Ebay Problem

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von D00m, 29. Mai 2006 .

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  1. 29. Mai 2006
    Hi Leute habe da ein riesen großes Problem mit E-bay bzw. mit einem USer von ebay.Ich war im Besitz einer PSP mit der Firmware 1.5 habe diese zum Verkauf angeboten mit allen Homebrew Emulatoren die ich dafür besitze.Desweiteren habe ich auch geschriben wortwörtlich das 3 Spiele mit dabei sind.

    Ich habe also alles abgeschickt muss dazu sagen das ich die 3 Spiele als Isos abgeschickt hatte also auf einer CD.Ich hatte dir Originalen Spiele schon doch habe diese extra verkauft dachte mir so mache ich mehr gewinn.Und ob originalgame oder Iso kann ja eigentlich egal sein.

    Vor 3 Tagen hat sich der Käufer gemeldet und gemeint meine PSP wäre mit ätlichen Pixelfehler übersäht und wäre somit unspielbar.(Auf meiner PSP war aber nie ein Pixelfehler habe nie auch nur einen einzigen gesehen).Also hat er geschrieben das er nun verlangt ich solle sie zurück nehmen.Da ich daraufhin meinte das ich es nicht mache hat er mir "gedroht" mich bei der Polizei anzuzeigen weil ich ihm 3 Spiele als Isos verkauft habe.Da hatte ich ihm geschrieben das ich davon ausgegangen bin das er sich die originale noch kaufen würde Er hatte danach weiterhin halt nur gemeint er würde eine Anzeige gegen mich erstatten bei der Polizei und auf Raubkopien würden ja erhebliche Strafen eintreffen.

    Ich mache mir nun erlich gesagt weniger sorgen um die 3 pissigen Isos aber mein Haus ist voll mit illegalen Sachen angefangen bei Software Filmen Musik und Spielen bis hin zum Schlagring in meinem Zimmer.

    Deshalb meine Frage an euch kann er mich bei der Polizei wegen sowas echt anzeigen und bekommen die dan sofort einen Durchsuchungsbefehl und stehen demnächst hier auf der MAtte?
     
  2. 29. Mai 2006
    Aufjeden fall muss er erstmal einen beweis vorbringen,dass diese Spiele von dir stammen,kann er das nicht heisst das auch,dass er dich zwar anzeigen kann,aber ob was passiert ist dann die andere Sache...
    Das PRoblem ist halt dass du mit ihm kontaktiert hast und da in der Email davon gesproche nhast...Nur ich glaube nicht,dass er dich anzeigt,weil du ihm ja die psp ohne pixelfehler zugeschickt hast, und die dann ja gehen müsste,also zeigt er dich nicht an!
     
  3. 29. Mai 2006
    Ich schätze das der dich schon anzeigen kann! Schießlich hast du dem ja Raubkopien verkauft!
    An deiner Stelle würde ich sie zurücknehmen, da das jetzt kein Spass mehr ist du hast sie schließlich verkauft!
    Auch wenn du sie zurücknimmst, würde ich noch auf nummer sicher gehen und illegale sachen aus dem haus schaffen, falls er dich dennnoch anzeigt!

    MF

    //edit//

    mit dem Post mein ich das er dich nicht wegen der PSP anzeigen kann, sondern wegen der Raubkopie! Es ist ja schließlich eine.
     
  4. 29. Mai 2006
    Also erstmal komische Geschichte aber egal. Also ich denke mal er wird keine Strafanzeige erstellen und wenn also bevord die bei dir auf der Matte stehen ja aus den Usa wegen 3 "Raupkopien" ne ne und ob sich die Deutschenbehörden einschalten waage ich auch mal zu bezweifeln und wenn.... Du hast ja die Originalen Game`s also wenn es noch net zu spät ist nimm sie bei E-bay raus und warte ob was kommt wenn nicht setz die Game`s wieder rein. Aber nochmal back zum Thema wie gesagt ich denke nicht das da etwas auf dich zu kommt also Game`s bei E-Bay raus warten und wieder ruhig schlafen


    //Edit : da waren aber 2 etwas schneller als ich
     
  5. 29. Mai 2006
    Ey keine Panik!

    Der Kerl ist in den USA! Von dort würden doch nie die Bullen herkommen, und dass die Behörden aus den USA wegen drei Isos die Sache zu den deutschen Bullen weiterleiten ist höchst unwahrscheinlich!

    Und das es gleich eine Hausdurchsuchung gibt ist so wie so so gut wie unmöglich!

    Kein Schiss!

    Und sag dem Kerl, dass du das mit einem befreundeten Anwalt besprochen hast und dieser meint, dass du Anzeige wegen Betrugsversuch erstatten kannst, und er solle froh sein, wenn ihm nichts passiert!

    Wie gesagt: Scheiß dich ned an!

    MfG
     
  6. 29. Mai 2006
    Wo hast du den das mit der USA her? ?(
    Da steht nich US-User sondern Ebay-User! ^^


    MF
     
  7. 29. Mai 2006
    Lass dir doch erstmal ein bild von ihm schicken von der "total zerstörten psp".

    dann würd ich weiter sehen ...
    ich würd mich von meinem rechtsanwalt beraten lassen, was man in so einem fall macht. wenn du einen hast

    viel glück noch

    edit://
    merc83 vorschlag ist auch perfekt die meisten n sich schon in die hose wenn es dann heißt ich zeig dich auch an .,..

    dazu wegen einer hausdurchsuchung musst du dir eigendlich keine sorgen machen, da die sicherlich nicht wegen 3 isos einen verdacht schöpfen ah der vertickt das oder so was .
     
  8. 29. Mai 2006
    Ne ne ihr versteht das ned das Teil ist verkauft.Die SAchen sind weg die originalen Spiele sind auch weg so hatte ich halt doppeltgewinn gemacht mit den originalen Speielen die ich verkauft hatte und den gebrannten Spielen die ich halt auch weggegeben habe.

    Es geht mir ned um die 3 Isos sondern um die Sachen auf meinem Rechner zum Beispiel.Gehen wir mal davon aus das er mich anzeigt aus welchen Gründen auch immer.Die Polizei hat doch keinerlei Beweise das ich ihm die gebrannten Dinger wirklich geschickt habe und somit dürften sie dan doch keinen Durchsuchungsbefehl bekommen oder?

    Zurücknehmen geht nicht da er ja alles wieder geben will also PSP und alles andere auch und sein gesamtes Geld zurückfordert.
     
  9. 29. Mai 2006
    löl. Du hast seit dem k.A. seit einiger zeit die Pflicht im Rahmen eines Privat verkaufes jeden Artikel binnen 14 Tagen wiederzurückzunehmen, wenn der Kunde dies so will. Hierfür muss der Käufer in den ersten 14 Tagen kein Grund angeben. EInfach die Warenzurück an den Verkäufter schicken und du hättest die pflicht ihm das geld wieder zurück zu geben. UNd grade wenn er sagt "pixel fehler" blablubb, soller dir das teil zurück schicken, du überprüfst das und wenns stimmen sollte, dann ab zur post und da mal son bissl aufn tisch haun bzw. halt ma nachfragen und so.. Weil du genauso wie er lediglich behaupten kannst, wohl nicht agumentiern bzw. beweisen. (er nicht, dass die pixelfehler von anfang an da waren; Du nicht, dass sie nicht dawaren als du die psp losgeschickt hast). Dann steht es meiner meinung nach Ausage gegen AUssage, und im zweifelsfalle immer FÜR den angeklagten, oder??
    Ich denke so weit wird es bei weitem nich kommen. UNd die lieben männer in grün werden wohl weniger die notwendigkeit sein ma so aufen Spruch Hausdurchsuchen vorbei zu schaun wegen 3 isos die du verkauft hast (aber besser nich nochma machen!)

    mh die dürfen alles, vorausgesetzt der richter (als vertreter des staats) gibt grünes Licht. Auch son Durchsuchungs wisch muss erst ebantragt werden und auch en grund dafür muss es geben. Siehe mal GUlli oder SuFu bezüglich Hausdurchsuchngen..

    mfg

    My-Doom
     
  10. 29. Mai 2006
    Ja du hast recht mache sowas nicht wieder ich ich könnte beschwören das die PSP keinerlei Pixelfehler hatte.Ich habe das Teil ja auch versichert mit der Post weggeschickt.So und wenn der nun mit der CD zur Polizei gehen sollte hat er ja keilnerlei Tatbeweise das ich ihm die wirklich zugesandt habe.Ich meine ich könnte doch sonst auch mit der gebrannten CD zu den Bullen gehen und sagen hier das habe ich von dem und dem und die müssten dan gleich eine Hausdurchsuchung veranlassen.

    Und die 14 Tage rückgaberecht sind auch schon verstrichen.Die sind bereits abgelaufen.
     
  11. 29. Mai 2006
    glaube kaum dass er mit einer anzeige weit kommen wird,
    erst recht da man dir beweisen muss, dass die 3 isos von dir stammen.
    man kann ja damit argumentieren dass er sie draufgespielt hat.

    da es sich um einen privat-verkauf handelte kann er auch keine garantie/umtausch ansprüche geltend machen.

    an deiner stelle würd ich mich am meisten über die negative bewertung ärgern
     
  12. 29. Mai 2006
    ^^

    es gibt aber sicher noch andere gewährleistungen die du @ebay als verkäufer halten musst. Ganz sicher..

    das mit dem gebrannter cd zur polizei geh, geht nich ganz aber so ähnlich. z.B. Auf der GVU homepage gibtz en schönes Formular womit du leute ganz schön in die schei** reiten könntest. Gibt sicher irgendwelche kaqn00bz die drauf stehn.. Aber gaaanz so krass es is nich.. Muh wenns denn ein versicherter versand war lass dir das teil versichert zu schicken, wer er sich weigert zu zahlen (den versand ums wieder zurck zu schicken) [hat er übrigens die psp schon bezahlt??]bezahl dus halt und dann mal mit irgendenem rechtsverdreher *äh* rechtsvertreter kontakt aufnehmen, dass die sich ma mit der post auseinander setzen sollen und so. weil wenn es stimmt ists ja wirklich die Schuld der post...

    mfg
    MY-D00m
     
  13. 29. Mai 2006
    also so schnell werden die doch nicht bei dir auftauchen...erst kommt der ganze rechts kram und so und das dauert eh..aber deswegen durchsuchungsbefehl glaub ich eher weniger
     
  14. 29. Mai 2006
    14 tage muss er nur gewähren wenn du en geschäft hast von privat musst du gar nix zurücknehmen anch eu recht, und sag du hättest mit ihm telefonisch ausgemacht das er die spiele orginal käuft, die müssen dir erstmal das gegenteil beweisen und nun ja wegen 3 dingren werden die net deine bude durchsuchen immer ganz gechilled bleiben und ihm sagen das das erpressung ist was er macht
     
  15. 29. Mai 2006
    das mit dem telefonisch abmachen das ne gute Lösung vielen dank für diesen Vorschlag.
     
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