Französische Auktionatoren gehen gerichtlich gegen eBay vor

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von rainman, 4. Dezember 2007 .

  1. 4. Dezember 2007
    Auktionen sind in Frankreich eine hochoffizielle Angelegenheit: Der französische Versteigerungsrat oder "Conseil des ventes volontaires de meubles aux enchères publiques" wacht mit Argusaugen darüber, wer wem was zu welchem Preis meistbietend überlässt. Allein im vergangenen Jahr versteigerten 374 Auktionshäuser im Land Waren für 2,2 Milliarden Euro (PDF-Datei). Nicht berücksichtigt wurden dabei allerdings die Umsätze des Auktionshauses für den kleinen Mann: eBay Frankreich.

    Doch dies könnte sich womöglich ändern. Denn der "Conseil des ventes" hat beim Landgericht Paris (Tribunal de Grande Instance) Klage gegen eBay Frankreich eingereicht, um zu erreichen, dass sich das Online-Auktionshaus künftig den Regelungen des Versteigerungsrats unterwirft. eBay wird in der Klage vorgeworfen, keine gültige Lizenz für die Veranstaltung von Auktionen in Frankreich zu besitzen. Um gesetzlich vorgeschriebene Pflichten zum Schutz von Käufern und Verkäufern nicht erfüllen zu müssen, verstecke sich das Unternehmen widerrechtlich hinter dem Status eines Auktions-Vermittlers.

    Ein im Jahr 2000 verabschiedetes französisches Gesetz unterscheidet zwischen Online-Auktionatoren, die von Kunden den Auftrag erhalten, Ware meistbietend zu versteigern und Auktions-Vermittlungen, bei denen Geschäfte ohne Einschaltung eines Dritten direkt zwischen Käufer und Verkäufer abgewickelt werden. Während eBay der Meinung ist, man erfülle die Voraussetzungen eines Auktions-Vermittlers, sieht der Versteigerungsrat in der Dienstleistung die Arbeit eines klassischen Auktionators und fordert die Erfüllung entsprechender Pflichten – oder die umgehende Schließung der Plattform.

    Das US-Unternehmen bezeichnet die Vorwürfe unterdessen als "völlig gegenstandslos". Die Aktivitäten von eBay würden sich grundsätzlich von der Arbeit traditioneller Auktionshäuser unterscheiden. Da eBay "einen anderen Weg des Kaufens und Verkaufens" erfunden habe, könne das französische Auktionsgesetz hier gar nicht angewendet werden. Den Sachverhalt habe man dem Versteigerungsrat auch wiederholt deutlich gemacht. Doch dieser will offenbar jetzt Ernst machen: Im vergangenen Monat reichte er bereits eine ähnliche Klage gegen die Betreiber des auf Fahrzeugversteigerungen spezialisierten Portals carsat.fr ein. (pmz/c't)

    Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/100007
     
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