#1 27. Mai 2006 Hi habe mal neh frage also ein kollege sagte zu mir wenn ich letztes jahr keinen blauenbrief bekommen habe und zb donnerstag in der letzten arbeit eine 5 schreiben würde das diese nicht versetztungswirksam ist stimmt das ??
#2 27. Mai 2006 Wenn ich das richtig verstanden habe: Versetzungswirksamkeit gilt nur pro jahr, also hättest du ne 5 kommste trotzdem noch duch!
#3 27. Mai 2006 Ne du kannst nicht sitzen bleiben! Ist ein cooler fehler in der Schule D.h. du kannst nicht sitzen bleiben, weil du nicht vorgewarnt warst und somit nicht wusstest, dass du dich verbessern musst!
#4 27. Mai 2006 is ja cool. wo gibts denn so ne regelung? also soweit ich weiß ich gibts das nich in Baden-Württemberg. Ich war zwarnie gefährdet aber immerhing ^^ nich nur unsere Regierung hat Lücken ^^
#6 27. Mai 2006 hey cool danke bin erleichtert weil diese arbeit wird verdammt schwer und ich habe davor 4 4 geschrieben die arbeiten
#7 27. Mai 2006 alos bei uns in bw kann man ganz sicher auch OHNE diesen blauen brief sitzen bleiben aber wenn du 4 und 4 geschrieben hast kannst dir jetzt ne richtig miese note schreiben und dann auf 4,4 stehen und zack hasse deine 4 im zeugnis, vorausgesetzt du bist muendlich nich seeeehr schlecht ..
#8 27. Mai 2006 du kannst aber auch eine 5 mit einer 2 im hauptfach oder zwei dreien im hauptfächer oder mit nem notendruchschnitt von 3.0 oder niedriger ! du kannst natürlich auch ne nachprüfung schreiben !
#9 27. Mai 2006 jap is bei uns auch so. Hier kannste, soweit ich weiss, die Schule verklagen, wenn sie dich trotzdem sitzen bleiben lassen...Also stay cool Und viel Glück inner Arbeit
#10 27. Mai 2006 blaue briefe werden auch noch 6 wochen vor den zeugnissen verschickt, wurde uns letztens erst von unserem schulleiter verklickert.... wenn dieses jedoch vergessen wird und du keinen blauen brief erhälst, dann kannst du nicht sitzen bleiben, kriegst du jedoch doch einen vor den zeugnissen, bleibst du sitzen, soweit die 5 deine versetzung gefährdet oder nicht