Zivilrecht - Gutachten schrieben

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von daeni79, 4. Februar 2008 .

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  1. 4. Februar 2008
    Hallo RR-er
    Ich bitte Euch um Hilfe. Und zwar schreibe ich meine Zivilrecht-prüfung am freitag und muss mir jetzt irgendwie alles in den Kopf ballern, was in dem semester so dran kam.

    Womit ich aber n Problem habe, sind die Gutachten.
    Ich bekomme einen Sachverhalt geschildert und muss dann den Tatbestand und die daraus folgende Rechtfolge rausfinden. Worauf muss ich denn beim ausformulieren achten?(ca. 3 SEiten) Muss ich wirklich alles an paragraphen aus dem BGB begründen?
    HAb da irgendwie n Problem mich kurz und sachlich zu fassen (bin eher der Romanschreiber )
    Gibt es Dinge die besonders wichtig sind oder die man auf keinen Fall machen sollte?
    Zur Info: Es handelt sich hier um eine UNI-Prüfung.

    Ich hoffe, dass mir Jemand helfen kann...

    Mit freundlichen Grüßen
    Daeni79
     
  2. 4. Februar 2008
    AW: Zivilrecht - Gutachten schrieben

    Zunächst mal: Biste Jurist oder Fachfremder?
    Wenn ersteres kann ich dir eh nicht helfen, bei letzterem folgendes:
    Gutachten dieser Länge haben wir nur im öffentlichen Recht verfassen müssen und dazu gibt es das Überbuch von Loll und Schütt "Das Öffentliche Recht für Wirtschaftswissenschaftler - Ein klausurvorbereitendes Lehrbuch". Da findest du Vorgehensweise, an Brillianz grenzende Formulierungen und die Diskussion der wichtigsten Paragrafen. Kostet nichtmal n 10er und hat weniger als 100 Seiten.

    Falls du doch eher was zum Privatrecht suchst (das steht u.a. im BGB, aber in aber die Nummern vor den Texten heißen da Artikel, nicht Paragraphen(!!)), dann nimm dir einen Nachmittag Zeit um alle in der Vorlesung besprochenen Artikel durchzulesen. Mach Unterstreichungen, falls ihr das dürft, Klebezettel usw. Präparier dein Gesetzbuch, dann sparst du Zeit beim Suchen.

    Und ja, jede Aussage muss mit der entsprechenden Stelle im Gesetzbuch belegt werden.

    Wenn du Wirtschaftswissenschaftler bist und klar sagst welche Gesetzbücher ihr behandelt habt, kann ich dir noch weitere Tips geben.

    Ansonsten zieh durch.
     
  3. 4. Februar 2008
    AW: Zivilrecht - Gutachten schrieben

    Studiere VWL. Püfung: einführung in das Zivilrecht für wirtschaftswissenschaftler.
    Haben nur das BGB und "einführung in das zivilrecht" von schwab/Löhning.
    Der erste Fall wird irgendwas mit Schuldnerverzug sein
    der 2 : stellvertretungsrecht
    (der Prof hat gemeint, dass wir uns das genauer anschauen sollen )
     
  4. 4. Februar 2008
    AW: Zivilrecht - Gutachten schrieben

    Jup, Stellvertretungsrecht is der Renner.
    Was ich mir dafür anschauen würde sind:
    1. §§ 116 ff Zur Willenserklärung, um festzustellen ob überhaupt Rechtskräftigkeit besteht, alles was mit Anfechtung zu tun hat auf Anwendbarkeit prüfen, außerdem als Hinleitung auf die Definition einer Vertretung in § 164 sinnvoll
    2. §§ 164 ff zu Vertretung und Vollmacht, wer ist Stellvertreter und was darf er, besonders interessant §§ 177, 178 und 179.
    3. §§ 104 ff, falls Geschäftsfähigkeit des Stellvertreterd fraglich, merke "Ist das Kind auch noch so klein, kann es doch schon Bote sein.", doofer Spruch klar, aber wichtig: Stellvertreter sind bemächtigt in eigenem Namen zu handeln, so dass derjenige den sie vertreten betroffen wird. Also: Schickst du dein vierjähriges Kind zum Bäcker mit dem Auftrag Brötchen zu holen, dann ist das trotz mangelnder Geschäftsfähigkeit rechtskräftig, weil es in der Situation Bote ist. Drückst du ihm fünf Euro in die Hand und sagst "Überrasch mich", ist das nicht rechtskräftig, da die Kaufentscheidung an eine eigene Willenserklärung gebunden wäre.

    Nützliche Artikel, die man unabhängig davon im Hinterkopf haben sollte:
    § 128, erst durch notarielle Beurkundung wird irgendwas öffentlich beglaubigt
    §§ 145 ff ein Kauf ist eine Spezialform eines Vertrages, spezieller: §§ 433 ff
    § 929 Definition Eigentum, dazu auch § 1004.

    So, alle aus dem BGB. Schuldnerverzug war bei uns kein großes Thema, wo man da im BGB gucken könnte kann ich gerade nicht sagen. HGB nutzt ihr wirklich nicht?

    Hoffe ich konnte helfen.

    Edit: Bin auch VWLer, also Bruder im Geiste.
    Bei meiner Rechtprüfung war eines ganz wichtig: Schnell schreiben können.
     
  5. 4. Februar 2008
    AW: Zivilrecht - Gutachten schrieben

    Ok Vielen Dank. Werds mir dann anschauen.
    Na dann weiterhin viel erfolg
     
  6. 5. Februar 2008
    AW: Zivilrecht - Gutachten schrieben

    ueberblick-gutachtenschema
    Das ist zum Gutachtenstil.


    http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2006/Folien/bvr06-06.pdf
    http://archiv.jura.uni-saarland.de/FB/LS/Weth/materialien/BVR_1-0708/D-Faelle.pdf

    Hier steht wohl auch noch einiges drin ( *.doc )

    KLICK

    Ja, Anspruchsgrundlagen musst du belegen...

    Einige wurden genannt. Desweitern solltest du ein paar Meinungstreits kennen zu dem Thema was ihr behandelt...

    Was auch gerne kommt:

    - Minderjährige mit Stellvertretung ( Kaufverträge, Herausgabeansprüche, etc )
    - Minderjährige mit Grundstücksübertragung ( Eigentümer ? Herausgabeansprüche )
    - Ungerechtfertigte Bereicherung mit Herausgabe
    - Schadensersatzansprüche ( gepaart mit Stellvertretung etc etc )

    Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt


    MfG
    F.
     
  7. 5. Februar 2008
    AW: Zivilrecht - Gutachten schrieben

    kann die auch nur sagen, dass du alles einzeln mit dem entsprechenden § begünden must, bei uns im SGB is es so, wenn z.B. einer Anspruch erhebt muss er jede bedingung einzeln nachweisen, d.h. auch im gutachten musste du für die rechtsfolge jeden sich im tatbestand ergebenen fakt klären und das nach dem jeweiligen paragraphen!
     
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