Schulplicht?

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Decryptor, 15. Mai 2006 .

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  1. 15. Mai 2006
    Hi ich bin jetzt 9 Jahre zur Schule gegangen und bin 16 Jahre alt und wollte mal fragen wie das mit der Schulplicht weiter geht, kann ich gezwungen werden bzw muss ich jetzt BVJ oder BGJ machen da ich ja meinen REAl Abschluß in der Abendschule nachholen will
     
  2. 15. Mai 2006
    Du musst mindestens 10 Jahre in die Schule gehen. Kann aber auch nur bis zur 9 sein wenn du ne Ehrenrunde gedreht hast.

    Abendschule müsste aber glaub ich auch gehen.
     
  3. 15. Mai 2006
    musst mindestens 16 sein und 10 jahre die schule besucht haben
     
  4. 15. Mai 2006
    FALSCH!!! Die Schulpflicht endet in Deutschland nach 9 Jahren!!! Egal ob mit oder ohne Ehrenrunde

    @topic: wie es weiter geht weiß ich leider auch nicht. sry


    //Edit: habe mich gerade nochmal schlau gemacht und muss feststellen, dass die Schulpflicht anscheinend von Bundesland zu Bundesland schwankt. Kann also doch sein, dass es 10 Jahre bei dir sind.

    MfG
    SHiDO
     
  5. 15. Mai 2006
    das mit den 9 jahren war mir klar

    hab nur kein plan wie dan weiter

    kann man Abendschule absetzten?
     
  6. 16. Mai 2006
    Also in NDR sind 9 Jahre pflicht
     
  7. 18. Mai 2006
    Mir wurde heute erst bei einem Berufsvorbereitungsvortrag erzählt, dass man eine Schulpflicht bis zu dem 18. Lebensjahr hat.
     
  8. 18. Mai 2006
    ja man muss bis zum 18. lebensjahr zur schule gehen ! bei uns muss man ne menge formulare ausfühllen usw. da müssen dann auch die betrieben die ausbliden oder die schulen ihre unterschrieft drunter setzen damit das schulamt weiß du gammelst das nicht rum ! das wurde uns in den letzen wochen oft genung lang und breit erklärt !
     
  9. 18. Mai 2006
    jap, bis zum 18. lebensjahr musst du LERNEN .. ob nun schule oder was anderes ...

    aber warum willst du denn in der 9. schon gehen, mach doch lieber die 10. zuende ? so schwer ist das ja nun wirklich nich !
     
  10. 18. Mai 2006
    Also bei uns ist das so,

    Du gehst z.B. 9 Jahre auf eine Hauptschule und bekommst anschließend keinen Ausbildungsplatz,
    danach musst du ins Berufsvorbereitungsjahr...

    Wenn das vorbei ist musst du nicht mehr zur Schule bis du 18 bist.
    Wenn du allerdings einen Ausbildungsplatz findest musst du wieder in die Berufsschule

    Hoffe ich hab alles richtig erklärt

    komme aus DE - BaWü
     
  11. 18. Mai 2006
    Ach leute...widersprecht euch doch nich den ganzen Tag...*gesetzbuchauspack*


    Allgemeine Schulpflicht
    A. Personenkreis, Beginn und Dauer
    Personenkreis
    § 1. (1) Für alle Kinder, die sich in Deutschland dauernd aufhalten, besteht allgemeine Schulpflicht nach Maßgabe dieses Abschnittes.
    (2) Unter Kindern im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Minderjährige zu verstehen, die nach Maßgabe dieses Abschnittes schulpflichtig oder zum Besuch einer allgemeinbildenden Pflichtschule berechtigt sind.
    Beginn der allgemeinen Schulpflicht
    § 2. Die allgemeine Schulpflicht beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September.
    Dauer der allgemeinen Schulpflicht
    § 3. Die allgemeine Schulpflicht dauert neun Schuljahre.

    greetz
    KAbio
     
  12. 18. Mai 2006
    na dan wäre das ja geklärt und ich mach damit dicht

    -close-

    Bei Missverständnis oder weiteren Fragen zum Thema PN an mich zwecks Reopen
     
  13. Video Script

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