Drossel, noch Straßenzulässig?

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Kugell, 19. Februar 2008 .

Schlagworte:
  1. 19. Februar 2008
    Hallo, ich interessiere mich für einen Roller.
    Ich selber will ihn als 50ccm fahren, und würde mal gerne fragen wie ich diesen Textabschnitt verstehen soll.

    "die Drossel wurde entfernt, läuft so ca 90 kmh kommt halt auf das gewicht des fahrers an"

    heißt es dass er nicht Straßenzulässig ist?
    oder dass die 25er Drossel raus ist?

    sry, ich hab kein Plan von Rollern, deswegen brauch ich eure Hilfe...

    mfg Kugell
     
  2. 19. Februar 2008
    AW: Drossel, noch Straßenzulässig?

    Das bedeutet dass er die volle Leistung bringt, also 50ccm hat. Wenn du nen solchen Führerschein hast, brauchste kein Bedenken haben dann darfst du das Ding auch fahren
     
  3. 19. Februar 2008
    AW: Drossel, noch Straßenzulässig?

    ja aber es wirkt unglaubwürdig, da er 90 km/h bringen soll und die drossel entfernt wurde.
    Im internet steht als topgeschwindigkeit immer etwa 60-70 km/h.

    Es ist ein CPI Hussar.
     
  4. 19. Februar 2008
    AW: Drossel, noch Straßenzulässig?

    Vllt hat er ne Standarddrosselung drin damit er net zu schnell ist...gibts öfters mal dass das vom Hersteller schon so verbaut wird
     
  5. 19. Februar 2008
    AW: Drossel, noch Straßenzulässig?

    Ist natürlich nicht zulässig.

    Ein 50 CCM Roller darf nur 45 KM/h (bzw. 50 wenn er vor einem bestimmten Jahr gebaut wurde,glaub 1995) fahren. Alles was darüber ist darf keiner mehr fahren, egal was für einen Führerschein man hat.

    Mal ein Beispiel. Ich hab Klasse B (einschließlich Roller) und A1 (125CCM offen), trotzdem darf ich den Roller RECHTLICH nicht fahren da er schneller als 45 KM/h läuft. Der Versicherungsschutz ist erloschen. Wenn ich damit erwischt werden würde, wäre meine Strafe aber nicht so hoch weil es nur Fahren ohne Versicherungsschutz ist da ich ja sogar 125 ccm offen fahren darf und somit größe Geschwindigkeiten fahre als 90.

    Wenn ich nun aber nur B hätte wäre das Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Versicherungsschutz (Ist denke ich schon eine Straftat) weil man mit B nur 50 CCM Roller fahren darf und diese nicht über 45 KM/h fahren dürfen.

    Wenn jetzt jemand meint das wäre Stuß soll er bitte das Gegenteil fundiert beweisen (!). Ich habe schon einige Sachen in solch eine Richtung erlebt.

    Gruß

    PS:
    Das fahren und die Strafen sind ansich also nicht sooooo schlimm ( kann aber auch teuer werden und Punkte geben). Das einzige was wirklich gefährlich ist, ist der erloschene Versicherungsschutz! Wenn Du einen Unfall hast musst Du alles selber bezahlen. ;(
     
  6. 19. Februar 2008
    AW: Drossel, noch Straßenzulässig?

    HushiHush hat teilweise Recht. Der 50ccm-Roller darf maximal 45km/h fahren + 10% toleranz, also 49,5km/h (Baujahr vor 1998 -> 50km/h, also max 55km/h). Sollte der Roller schneller fahren können, erlischt der Versicherungsschutz und die Betriebserlaubnis, was schonmal zwei Anzeigen bedeutet. Zudem kommt noch, wenn du nur den Führerschein der Klasse M oder sogar nur die Mofaprüfbescheinigung besitzt (beide in B mit einbegriffen), dass du, wie HushiHush schon gesagt hat, ohne Fahrerlaubnis fährst. Damit wären die drei Anzeigen komplett
    Zu den Folgen: Im Falle eines Unfalls, kann die Versicherung bis zu 5000€ von dir zurückfordern, bzw. sogar weniger wenn erwiesen ist, dass der Unfall nicht auf die zu hohe Höchstgeschwindkeit zurückzuführen ist. Solltest du von der Polizei erwischt werden, kommen die oben genannten Anzeigen auf dich zu. Nun entscheidet der Staatsanwalt, ob Anklage gegen dich erhoben wird. Wenn du vorher nicht im Straßenverkehr negativ aufgefallen bist, kann er von einer solchen absehen und sich mit einer relativ geringen Geldstrafe oder Sozialstunden (je nach Alter) zufrieden geben. Aus eigener Erfahrung, dürftest du dann entweder 50 - 100€ bezahlen oder um die 20 bis 30 Sozialstunden leisten müssen. Solltest du allerdings schonmal auffällig geworden sein, kann es zum Führerscheinentzug oder einer Sperre kommen und kannst den FS erst im Alter von 21 Jahren machen.

    Mein Rat: Lass dir vom Verkäufer die Drosseln mitgeben bzw. bring den Roller nach dem Kauf zu einer Fachwerkstatt und lass ihn von denen auf die in den Papieren angegebene zulässige Höchstgeschwindigkeit drosseln.

    MfG ghostd
     
  7. 19. Februar 2008
    AW: Drossel, noch Straßenzulässig?

    nix da! es kommt auf das gleiche raus wenn du mit nem 50ccm Roller wo 90 läuft erwischt wirst ob du jetzt A1 und B hast, oder nur B

    du darfst mit B 50ccm fahren mit 45 bzw. 50km/h alles drüber hast kein versicherungsschutz.
    und wenn du jetzt noch A1 zusätzlich hast bringt dir es bzgl. auf die Strafe GAR NICHTS.

    P.S. lass es lieber ist zwar immer toll schneller zufahren, jedoch bedenke wenn du ein unfall baust, kannst du unter umständen dein leben in eimer kicken weil deine Versicherung sich quer stellt.

    mfg
    Michi
     
  8. 20. Februar 2008
    AW: Drossel, noch Straßenzulässig?

    des heist einfach das die drosseln entfernt wurden, somit erlöscht die betriebserlaubnis und der versicherungsschutz, somit darf der roller nicht mehr auf der straße gefahren werden, außer man baut die drossel wieder ein,
     
  9. 20. Februar 2008
    AW: Drossel, noch Straßenzulässig?

    stimmt genau... sobald der Roller schneller wie 45km/h + 10% läuft, dann ist der Versicherungschutz erloschen! Rein theoretisch müsstest du den Roller dann als "Motorrad" anmelden und natürlich einen Motorradführerschein besitzen. Dann wäre es kein Thema mehr. Aber das ist ja total schwachsinnig!
    Lass die Drosseln wieder einbauen und die Sache ist gut.
    Ansonsten schau doch mal in Tuning-Foren nach. Da findest du gut Tip's und Trick's um auch schnell voran zu kommen ohne das es gleich jemand merkt ;-)
     
  10. 20. Februar 2008
    AW: Drossel, noch Straßenzulässig?

    :angry:

    Der Versicherungsschutz ist bei beiden Fällen weg. Nur wenn ich einen A1 habe und mit dem Roller erwischt werde ist es "nur" Fahren ohne Versicherungsschutz". Wenn ich aber nur B habe liegt auch ein "Fahren ohne Fahrerlaubnis" vor.

    Siehe oben, steht und stand schon da...

    Gruß

    PS.
    Da gibt übrigens einen ganz gewaltigen Unterschied. Erstes wird einfach per Tüv vorzeigen und geringer Strafe erledigt wobei beim 2. Fall schon eine Straftat vorliegt, und das dann sogar vorsätzlich.
     
  11. 2. März 2008
    AW: Drossel, noch Straßenzulässig?


    Nunja das stimmt leider auch nicht so ganz.

    Die Polizei könnte was machen aber tut es in den meisten fällen nicht. Der Fahrer ist für das Fahrzeug verantwortlich, und auch dafür das es nicht schneller fährt als erlaubt

    Das ist ja auch alles halbsowild aber wenn du einen Unfall hast, und die Karre noch läuft und dann bei der untersuchung rauskommt das die Karre schneller fährt als erlaubt (mit oder ohne Drossel) dann wird MINDESTENS ein hoher eigenanteil fällig. Oder die Versicherung verweigert ganz die zahlung

    Ich weiß ist , ist aber nunmal so
     
  12. 3. März 2008
    AW: Drossel, noch Straßenzulässig?

    Hi ich schätze mal das der die komplette trossel raus genommen hatt kann mir nich vorstellen das der 90 fährt . der hatt sicherlich n distanzring raus genommen also heißt es das er nicht auf ner straße gefahren werden darf ich mach es aba auch aba wenn du dir so einen distanzring kaufst kostet ungefähr 5 €uro darfste das ding auf der straße fahren

    MFG Ghostrider-ML
     
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