Verfassungsrechtler hält automatische Kennzeichenerfassung für grundgesetzwidrig

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von rainman, 29. Januar 2008 .

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  1. 29. Januar 2008
    Sieben der acht bestehenden Ländergesetze zur automatischen Erfassung von Autokennzeichen seien verfassungswidrig – zu diesem Ergebnis kommt der an der Uni Kassel lehrende Rechtswissenschaftler Alexander Roßnagel in einem Gutachten im Auftrag des ADAC. Der Automobilclub hatte schon während der Gesetzgebungsverfahren diese Art des Datensammelns scharf kritisiert.

    Von den in den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein inzwischen geltenden Regelungen seien lediglich die entsprechenden Paragraphen im brandenburgischen Polizeigesetz "weitgehend verfassungskonform", heißt es in dem Gutachten. Die Vereinbarkeit jedes dieser Gesetze mit dem Grundgesetz hänge maßgeblich davon ab, in welchem Umfang es in das Grundrecht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung eingreife und wie die automatischen Datenerhebungen jeweils gerechtfertigt würden.

    Das gut hundertseitige Gutachten, das der Redaktion von heise Autos vorliegt, kommt zu dem Schluss, dass alle acht Polizeigesetze "mehr oder weniger große Defizite in der Verhältnismäßigkeit" der Grundrechtseingriffe aufweisen – dies gelte insbesondere für Fälle, in denen die Polizei die Kennzeichen verdeckt scanne.

    Am besten kommt noch das brandenburgische Polizeigesetz weg: Diesem zufolge dürfen die Ordnungshüter nur unter bestimmten, klar umrissenen Voraussetzungen Kennzeichen filmen – nämlich zur Abwehr einer "gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben" oder in solchen Fällen, in denen die Polizei auch berechtigt wäre, Straßenkontrollen durchzuführen. Doch fehle auch hier eine Regelung, die verdeckte Kennzeichen-Kontrollen auf genau definierte Ausnahmefälle beschränke.

    Am schlechtesten schneidet aus Gutachtersicht in dem Gutachten das hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) ab – obwohl oder gerade weil es mit über einer Million in diesem Bundesland gescannter Kennzeichen aus Sicht seiner Befürworter ein großer Erfolg ist. Doch erfülle es "in keiner Weise die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmtheit" und Klarheit eines Grundrechtseingriffs, der im HSOG zudem unverhältnismäßig groß sei, lautet das Verdikt des Roßnagel-Gutachtens für den ADAC.

    Schelte gibt es auch für die rheinland-pfälzische Regelung, die die Speicherung auch von "Nicht-Treffer-Daten" über zwei Monate hinweg erlaubt und deren Nutzung für allgemeine Polizeiaufgaben ermöglicht. Datenschützer können jedoch hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht, das für Ende März eine Entscheidung zum Autonummern-Scanning in Aussicht gestellt hat, etliche der Ländergesetze schon aus formalen Gründen kippt: Dem Gutachten zufolge haben viele Länder gegen die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes ("Bundesrecht bricht Landesrecht") gemäß Artikel 74 des Grundgesetzes verstoßen. (ssu/c't)

    Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/102657
     
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