#1 22. Februar 2008 Hey, ich bin gerade dabei, meinen Führerschein der Klasse B zu machen und hab da eine Frage zum Kurs der Lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Undzwar, ich habe vor 3 Jahren so einen Kurs mal gemacht, muss ich nen neuen machen oder ist das egal, wann ich den gemacht habe? Morgen wäre hier einer, deswegen wäre es ganz gut, wenn die Antwort schnell kommt...^^ MfG, der _Riddick. + Multi-Zitat Zitieren
#2 22. Februar 2008 AW: Lebensrettende Sofortmaßnahmen Könnte gut sein das du es nicht nochmal machen musst. Nur würd ich mich freuen wenn du mir paar Infos gibs, also wie lange der Kurs vor 3 jahren ging, damit ich dir weiter helfen kann. Dazu komtm aber noch das du einen Sehtest machen musst der häufig im Kurs schon mit enthalten ist und dort anschließen durchgeführt wird. Hoffe konnt dir behilflich sein. lg Hovarda + Multi-Zitat Zitieren
#3 22. Februar 2008 AW: Lebensrettende Sofortmaßnahmen Normalerweise sollte man sonen Kurs alle zwei Jahre erneuern. Wie das aber mit der Gültigkeit aussieht, da bin ich mir nicht so sicher. Frag doch mal deinen Fahrlehrer, der müsste sich da auskennen oder mal auf dem Rathaus anrufen, die wissens sicher. MfG mouZeKilla + Multi-Zitat Zitieren
#4 22. Februar 2008 AW: Lebensrettende Sofortmaßnahmen War derselbe Kurs, den ich damals gemacht hab... Lebensrettende Sofortmaßnahmen halt. Sehtest und so weiter hab ich schon, der Kurs ist das einzige was mir noch fehlt. Fahrlehrer ist diese Woche im Urlaub.. . Ist keine Pflicht, den alle 2 Jahre zu erneuern oder? Weiß jemand sonst die Antwort? + Multi-Zitat Zitieren
#5 22. Februar 2008 AW: Lebensrettende Sofortmaßnahmen Hab mich mal ein wenig für dich erkundigt. Die gültigkeit des Kurses beträgt exakt 6 Jahre. Also kannst du mit ruhigem Gewissen mit dem Fahren beginnen. Wünsch dir viel Erfolg. lg Hovarda + Multi-Zitat Zitieren
#6 22. Februar 2008 AW: Lebensrettende Sofortmaßnahmen soviel ich weiß gilt des 5 jahre lang sprich du musst kein neuen machen bin aber net zu 100% sicher + Multi-Zitat Zitieren
#7 22. Februar 2008 AW: Lebensrettende Sofortmaßnahmen also bei uns in der fahrschule hat er zu mir gesagt der darf höchstens 2 Jahre alt sein! + Multi-Zitat Zitieren
#8 22. Februar 2008 AW: Lebensrettende Sofortmaßnahmen Ich geh da einfach mal hin, kann ja nicht schaden.. Danke für die Hilfe, ich geb euch allen mal ne Bw. Mfg, der _Riddick + Multi-Zitat Zitieren
#9 23. Februar 2008 AW: Lebensrettende Sofortmaßnahmen Frag mal bei der Führerscheinstelle, ob sich da was geändert hat. Ich hatte 2 Jahre vor dem Führerschein in der Schule einen Kurs gemacht und hab den anerkannt bekommen. + Multi-Zitat Zitieren
#10 23. Februar 2008 AW: Lebensrettende Sofortmaßnahmen Also ich arbeite beim DRK und ich müßt mich da schon sehr täuschen.... ich sag auch er gilt 2 Jahre... LSM muß man dann nochmal machen und den für den großen EH Kurs gibts n Auffrischungskurs. + Multi-Zitat Zitieren
#11 23. Februar 2008 AW: Lebensrettende Sofortmaßnahmen Soweit ich weiß darf es maximal 2 jahre her sein als du den kurs gemacht hast + Multi-Zitat Zitieren
#12 24. Februar 2008 AW: Lebensrettende Sofortmaßnahmen soweit ich weiß ist der ewig gültig meiner war schon 5 jahre alt als ich Führerschein gemacht hab und die haben nix gesagt das der abgelaufen ist oder so. + Multi-Zitat Zitieren
#13 24. Februar 2008 AW: Lebensrettende Sofortmaßnahmen Ich glaub da gibt es verschiedene es gibt welche die hlaten 2 und welche die halten 5 usw da musste mal da anrufen wo de den gemacht hast un fragen ob der noch gültig ist + Multi-Zitat Zitieren