Wirtschaftsministerium sieht wenig Änderungsbedarf bei der Providerhaftung

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von BamSteve, 16. November 2007 .

  1. 16. November 2007
    Rolf Bender, Referent für Medienrecht im Bundeswirtschaftsministerium, hat sich sehr zurückhaltend zu der vielfach erhobenen Forderung nach einer gesetzlichen Klarstellung der Haftungsprivilegien für Internet-Anbieter geäußert. Seine Abteilung habe im Sommer eine Befragung betroffener Wirtschaftskreise zu diesem Thema durchgeführt, berichtete der Regierungsbeamte auf dem Forum Kommunikations- und Medienpolitik der Branchenvereinigung Bitkom am heutigen Donnerstag in Berlin. Gemäß einer ersten vorläufigen Auswertung der Stellungnahmen gebe es aber keine Hinweise auf unzumutbare Auflagen für Provider. Auf jeden Fall würden "konkrete Angaben" fehlen, dass Online-Geschäftsmodelle aufgrund der Gesetzeslage und der darauf basierenden Rechtsprechung "nicht laufen".

    Bei der umstrittenen Verabschiedung des Telemediengesetzes (TMG) hatte der Gesetzgeber die geltenden Haftungsregeln zunächst einfach übernommen. Branchenverbände hatten zuvor nachdrücklich einen gesetzlichen Ausschluss vorauseilender Überwachungspflichten sowie einen Einbezug der Anbieter von Suchmaschinen und Hyperlinks gefordert. Vertreter der großen Koalition hatten beim Durchwinken des Regierungsentwurfs im Bundestag aber bereits verkündet, dass eine baldige Überarbeitung des Gesetzes erforderlich sei. Im September hatten die Grünen und die FDP die Regierungsfraktionen an dieses Versprechen erinnert und konkrete Nachbesserungen ins Spiel gebracht.

    Trotzdem tut sich das federführende Wirtschaftsministerium schwer mit der Vorbereitung einer TMG-Novelle. "Die Rechteinhaber sind klar gegen Eingriffe in den Rahmen, sie werden durchaus zufrieden gestellt", nannte Bender als einen der Gründe für das Zögern. Vor allem Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten hätten sich zu einem "Problem" entwickelt. Dort seien die Gefahren für die Verletzung von Rechten Dritter und auch die Haftungsrisiken für die Diensteanbieter größer geworden. Der Regierungsvertreter sprach von einem zu vernehmenden Ruf nach einer größeren Verantwortlichkeit der Host-Provider in diesem Bereich, wobei diese verstärkt auch "technische Lösungen" einbauen sollten. Sein Haus erhalte "nahezu täglich" Hinweise auf Entwicklungen neuer Filter von den Rechteinhabern. Es sei daher wichtig, einen Interessensausgleich herzuführen. Zudem sei die laufende Evaluierung der E-Commerce-Richtlinie der EU einzubeziehen.

    Bender zufolge lässt der europäische Rechtsrahmen generell nur noch wenige Handlungsspielräume. Diese bezögen sich auf die Störerhaftung, Haftungsfreistellungen für Suchmaschinen und Hyperlinks wie die Einführung eines geregelten Verfahrens zur Meldung und Entfernung rechtswidriger Inhalte nach US-Vorbild ("Notice and Take down"). Auch die Internetwirtschaft ist nach Benders Eindruck in ihren Vorschlägen für eine TMG-Reform "bei aller kritischen Betrachtung der Rechtsentwicklung" aber inzwischen "zurückhaltender". Davon ist bei einem Durchblättern der inzwischen veröffentlichten Stellungnahmen etwa der Deutschen Telekom, des Bitkom, von Verlegerverbänden oder Providern wie 1&1 (jeweils PDF-Dateien) aber wenig zu spüren.

    Auch der Göttinger Rechtsprofessor Gerald Spindler, der vor kurzem eine Studie für die EU-Kommission zur Providerverantwortlichkeit und den Auswirkungen der E-Commerce-Direktive fertig gestellt hat, warf erneut die Frage der Zumutbarkeit der den Providern von Gerichten auferlegten Prüfungspflichten möglicherweise rechtswidriger Angebote auf. Je weiter diese in der Praxis gezogen würden, "kommen wir doch quasi in generelle Überwachungspflichten hinein". Es sei daher den Anbietern nicht mehr zuzumuten, einfach abzuwarten. Besorgt zeigte sich Spindler insbesondere, dass vor allem das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Verfahren Rolex vs. Ricardo aus dem Jahr 2004 mit seinem weiten Unterlassungsanspruch gegen Plattformbetreiber inzwischen von vielen europäischen Gerichten als Vorbild genommen werde. In Ländern wie Frankreich gehe in diesem Sinne die "Klagewelle durch die Luxus-Artikelhersteller" gerade los.

    Weiter stieß Spindler EU-weit auf große Unsicherheiten bei der Einstufung von Anbietern. So würde eBay in manchen EU-Staaten als Inhalteanbieter verstanden. Als weitere Trends machte der Jurist Verfahren auch gegen Zugangsprovider wie im Streit um den Jugendschutz bei der Site You .com aus. Auch Suchmaschinen fürs Usenet und Newsgroups würden verstärkt wegen der Beihilfe zu rechtswidrigen Handlungen verurteilt. Gegen den niederländischen Provider KPN sei gar eine Unterlassungsverfügung ergangen, demzufolge der Zugang zu einer Webseite, auf der ein Filesharing-Programm angeboten wurde, verhindert werden müsse.

    Joachim Bornkamm, Vorsitzender Richter am 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, verteidigte dagegen die von ihm mit vorgegebene Linie bei der Providerverantwortlichkeit. Mit den einschlägigen Urteilen etwa auch gegen eBay im Streit mit Rolex oder um jugendgefährdende Medien habe der BGH den Rechteinhabern nur "eine schmale Tür geöffnet". Durch diese passe keine große "Rechtsverfolgungshaubitze", da von einem "großen Unterlassungsanspruch" nicht die Rede sein könne. Ein konkretes Angebot müsse bei einer Rechtsverletzung gelöscht werden. Diese Gebot erstrecke sich auch auf künftige Fälle, "wo der Anbieter auf eine eindeutig erkennbare Markenverletzung hingewiesen wird". Eine Wiederholung sei also zu unterbinden. Damit dürfe aber nicht das Geschäftsmodell in Frage gestellt werden. Mit den EU-Vorgaben sieht Bornkamm diese Rechtsprechung im Einklang. In der Richtlinie heiße es, dass einmal erkannte Rechtsverletzungen nicht nur "abgestellt", sondern auch künftig "verhindert" werden sollten. (Stefan Krempl) / (pmz/c't)


    Quelle: Wirtschaftsministerium sieht wenig Änderungsbedarf bei der Providerhaftung | heise online
     
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