Frage zu Fremdwoertern.

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von skyline200, 18. Februar 2008 .

  1. 18. Februar 2008
    Hi

    Wollte mal eben fragen was die folgenden Begriffe beduten, denn bei einer Google-Suche kam nichts bei heraus. Dies ist fuer die schule.

    1. vergehende Straftat:??
    2.Delikt :??
    3.Geldwaesche :??


    Ich hoffe ihr habt schnell eine Antwort auf diese drei oder einer der drei Woerter.

    Fuer jede Hilfe gibts eine Bw.

    Mfg
     
  2. 18. Februar 2008
    AW: Frage zu Fremdwoertern.

    Geldwäsche= Geld aus z.b. Drogengeschäften oder anderen krummen Dingern wird gewaschen indem du Immobilien oder ähnliches dafür kaufst und diese dann wieder verkaufst. Somit is das Geld "gewaschen"

    Delikt= einfach eine Tat

    oder du schaust mal im Duden nach...
     
  3. 18. Februar 2008
    AW: Frage zu Fremdwoertern.

    Delikt: lateinisch für Straftat
    Geldwäsche: man tauscht illegales Geld in normales Geld (bin mir da nicht so sicher)
     
  4. 18. Februar 2008
    AW: Frage zu Fremdwoertern.

    De|likt, das; -[e]s, -e [lat. delictum = Verfehlung, subst. 2. Part. von: delinquere, →delinquent]: ungesetzliche, Fehlverhalten, gegen das Gesetz verstoßen.

    Geld|wä|sche, die (Jargon): a) das Umwandeln von Geldern illegaler Herkunft (insbesondere aus Raub, Erpressung, Drogen-Geschäfte. Das "Rein-Waschen" von "Schmutzingen-Geldern".
     
  5. 18. Februar 2008
    AW: Frage zu Fremdwoertern.

    Delikt:
    Ein Delikt ist in der deutschen Rechtssprache*im Strafrecht eine Straftat und*im Zivilrecht eine unerlaubte Handlung.

    Geldwäsche:
    Geldwäsche bezeichnet die Einschleusung illegal erwirtschafteten (schwarzen) Geldes in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Dieses illegale Geld ist entweder das Ergebnis illegaler Tätigkeiten (z. B. Drogenhandel, Waffenhandel, in Deutschland auch Steuerhinterziehung) oder soll der Finanzierung illegaler Tätigkeiten dienen (z. B. Terrorismus).

    Geldwäsche ist ein Straftatbestand sowohl nach deutschem Strafrecht als auch dem Strafrecht anderer Länder. Die Bekämpfung der Geldwäsche wird als wichtiges Element im Kampf gegen Organisierte Kriminalität und Terrorismus betrachtet.


    Vorgehen der Geldwäscher: (Aus Wikipedia)

    Spoiler
    Vorgehen der Geldwäscher

    Der Prozess der Geldwäsche lässt sich in folgende Phasen einteilen:
    1 .Einspeisung („Placement“)
    2. Verschleierung („Layering“)
    3. Integration („Integration“)

    Einspeisung („Placement“)

    Der erste Schritt der Geldwäsche ist die Einspeisung der durch Straftaten erlangten Bargeldmenge in den Finanz- oder Wirtschaftskreislauf („placement“). Dies erfolgt meist in kleineren Teilbeträgen um keine Aufmerksamkeit zu erregen (so genanntes Smurfing).

    Genutzt werden hierfür der Besuch von Spielbanken oder Wechselstuben, die Einzahlung auf Bankkonten und der Erwerb von (vor allem kurzfristig verkaufbarer) Vermögensgegenständen (z. B. Wertpapiere, Luxusartikel etc.).

    Verschleierung („Layering“)

    Im zweiten Schritt wird die Herkunft dieser Vermögenswerte verschleiert. Hierzu wird das Geld in einer Vielzahl von Transaktionen hin und her geschoben, so dass die kriminelle Herkunft nicht mehr nachzuvollziehen oder zu beweisen ist. Dies dient zur Verwischung von Spuren.

    Mittel zur Verschleierung sind z. B. Scheingeschäfte und Auslandszahlungen unter Nutzung von Offshore-Banken, Scheingesellschaften und Strohmännern oft in Ländern mit geringen Schutzvorschriften gegen Geldwäsche oder bestechlichen Beamten.

    Integration („Integration“)

    Nachdem die Herkunft des Geldes nicht mehr feststellbar ist, wird das „gewaschene“ Geld wie ein Ergebnis rechtmäßiger Geschäftstätigkeit genutzt. So werden beispielsweise Firmenanteile, Immobilien oder Lebensversicherungen erworben.
     
  6. 18. Februar 2008
    AW: Frage zu Fremdwoertern.

    Jo danke das war schonmal sehr hilfreich, aber jetzt brauche ich nur noch vergehende Straftat.

    Bitte nichts mehr zu Delikt und Geldwaesche posten.

    An alle schonmal danke Bw ist raus.

    Mfg
     
  7. 18. Februar 2008
    AW: Frage zu Fremdwoertern.

    von einer "vergehende Straftat" habe ich noch niee etwas gehört. Vll. hast du dich verschrieben.

    Oder etwas falsch verstanden?

    vll. ist damit auch eine verjährte Straftat gemeint
     
  8. 18. Februar 2008
    AW: Frage zu Fremdwoertern.

    Gerade im diesem Zusammenhang glaube ich du meinst auch eher die Verjährung bzw. hinter deiner vegehenden Straftat steht die Verjährung.

    Im Stratrecht bedeutet es, dass der Staat nach Ablauf einer Frist (s. Gesetz) den Anspruch auf Verfolgung und Vollstreckung der Straftat verliert, du quasi dann unschuldig bist

    Beispiel:
    Mord: Verjährungsfrist 40 Jahre (angenommen)

    A tötet B im Jahr 2000. Die Polizei und die Anwaltschaft kann den Mord nicht aufklären. Im Jahr 2044 können durch technische Innovationen Leichen von Robotern gefunden werden und A wird des Mordes überführt. A erwartet allerdings keine Strafe mehr, er bleibt strafrechtlich unberührt.
     
  9. 18. Februar 2008
    AW: Frage zu Fremdwoertern.

    ich denke auch, dass es sich dabei um die festgeschriebenen verjährungsfristen für straftaten geht...eine solche, wenn es sich nicht gerade zum beispiel um mord handelt, "vergeht" halt nach einer bestimmten zeit, wenn die justiz nicht schnell genug war, den täter strafrechtlich zu verfolgen...
     
  10. 19. Februar 2008
    AW: Frage zu Fremdwoertern.

    vergehende Straftat ist eine Straftat, die Verjährungsfähig ist. Also z.B. ein nicht geahndeter Autodiebstahl, der Dieb allerdings erst nach 10 Jahren gefasst wird und das auto auch nicht mehr existiert.

    hoffe ich konnte dir helfen
    mfg
     
  11. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.