Haftplicht-Versicherungsfall - Problem

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von pohuist, 26. November 2007 .

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. 26. November 2007
    Hallo RR!!

    Folgender Fall:

    Eine Person hat ausversehen meine Festplatte fallen gelassen, dabei ist die Festplatte zu etwa 90% nicht mehr funktionsfähig.
    Nun möchte er das über seine Haftpflichtversicherung laufen lassen, zögert aber schon seit drei wochen.

    Besteht irgendwie die möglichkeit den fall über meine Versicherung an seine Versicherung weiterzuleiten? Weil ich so meine zweifel habe ob er es wirklich gemeldet hat. Oder was kann ich als geschädigter in soeinem Fall tun??


    Wie läuft es eigentlich über die Versicherung, wird die Festplatte von denen einkassiert um sie dann auf die Funktionalität zu überprüfen oder wird einfach nur der Wertbetrag ausgezahlt?


    mfg
     
  2. 26. November 2007
    AW: Haftplicht-Versicherungsfall - Problem

    Bei deiner Versischerung könnte es sehr schwer werden die erstatet zu bekomen,
    aber bei der anderen Person müsste das die Haftflichtversicherung zahlen.
    Du must am besten noch mal mit ihm reden.

    By: PEPSI XXL
     
  3. 26. November 2007
    AW: Haftplicht-Versicherungsfall - Problem

    Also, den gleichen Fall hatte ich auch, nur das es mein Gepäckträger vom Roller war.

    Kennst du die Person ? Denke ja, weil sonst würdest du der Person ja nicht ne Festplatte geben ;D

    Jedenfalls Kaufste dir ne neue und die Rechnung muss er denn zur Versicherung schicken, die bezahlen die dann...

    Die alte Festplatte wirste behalten können, essei denn es ist ne 1TB Platte Raptor die was weiß ich 1000€ kostet (weiß die gibts nicht ;D) dann könnte es sein, das sie sich die erst angucken ^^

    Aber wenns ne normale ist von unter 100€ ist das für die Kleingeld ^^

    Also ich hab es so gemacht und meine Freundin hat auch das Geld von der Versicherung wieder bekommen.
     
  4. 27. November 2007
    AW: Haftplicht-Versicherungsfall - Problem

    Das hängt aber auch davon ab, wie es passiert ist. Hast du ihm die Festplatte "geliehen" oder ihn gebeten, die Festplatte aufzuheben oder so, dann stellen sich die Versicherungen oft quer. Ist die Festplatte aber z.B. auf deinem Schreibtisch gelegen und er hat aus freien Stücken die Festplatte genommen (vielleicht um sie anzuschauen oder so) und sie ist ihm dabei runtergefallen, dann kommt die Versicherung wohl nicht ums Bezahlen rum.

    Ist am Ende genau das selbe wie beim Handy. Fragt dich jemand, ob er mal telefonieren kann und du gibst ihn dein Handy und es fällt ihm dann runter, dann zahlt die Versicherung nicht.
    Liegt dein Handy aber z.B. auf`m Tisch und er gestikuliert wild und stößt es dabei mit einer Hand vom Tisch, so dass es runterfällt, dann muss die Versicherung zahlen.
     
  5. 27. November 2007
    AW: Haftplicht-Versicherungsfall - Problem

    also, du meldest den "Schadenfal" sofort deiner Versischerung, musst du machen sonst kann sie abspringen. Danach kontaktierst du noch einmal den anderen. Wenn trotzdem nicht passiert, annst dir Anwalt aussuchen oder direkt zur Polizei gehen, is deine Entscheidung!
     
  6. 28. November 2007
    AW: Haftplicht-Versicherungsfall - Problem

    danke jungs..wer weitere tipps/ infos hat, immer her damit
     
  7. 28. November 2007
    AW: Haftplicht-Versicherungsfall - Problem

    wende dich an die versicherung des täters ^^. aber vorher abwarten bis deine Versicherung sagt das sie es macht sonst wär es ja versicherungsbetrug wenn du das 2x meldest
     
  8. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.