboten, überlassen oder sonst
    zugänglich gemacht werden,
    2. nicht im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen
    Verkaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, oder im Versandhandel
    angeboten oder überlassen werden.
    (4) Automaten zur Abgabe bespielter Bildträger dürfen
    1. auf Kindern oder Jugendlichen zugänglichen öffentlichen Verkehrsflächen,
    2. außerhalb von gewerblich oder in sonstiger Weise beruflich oder geschäftlich
    genutzten Räumen oder
    3. in deren unbeaufsichtigten Zugängen, Vorräumen oder Fluren
    nur aufgestellt werden, wenn ausschließlich nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 4
    gekennzeichnete Bildträger angeboten werden und durch technische Vorkehrungen gesichert
    ist, dass sie von Kindern und Jugendlichen, für deren Altersgruppe ihre Programme nicht
    nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 freigegeben sind, nicht bedient werden können.
    (5) Bildträger, die Auszüge von Film- und Spielprogrammen enthalten, dürfen abweichend
    von den Absätzen 1 und 3 im Verbund mit periodischen Druckschriften nur vertrieben
    werden, wenn sie mit einem Hinweis des Anbieters versehen sind, der deutlich macht,
    dass eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle festgestellt hat, dass diese
    Auszüge keine Jugendbeeinträchtigungen enthalten. Der Hinweis ist sowohl auf der
    periodischen Druckschrift als auch auf dem Bildträger vor dem Vertrieb mit einem
    deutlich sichtbaren Zeichen anzubringen. § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 gilt entsprechend.
    Die Berechtigung nach Satz 1 kann die oberste Landesbehörde für einzelne Anbieter
    ausschließen.


    Gr33tz Aska
     
  3. 22. Oktober 2007
    AW: s ab 18?

    s sind schon immer erst ab 18! Ich denke mal die Seitebetreiber werden jetzt aufgefordert ihre Seiten endlich dem deutschen Recht entsprechend jugendsicher zu machen.
     
  4. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.