Zehntausende Hartz-IV-Empfänger klagen gegen Bescheide

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von subx, 26. Januar 2008 .

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  1. 26. Januar 2008
    Die Zahl der Beschwerden und Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide ist im Jahr 2007 deutlich gestiegen. Die Beschwerden gehen in die Hunderttausende, Zehntausende Fälle landen vor Gericht. Schon werden neue Richter eingestellt. Und die Erfolgsaussichten der Kläger sind ungewöhnlich gut.
    Immer mehr Hartz-IV-Bezieher ziehen vor Gericht. Im vergangenen Jahr reichten sie nach internen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) 99.200 Klagen ein. Das waren 41,8 Prozent oder 29.200 mehr als im Jahr 2006, wie aus den Reuters am Samstag vorliegenden Zahlen hervorgeht. Sozialrichter erklären sich den Anstieg unter anderem damit, dass die Jobcenter strenger überprüfen, ob die Wohnungskosten eines Beziehers von Arbeitslosengeld II angemessen sind. Auch Sanktionen wie Leistungskürzungen kämen öfter vor Gericht.
    Die Folge ist eine wahre Klageflut bei den Sozialgerichten. Eine Bilanz will das Bundessozialgericht in Kassel am Montag mit seinem Tätigkeitsbericht vorlegen. Einen Vorgeschmack geben Zahlen des Berliner Sozialgerichts, des größten bundesweit: Es verzeichnet fast 17.000 neue Klagen, die das Arbeitslosengeld II betreffen - 6700 mehr als ein Jahr zuvor. Rechnet man die Klagen zur Sozialhilfe hinzu, wurden 18.300 neue Klagen eingereicht.

    Als Konsequenz stockt das Gericht die Zahl seiner Richter auf fast 90 auf. Zwölf neue Richterstellen gibt es seit Jahresbeginn. „Die kommen ausschließlich wegen der Steigerung von Hartz-IV-Klagen“, sagte Gerichtssprecher Michael Kanert.

    Bundesweit stieg die Zahl der Beschwerden gegen Hartz-IV-Bescheide im Jahr 2007 auf 760.000, was einen Anstieg von acht Prozent bedeutet. Das berichtet die „Frankfurter Rundschau“ unter Berufung auf Zahlen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) berichtet. Von den Widersprüchen des Jahres 2007 wurden den Angaben zufolge rund 40 Prozent zu Recht eingelegt. Von den abgelehnten Widersprüchen seien im Schnitt 24 Prozent vor den Sozialgerichten gelandet.
    Bei den Wohnungskosten ist die Schonfrist vorbei
    Die BA erklärte die sprunghafte Zunahme der Klagen mit einer Reaktion auf die hohe Zahl von Widersprüchen von Hartz-IV-Empfängern, die von den Job-Centern abgelehnt worden seien. „Der Anstieg der Klagen rührt vor allem daher, dass wir mehr Widersprüche bearbeitet haben“, sagte Sprecherin Ilona Mirtschin. Sie verwies auf die nur leicht gestiegene Klagequote, also die Zahl der Klagen in Bezug auf die abgelehnten Widersprüche. Demnach klagten die Hartz-IV-Bezieher gegen fast jeden vierten abgelehnten Widerspruch. Im Jahr 2006 lag die Klagequote bei 22,6 Prozent.
    Die Jobcenter haben weitaus mehr Widersprüche abgewiesen als im Vorjahr. Insgesamt wurden 775.400 Widersprüche von Hartz-IV-Empfängern abschließend bearbeitet. Davon wurde gut die Hälfte abgelehnt - fast 100.000 mehr als 2006. In knapp 37 Prozent der Fälle hatten die Bezieher von Arbeitslosengeld II mit ihrem Widerspruch Erfolg. Neu eingereicht wurden voriges Jahr 763.900 Widersprüche - ein Plus von 8,4 Prozent.

    „Die Streitpunkte haben sich vermehrt“, erklärt Kanert den Anstieg. Ans Berliner Sozialgericht kämen mehr Klagen zu den Wohnungskosten. Nach einer Schonfrist überprüften die Jobcenter nun stärker, ob sie angemessen seien. Die Betroffenen sähen oft nur den Ausweg einer Klage. Auch Klagen gegen Strafen, die Jobcenter etwa bei Ablehnung eines Job-Angebots in Form einer Leistungskürzung verhängen, kommen öfter vor Gericht.
    "Die Behörden sind strukturell überfordert"
    Die Erfolgsaussichten sind ungewöhnlich gut. Die Hauptsacheverfahren endeten am Berliner Sozialgericht in gut der Hälfte der Fälle mindestens mit einem Teilerfolg der Kläger, die Eilverfahren zu rund 40 Prozent. Die Erfolgsquote etwa bei Klagen zur Renten- oder Krankenversicherung liegt dagegen nur bei einem Drittel.
    Grund für die vielen Klagen sieht Kanerts auch in der Überlastung der Jobcenter. „Die Behörden sind aus meiner Sicht strukturell überfordert“, sagte der Gerichtssprecher. Dabei schlichen sich Fehler ein. Klagen sind für Hartz-IV-Bezieher wie für die Jobcenter kostenfrei. Üblicherweise zahlten Sozialbehörden bei jeder Klage - ob sie zu ihren Gunsten oder Ungunsten ausgehe - eine Pauschale von 75 bis 150 Euro. Dies kann auch als Anreiz gesehen werden, Streitfälle nicht leichter Hand den Gerichten zuzuschieben. Bei Hartz IV gilt dies aber ausnahmsweise nicht.
    Klagewelle : Zehntausende ziehen wegen Hartz IV vor Gericht - Nachrichten Politik - DIE WELT
     
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