T-Online wegen Herausgabe von Userdaten verklagt

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 11. Mai 2005 .

  1. 11. Mai 2005
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. April 2017
    Speicherung der Verbindungsdaten bei Flatratenutzung unzulässig?
    Nachdem er selber (erfolglos) für ein zynisches Posting im Telepolis -Forum verklagt wurde, hat nun Holger Voss seinerseits Klage gegen T-Online eingereicht. Die Verbindungsdatenspeicherung durch T-Online, die die erste Klage erst ermöglichte, sei unzulässig. Sollte Voss mit seiner Klage erfolgreich sein, wäre dies ein bedeutender Schritt hin zu mehr Datenschutz der User.

    Der Kläger habe davon Kenntnis erhalten, "dass die T-Online International aG offenbar neben den Informationen, wann und wie lange er den Internetzugang nutzte auch die ihm für den Zeitrahmen der Nutzung zugewiesene dynamische IP-Nummer protokolliert und speichert. Diese Speicherung verstößt gegen den Datenschutz. Gemäß § 9 abs. 1 Nr. TDDSG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 5 Satz 1 oder § 6 abs. 1 Satz 1 oder abs. 8 Satz 1 oder 2 TDDSG personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet, nutzt oder nicht oder nicht rechtzeitig löscht. Da diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu € 50.000,00 geahndet werden kann, bitte ich namens und in Vollmacht meines Mandanten um die Einleitung ordnungsrechtlicher Schritte gegen die T-Online International aG.", so in der Presseerklärung des anwalts, der Voss vertritt.

    T-Online speichert Verbindungsdaten bis zu 80 Tage lang - obwohl dies bei den Nutzern einer Flatrate für die abrechnung nicht notwendig ist. Diese überflüssige Datenspeicherung verstößt daher möglicherweise gegen den Datenschutz.

    Dennoch ist die Speicherung von IP - Daten sowie die Zuordnung zu Einwahlverbindungen und damit zu den Usern bei den meisten Providern in Deutschland gang und gäbe. Während einer aktion auf dem gulli:board, in welcher von zahlreichen Usern Internet- Serviceprovider angefragt wurden, in welchem Umfang Kundendaten und IP-adressen gespeichert werden, zeigte sich, dass die Provider häufig ihre Logfiles durchaus aufbewahren - andere Provider wie beispielsweise 1und1 lassen das Logging als Reseller von dem ISP erledigen, bei dem sie die Leitungen einkaufen. Häufig drücken sich die Provider auch um eine klare antwort.

    Ein Gerichtsurteil, welches die Verbindungsdatenspeicherung als unzulässig erklärt, könnte den Nutzern damit ein weiteres Mittel in die Hand geben, gegenüber den Providern ihr Recht auf Datenschutz einzufordern. Der Trend, den der Gesetzgeber vorgibt, zeigt jedoch in eine andere Richtung - die anonymität der User soll nach Möglichkeit weiter beschnitten werden.

    Und selbst bei einem günstigen ausgang des Urteils, welches die Privatsphäre der User stärken würde: Mit der TKÜV ist bereits ein Instrument geschaffen, welches ein Providerlogging weitgehend überflüssig macht. Im Rahmen der Telekommunikations - Überwachungsverordnung mussten die großen Provider abhörschnittstellen für Geheimdienste einrichten. Letzte Frage wäre dann, inwieweit diese wiederum zur Herausgabe von abgehörten Verbindungsdaten gezwungen werden können.


    quelle: gulli untergrund news
     
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