Schweiz: Filesharing wird kriminalisiert, Kopierschutz knacken verboten

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von zwa3hnn, 2. Dezember 2007 .

  1. 2. Dezember 2007
    Einige Zeit war die Schweiz noch eins der europäischen Länder mit einem einigermaßen realitätsnahen Urheberrecht. Seltsamerweise ohne Bürgerentscheid wurden nun einige Gesetze "angepasst". Der WIPO zuliebe wurde Filesharing weiter kriminalisiert und das Knacken von Kopierschutz-Technik verboten. Wasserzeichen dürfen ebenfalls nicht mehr entfernt werden.

    Die entsprechenden Gesetze sind bereits Anfang Oktober still und leise verabschiedet worden. Damit ist die Situation in der Schweiz ein gutes Stück riskanter geworden.

    Der Gesetzestext verbietet im Gegensatz zu vergangenen Entscheidungen explizit Knacktools für Kopierschutz. Dies in einer sehr weit gefassten Definition, unter die beispielsweise auch DVD-Player unter Linux fallen, die per DeCSS DVDs abspielen können. Wie auch in Deutschland ist das "Bewerben" entsprechender Tools verboten: ob das analog zu Deutschland Linkverbot bedeutet, wird sich weisen. Der Abschnitt im Wortlaut:

    "Verboten sind das Herstellen, Einführen, Anbieten, Veräussern oder das sonstige Verbreiten, Vermieten, Überlassen zum Gebrauch, die Werbung für und der Besitz zu Erwerbszwecken von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie das Erbringen von Dienstleistungen, die:
    a. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Massnahmen sind;
    b. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Massnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben; oder
    c. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Massnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.
    "

    Auch für das Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Werke werden empfindliche Strafen vorgesehen. Immerhin, ermittelt wird nur auf Antrag des Rechteinhabers, dann drohen jedoch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, wenn jemand

    " - ein Werk mit irgendwelchen Mitteln so zugänglich macht, dass Personen von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl dazu Zugang haben;
    - ein zugänglich gemachtes, gesendetes oder weitergesendetes Werk wahrnehmbar macht.
    "

    Weiterhin ist untersagt, "Informationen für die Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten" zu entfernen oder zu ändern. Gemeint sind damit beispielsweise Wasserzeichen in Audiofiles. Geschützt seien dadurch

    "...elektronische Informationen zur Identifizierung von Werken und anderen Schutzobjekten oder über Modalitäten und Bedingungen zu deren Verwendung sowie Zahlen oder Codes, die derartige Informationen darstellen, wenn ein solches Informationselement:
    a. an einem Ton-, Tonbild- oder Datenträger angebracht ist; oder
    b. im Zusammenhang mit einer unkörperlichen Wiedergabe eines Werkes oder eines anderen Schutzobjekts erscheint.
    "

    Auch hier wird die Definition erstaunlich weit gefasst. Denn damit kann vom Wasserzeichen über den LC-Code und Barcode-Information bis hin zum Copyrighthinweis im CD-Booklet alles gemeint sein.

    Ob deswegen eine kopierte CD - auf die in der Regel eben Interpret und Titel geschrieben werden - im Prinzip unter dieses Verbot fällt, ist die Frage. Falls das explizit nicht beabsichtigt war, dann hätte man den Text durchaus anders formulieren können.


    quelle: gulli untergrund news
     
  2. 2. Dezember 2007
    AW: Schweiz: Filesharing wird kriminalisiert, Kopierschutz knacken verboten

    So still und leise wurde dieser neue Gesetzes-entwurf nicht Angenommen. Schon vor 2-3 Monaten waren Diskussionen im gange dass es eine neue Gesetzes-revision über das Urheberrecht geben wird. Der Bürgerentscheid wurde nicht durchgeführt, weil es auch von der Seite der Bürger keine Einwände, also Petitionen, gegeben hat.

    Die haben sich das schon clever ausgedacht, dass sie einfach den Kopierschutz verstärken, somit auch der Tausch unter freunden, illegal wird. Man war ja bisher der ansicht, oder die Jugendlichen in der Schweiz nahmen an, dass das Downloaden in der Schweiz legal sei. Weil was im Internet zur Verfügung steht dürfe man, sozusagen als Eigenverbrauch, legal nehmen. Dem war und ist aber nicht so.

    Ich arbeite tagtäglich mit Jugendlichen zusammen (wohne in der Schweiz) und wenn ich mit denen so bissl übers downloaden rede, kommts mir halt so vor als würden sie nicht Wahrnehmen dass es illegal ist, ja auch in der Schweiz, und nicht nur seit heute. P2P wurde hier unter den Jugendlichen komplett banalisiert, wie es auch beim Cannabis war.

    Bin mal gespannt ob einige der Jungs diesen neuen Gesetzes-entwurf mitbekommen haben.

    mfg
     
  3. 2. Dezember 2007
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017
    AW: Schweiz: Filesharing wird kriminalisiert, Kopierschutz knacken verboten

    OH NOES
    Bild Bild
    find ich aber richtig blöd das man das still und leise gemacht hat grml
    ich werd mein verhalten aber glaub ich nicht ändern wenn ihr versteht was ich meine^^
     
  4. 3. Dezember 2007
    AW: Schweiz: Filesharing wird kriminalisiert, Kopierschutz knacken verboten

    Ich bin auch in der Schweiz wohnhaft und ich habe nicht vor mit dem saugen aufzuhören, weder mit dem kiffen aufzuhören...

    Die können mich mal. Ich finde es ehrlich gesagt eine frechheit.
    Logo verlieren die einen haufen Geld, aber ich denke 90% aller sauger sind im jugen-bereich und haben nicht die nötigen flüssigen mittel um alle individualbedürfnisse zu stillen.
     
  5. 3. Dezember 2007
    AW: Schweiz: Filesharing wird kriminalisiert, Kopierschutz knacken verboten

    denke ich auch...also wenn ich mir zb ne Cd ziehn würd, dann is das eine Cd die ich mir net kaufen würde. Wenn ich eine CD wirklich will kauf ich sie mir oder was meint ihr?
     
  6. 3. Dezember 2007
    AW: Schweiz: Filesharing wird kriminalisiert, Kopierschutz knacken verboten

    jup z.B. Games kauf ich mir praktisch immer
    nur bei den Filmen happerts bisel weil ich mir halt nich alles leisten kann und ich geb doch keine kohle aus für nen Film der vll 2 h geht wenn ich ein Game kaufen kann woran ich viel länger spass habe
     
  7. 4. Dezember 2007
    Referendum gegen neues Schweizer Urheberrecht geplant

    In der Schweizer (Internet)-Szene ist in den vergangenen Tagen eine erneute Diskussion um das vom Schweizer Parlament am 5. Oktober 2007 verabschiedete neue Urheberrechtsgesetz (URG) entfacht. Angestachelt durch einen (missverständlichen) Artikel auf dem Webzine BoingBoing werben seit kurzem mindestens zwei Gruppen im Internet für ihre Bemühungen, ein Referendum zu starten, mit dem das voraussichtlich Mitte kommenden Jahres in Kraft tretende revidierte URG "vor das Stimmvolk" soll. Zum einen handelt es sich um eine "Facebook"-Gruppe aus der Westschweiz, die unter dem Motto "Contre l’ Arrêté Fédéral sur la Propriété Intellectuelle" mobil macht. Die zweite Gruppe tritt unter der Losung "No Swiss DMCA" an.

    Das revidierte Urheberrechtsgesetz ist allerdings in den Augen der meisten Beobachter eines der liberalsten weltweit. So ist beispielsweise zwar der Upload urheberrechtlich geschützter Dateien auf Musiktauschbörsen verboten, nicht jedoch der Download solcher Dateien für den persönlichen Gebrauch. Auch die Herstellung von Kopien – und damit gegebenenfalls das "Knacken" eines Kopierschutzes" – bei Nutzung für persönliche Zwecke ist gesetzlich erlaubt. Der für die meisten Nicht-Juristen schwer zu verstehende Artikel 39a des neuen Urheberrechtsgesetzes, der die Verwendung von "Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie das Erbringen von Dienstleistungen" unter Strafe stellt, wenn sie dazu dienen "wirksame technische Maßnahmen zum Schutz von Werken und anderen Schutzobjekten" zu umgehen, ist eines der Hauptargumente des geplanten Referendums gegen die URG-Revision.

    Doch die Möglichkeiten zum Kopieren für den rein privaten Gebrauch sowie für andere "gesetzlich erlaubte Verwendungen" – beispielsweise die "Schutzausnahme, die es erlaubt, Werke in eine für Menschen mit Behinderungen zugängliche Form zu bringen und zu vervielfältigen" – bleiben dem Endanwender nach dem neuen URG freigestellt. Auch die Verwendung von Softwareprogrammen oder "das Erbringen von Dienstleistungen" zum Zwecke der Umgehung eines Kopierschutzes sind lediglich unter Strafe gestellt, wenn es sich um die Nutzung für andere als die im neuen URG legitimierten Zwecke handelt. Das wäre die "deutsche" Bedeutung des Textes im URG Artikel 39a, Absatz 4, bestätigte ein Sprecher des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum gegenüber heise online. ("Das Umgehungsverbot kann gegenüber denjenigen Personen nicht geltend gemacht werden, welche die Umgehung ausschließlich zum Zweck einer gesetzlich erlaubten Verwendung vornehmen." - URG Artikel 39a, Absatz 4)

    Obwohl die Deutschschweizer Aktivisten eines Referendums selbst ziemlich pessimistisch gestimmt sind – "die Chancen, ein Referendum durchzukriegen, sind sehr gering, weil wir so spät damit starten" –, hat man mit der Sammlung von Unterschriften begonnen. Offenbar musste man jedoch die Unterschriftenbögen zunächst wieder zurückziehen, weil sie formal ungültig waren. In der "halbdirekten Demokratie" Schweiz gibt es für Schweizer Bürger zwei Möglichkeiten ein bestehendes Gesetz zur Abstimmung – und zu Fall – zu bringen. Mit 100.000 Unterschriften von Stimmberechtigten für eine Volksinitiative kann eine Änderung der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vorgeschlagen werden.

    Mit 50.000 gesammelten Unterschriften hingegen kann innerhalb einer "Referendumsfrist" von 100 Tagen nach der Veröffentlichung eines vom Parlament verabschiedeten Gesetzes eine Volksabstimmung darüber erwirkt werden. Wegen der Frist von 100 Tagen müssen sich die Referendumsinitiatoren ziemlich beeilen, wollen sie den Termin bis Januar 2008 noch schaffen. Da gegenwärtig kein größerer Interessenverband bekannt ist, der die gerade gestarteten Referendumsbemühungen unterstützt, räumen Beobachter dem Referendum nur geringe Erfolgschancen ein, selbst wenn die notwendigen 50.000 Unterschriften gesammelt werden können. (Tom Sperlich) / (pmz/c't)

    Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/100043
     
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