Arcor hat Widerspruch gegen Verfügung zur You:love:-Sperre eingelegt

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von rainman, 22. November 2007 .

  1. 22. November 2007
    Arcor stellt die einstweilige Verfügung zur Sperrung der Sexseite You .com in Frage. "Wir haben Widerspruch eingelegt", erklärte ein Sprecher des Telekommunikationsunternehmens gegenüber heise online. Es könne nicht sein, dass ein Provider verpflichtet werde, das Angebot zu blockieren, während andere dies nicht tun müssten. "Das wollen wir prüfen lassen". Zudem sagte der Firmenvertreter, dass die eingerichtete Sperre über das Domain Name System (DNS) genauso wie die zuvor getestete Blockade des ganzen betroffenen IP-Adressraums "technisch wenig sinnvoll" seien. Bei der momentan gewählten DNS-Vorrichtung gebe es jedenfalls diverse Umgehungsmöglichkeiten.

    Die Kirchberg Logistik GmbH aus Hannover hat als Kläger moniert, dass das auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien stehende Angebot You .com keine den deutschen Gesetzen entsprechende Alterskontrolle durchführt und der Jugendschutz nach hiesigem Recht damit nicht gewährleistet ist. Zugleich erziele das Angebot – wie viele vergleichbare andere ausländische Erotik-Seiten – aber eine enorme Internetreichweite und generiere damit hohe Werbeeinnahmen. Die Hannoveraner wollen mit dem Videoportal sexyfilms.de selbst mit Erotik im Netz Kasse machen. Sie bemühen sich dabei aber nach eigenen Angaben, den strengen Jugendschutzauflagen hierzulande zu entsprechen. Wettbewerber, die auch Kinder und Heranwachsende allein mit dem Abklicken einer Volljährigkeitsbestätigung auf ihre Seiten lassen, möchten sie dagegen am liebsten aus dem Internet verbannt wissen.

    Die Kirchberg Logistik, hinter der die Video Buster Entertainment Group und deren Geschäftsführer Andreas Grebenstein und Mario Brunow stehen, hat deshalb Sperrungsaufforderungen an zahlreiche Zugangsanbieter geschickt. Diese richteten sich anfangs unter anderem auch gegen die Portale Privatamateure.com oder Sex.com. Die meisten der angeschriebenen Unternehmen reagierten darauf nicht. Gegen Arcor, Kielnet und Tele2 stellten die Hannoveraner daraufhin gerichtliche Anträge auf einstweilige Sperrungsverfügungen – sozusagen als Testballon für mögliche weitere Verfahren. Eine Entscheidung ist dabei bisher nur am Landgericht Frankfurt am Main gegen Arcor gefallen.

    Der Richter im Fall Kirchberg Logistik vs. Kielnet zeigte bei der Verhandlung über den Antrag der Hannoveraner -Vertriebsfirma Anfang November deutlich mehr Skepsis gegenüber einer Sperrungsanordnung als die Kollegen in Hessen. Er erörterte am Kieler Landgericht mit beiden Seiten lange, inwieweit der Zugangsanbieter überhaupt in der Lage sei, eine rechtsstaatlich verträgliche und trotzdem nicht leicht zu umgehende Blockade der -Site vorzunehmen. Dies ist seiner Ansicht nach technisch jedenfalls "nicht einfach". Der Richter machte sich zudem auch Gedanken über die möglichen Konsequenzen einer Verfügung zur Webseitenblockade für die Netzbetreiber, das Internet und andere Inhaltsbereiche. Es würden viele hierzulande rechtswidrige Angebote im virtuellen Raum herumschwirren, sodass ein Fass ohne Boden aufgemacht zu werden drohe.

    Am gestrigen Mittwoch fand vor der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorfs nun auch die Verhandlung über eine einstweilige Verfügung zur Sperrung von You .com und privatamateure.com zwischen Kirchberg Logistik und Tele2 statt. Der Rechtsanwalt der Hannoveraner legte dem Gericht einen Beschluss aus Kopenhagen gegen die dänische Mutterfirma des Providers vor. Tele2 akzeptierte vor einem Jahr eine von der Musikindustrie erwirkte einstweilige Verfügung, nach welcher der Zugangsanbieter seinen Kunden den Zugang zum umstrittenen russischen Online-Musikanbieter AllofMP3.com verwehren muss. Auf einen Grundsatzstreit mit den Rechteinhabern wollte sich der Provider damals nicht einlassen und entschied sich ebenfalls für eine DNS-Sperre.

    Die Kammer in Düsseldorf hegte laut Prozessbeobachtern in der kurzen mündlichen Anhörung aber ähnliche Zweifel an der Notwendigkeit und technischen Realisierbarkeit einer Sperrungsverfügung wie der Richter in Kiel. Sie umriss ebenfalls die Problematik, wie viele Angebote die Provider beim Folgen des Antrags des Klägers künftig noch bald blockieren müssten und wie damit eventuell auch Zensurbestrebungen Tür und Tor geöffnet werden könnte. Eine Entscheidung soll am 12. Dezember verkündet werden.

    Mit seinem Kampf zur weltweiten Aufrechterhaltung des deutschen Jugendschutzes hat sich die Kirchberg Logistik auch Feinde in der -Branche gemacht. Die Pulheimer CyberMaxx GmbH, die das Bezahlsystem für Privatamateure.com lieferte, konnte etwa eine einstweilige Verfügung sowie in Folge ein Urteil des Hamburger Landgerichts erreichen. Damit wird den Hannoveranern untersagt, "im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs öffentlich im Internet oder in anderen Medien graphische Schriften" auch an Jugendliche "zu verbreiten". Ursache war, dass die Firma auf sexyfilms.de Titel von Hardcore-Videos ungeschwärzt angeboten und so selbst gegen die Jugendschutzbestimmungen verstoßen hatte. Das Amtsgericht Hannover hat in der juristischen Schlammschlacht Kirchberg Logistik ferner jüngst dazu verurteilt, im Streit mit CyberMaxx über eine Werbemail zu Herkunft und Verwendung der für das "Spamming" genutzten personenbezogenen Daten Auskunft geben zu müssen. Die Hannoveraner sind damit angehalten, dem Rechtsgegner Einblick in interne Firmenunterlagen zu gewähren.

    Hintergrund-Informatioinen zur Schlammschlacht in der Erotik-Branche bietet der Artikel Sperren für den Jugendschutz in c't 23/07, S. 88. (Stefan Krempl) / (jk/c't)

    Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/99404
     
  2. 22. November 2007
    AW: Arcor hat Widerspruch gegen Verfügung zur You -Sperre eingelegt

    Oh man... Das wurde aber auch höchste Eisenbahn. Bisher schien es ja eher so, als würde Arcor diese Verfügung begrüßen... :/ Naja, mal schauen, wie nun entschieden wird.
     
  3. 22. November 2007
    AW: Arcor hat Widerspruch gegen Verfügung zur You -Sperre eingelegt

    tja..ich bin bei arcor, ich finde das ehrlich gesagt echt nicht ok, die können doch nicht sagen, welche seiten du nicht benutzen darfst..btw, es gibt noch anderen schöne seiten ^^
     
  4. 22. November 2007
    AW: Arcor hat Widerspruch gegen Verfügung zur You -Sperre eingelegt

    Es ist ja nicht mehr so, dass Arcor freiwillig die Seiten gesperrt hat, sondern dass sie es aufgrund der einstweiligen Verfügung sperren mussten... Daher mal abwarten, ob die Verfügung nun Bestand hat...
     
  5. 22. November 2007
    AW: Arcor hat Widerspruch gegen Verfügung zur You -Sperre eingelegt

    klar könnse, die sagen dir doch auch was du in de besitzen darfst und was nich

    -.-
     
  6. 22. November 2007
    AW: Arcor hat Widerspruch gegen Verfügung zur You -Sperre eingelegt

    Wiederspruch hin oder her. Es gibt ganz leichte möglichkeiten diese sperre zu umgehen. Allein etwas in der hostfile im system32 ordner ändern und schon is YP mit fullspeed wieder zu erreichen.

    Aber wenigstens hat arcor ma grips gezeigt. Als ich denen ne mail geschrieben hab hab ich auch geschrieben das es nich sein kann das nur arcor unter den vielen providern you etc sperren muss.

    Auserdem was soll man machen? Man schadet dem betreiber der page und man schadet sich selbst. Ich hab echt das gefühl das arcor viele kunden verloren hat in der zeit. Wieso sollten sie denn JETZT aus einmal wiederspruch einlegen? Vorher haben sie doch auch geschrieben das es so beschlossen wurde und fertig.

    Tja so schießt man sich in den eigenen fuß
     
  7. 2. Dezember 2007
    Arcor hat Widerspruch gegen Verfügung zur You -Sperre eingelegt Meldung vorlesen

    Arcor stellt die einstweilige Verfügung zur Sperrung der Sexseite You .com in Frage. "Wir haben Widerspruch eingelegt", erklärte ein Sprecher des Telekommunikationsunternehmens gegenüber heise online. Es könne nicht sein, dass ein Provider verpflichtet werde, das Angebot zu blockieren, während andere dies nicht tun müssten. "Das wollen wir prüfen lassen". Zudem sagte der Firmenvertreter, dass die eingerichtete Sperre über das Domain Name System (DNS) genauso wie die zuvor freiwillig ohne gerichtliche Vorgabe getestete Blockade des ganzen betroffenen IP-Adressraums "technisch wenig sinnvoll" seien. Bei der momentan gewählten DNS-Vorrichtung gebe es jedenfalls diverse Umgehungsmöglichkeiten.


    Die Kirchberg Logistik GmbH aus Hannover hat als Kläger moniert, dass das auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien stehende Angebot You .com keine den deutschen Gesetzen entsprechende Alterskontrolle durchführt und der Jugendschutz nach hiesigem Recht damit nicht gewährleistet ist. Zugleich erziele das Angebot – wie viele vergleichbare andere ausländische Erotik-Seiten – aber eine enorme Internetreichweite und generiere damit hohe Werbeeinnahmen. Die Hannoveraner wollen mit dem Videoportal sexyfilms.de selbst mit Erotik im Netz Kasse machen. Sie bemühen sich dabei aber nach eigenen Angaben, den strengen Jugendschutzauflagen hierzulande zu entsprechen. Wettbewerber, die auch Kinder und Heranwachsende allein mit dem Abklicken einer Volljährigkeitsbestätigung auf ihre Seiten lassen, möchten sie dagegen am liebsten aus dem Internet verbannt wissen.

    Die Kirchberg Logistik, hinter der die Video Buster Entertainment Group und deren Geschäftsführer Andreas Grebenstein und Mario Brunow stehen, hat deshalb Sperrungsaufforderungen an zahlreiche Zugangsanbieter geschickt. Diese richteten sich anfangs unter anderem auch gegen die Portale Privatamateure.com oder Sex.com. Die meisten der angeschriebenen Unternehmen reagierten darauf nicht. Gegen Arcor, Kielnet und Tele2 stellten die Hannoveraner daraufhin gerichtliche Anträge auf einstweilige Sperrungsverfügungen – sozusagen als Testballon für mögliche weitere Verfahren. Eine Entscheidung ist dabei bisher nur am Landgericht Frankfurt am Main gegen Arcor gefallen.

    Der Richter im Fall Kirchberg Logistik vs. Kielnet zeigte bei der Verhandlung über den Antrag der Hannoveraner -Vertriebsfirma Anfang November deutlich mehr Skepsis gegenüber einer Sperrungsanordnung als die Kollegen in Hessen. Er erörterte am Kieler Landgericht mit beiden Seiten lange, inwieweit der Zugangsanbieter überhaupt in der Lage sei, eine rechtsstaatlich verträgliche und trotzdem nicht leicht zu umgehende Blockade der -Site vorzunehmen. Dies ist seiner Ansicht nach technisch jedenfalls "nicht einfach". Der Richter machte sich zudem auch Gedanken über die möglichen Konsequenzen einer Verfügung zur Webseitenblockade für die Netzbetreiber, das Internet und andere Inhaltsbereiche. Es würden viele hierzulande rechtswidrige Angebote im virtuellen Raum herumschwirren, sodass ein Fass ohne Boden aufgemacht zu werden drohe.

    Am gestrigen Mittwoch fand vor der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorfs nun auch die Verhandlung über eine einstweilige Verfügung zur Sperrung von You .com und privatamateure.com zwischen Kirchberg Logistik und Tele2 statt. Der Rechtsanwalt der Hannoveraner legte dem Gericht einen Beschluss aus Kopenhagen gegen die dänische Mutterfirma des Providers vor. Tele2 akzeptierte vor einem Jahr eine von der Musikindustrie erwirkte einstweilige Verfügung, nach welcher der Zugangsanbieter seinen Kunden den Zugang zum umstrittenen russischen Online-Musikanbieter AllofMP3.com verwehren muss. Auf einen Grundsatzstreit mit den Rechteinhabern wollte sich der Provider damals nicht einlassen und entschied sich ebenfalls für eine DNS-Sperre.

    Die Kammer in Düsseldorf hegte laut Prozessbeobachtern in der kurzen mündlichen Anhörung aber ähnliche Zweifel an der Notwendigkeit und technischen Realisierbarkeit einer Sperrungsverfügung wie der Richter in Kiel. Sie umriss ebenfalls die Problematik, wie viele Angebote die Provider beim Folgen des Antrags des Klägers künftig noch bald blockieren müssten und wie damit eventuell auch Zensurbestrebungen Tür und Tor geöffnet werden könnte. Eine Entscheidung soll am 12. Dezember verkündet werden.

    Mit seinem Kampf zur weltweiten Aufrechterhaltung des deutschen Jugendschutzes hat sich die Kirchberg Logistik auch Feinde in der -Branche gemacht. Die Pulheimer CyberMaxx GmbH, die das Bezahlsystem für Privatamateure.com lieferte, konnte etwa eine einstweilige Verfügung sowie in Folge ein Urteil des Hamburger Landgerichts erreichen. Damit wird den Hannoveranern untersagt, "im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs öffentlich im Internet oder in anderen Medien graphische Schriften" auch an Jugendliche "zu verbreiten". Ursache war, dass die Firma auf sexyfilms.de Titel von Hardcore-Videos ungeschwärzt angeboten und so selbst gegen die Jugendschutzbestimmungen verstoßen hatte. Das Amtsgericht Hannover hat in der juristischen Schlammschlacht Kirchberg Logistik ferner jüngst dazu verurteilt, im Streit mit CyberMaxx über eine Werbemail zu Herkunft und Verwendung der für das "Spamming" genutzten personenbezogenen Daten Auskunft geben zu müssen. Die Hannoveraner sind damit angehalten, dem Rechtsgegner Einblick in interne Firmenunterlagen zu gewähren.

    Hintergrund-Informatioinen zur Schlammschlacht in der Erotik-Branche bietet der Artikel Sperren für den Jugendschutz in c't 23/07, S. 88.


    Quelle: Heise.de
     
  8. 2. Dezember 2007
    AW: Arcor hat Widerspruch gegen Verfügung zur You -Sperre eingelegt

    Wurde auch mal Zeit, dass sich da was tut. Schließlich ist es echt unfair, wenn man bei anderen Anbietern diese seite besuchen kann. Hab mich gewundert, als irgendwann die seite nicht mehr ging und ich diese nichtmal googeln konnte. Ich hoffe, dass Arcor Recht bekommt
     
  9. 2. Dezember 2007
    AW: Arcor hat Widerspruch gegen Verfügung zur You -Sperre eingelegt

    na da dürfte doch gleich vielen wieder warm ums herz werden. Bin nur froh das ich nicht bei Arcor bin, dass wär echt übel ausgegangen für mich . Naja daumen drücken das die damit durch kommen .
     
  10. 3. Dezember 2007
    AW: Arcor hat Widerspruch gegen Verfügung zur You -Sperre eingelegt

    Bin auch bei Arcor und komme trotzdem auf alle Seiten drauf. Muss nur wissen wie ... ist eigentlich nicht schwierig. Aber ich besuche die gesperrten seiten eh nicht all zu oft aber naja... wers nötig hat^^
     
  11. 3. Dezember 2007
    AW: Arcor hat Widerspruch gegen Verfügung zur You -Sperre eingelegt

    Wieso wegen unfähiger Eltern das Internet zensieren?
    Ich habe jedenfalls noch keinen u18 jährigen gesehen, der einen
    Internetvertrag abgeschlossen hat.
    Ich sehe da absolut keinen Sinn, das ist wie mit den "Gewaltspielen"
    die müsste man in der Konsequenz dann auch alle ganz verbieten,
    weil ja sonst die Jugendlichen auch rankommen.
     
  12. Video Script

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