ebay frage - was wäre wenn?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Dizzar, 11. März 2008 .

Schlagworte:
  1. 11. März 2008
    Hiho.

    Hab da mal ne Frage:
    Was passiert eig. wenn ich etwas kaufe, der Verkäufer sagt er hats verschickt, ich aber nix bekomme, und das Geld überwiesen ist?
    Wer ist dann im Recht?
    Muss er mir nachweisen dass er schon verschickt hat?
    Oder muss ich nachweisen das nix angekommen ist?


    Gruss
    Diz
     
  2. 11. März 2008
    AW: ebay frage - was wäre wenn?

    wenn das paket losgeschickt worden währe, würde da ja iwie nachweibar sein...
    wenn der verkäufer das nicht beweisen kann müsstest du bzw. der käufer halt im recht sein...
    die frage ist nur wie lange ebay da darten usw speichert... wenn du pech hast könnte
    es iwann auch zu spät sein...
     
  3. 11. März 2008
    AW: ebay frage - was wäre wenn?

    wenn dus per post erhälst musste ja immer son annehmschein unterschrieben. wenn de das getan hast (egal was drin ist!) bestätigst du dass du das richtige erhalten hast. wenn du unterschriebst, ausüackst und es is das falsche dirn ---> pech gehabt.
    du darfst das vorher aber überprüfen, macht idr aber niemand.

    wenn du nix per post erhälst und so auch nirgendwo unterschrieben kannst/musst, haste anspruch druf


    p.s.: nur wissen is macht. bitte lasst "ich denke, dass" posts ..
     
  4. 11. März 2008
    AW: ebay frage - was wäre wenn?

    ich denke beidde müssen ihren teil dazubeitragen

    allerdings ist es von deiner seite her nicht viel zu tun...

    als erstes muss er die natürlich die bescheinigung geben, dass es an der Poststelle abgegeben worden ist...(ich gehe jetzt von nem Paket aus)
    die gibt man ja immer am schalter ab....

    wenn er das getan hat, muss nun geklärt werden ob es angekommen ist..

    dies denke ich kann man nur machen, indem man die Poststelle befragt...die sollen einem dann die auskunft geben...
     
  5. 11. März 2008
    AW: ebay frage - was wäre wenn?

    Der Verkäufer muss lediglich beweisen das er die Ware dem "Transportunternehmen" im Normalfall die Post, übergeben hat. Danach trägst du das Risiko.
    Bei ihm liegt die Beweislast, da du deinen Teil des Kaufvertrages mit der Zahlung erfüllt hast.


    RayT
     
  6. 11. März 2008
    AW: ebay frage - was wäre wenn?

    hm & was wäre wenn er das anne falsche Adresse geschickt hat?
     
  7. 11. März 2008
    AW: ebay frage - was wäre wenn?

    Um die Sendung zu beweisen wird er wohl einen Sendeschein bekommen haben, damit lässt sich das Paket verfolgen. Falls es an eine falsche Adresse versendet wäre, könnte man dies rausfinden.




    RayT
     
  8. 11. März 2008
    AW: ebay frage - was wäre wenn?

    hm alles nicht dass was ich eig. hinterfrage.
    Okay, Butter bei de Fische.

    Was wäre wenn nen Kumpel A bei ebay was ersteigert.
    Nen anderer Kumpel B schickt dem Verkäufer ne andere Adresse, um seinen Kumpel A zu verarschen.
    Der Verkäufer schickts weg, Kumpel A hat ja schon gezahlt.
    Jetzt kommt die Ware ja nicht bei Kumpel A sondern bei Kumpel B an.
    Nehmen wir mal an, es soll nicht lustig sein sondern ne Art Rache.
    Was würe Kumpel A machen können?
     
  9. 11. März 2008
    AW: ebay frage - was wäre wenn?

    Wie soll denn Kumpel B dem Verkäufer eine Nachricht mit einer neuen Adresse zukommen lassen? Klingt komisch. War das überhaupt ein privater Verkauf?

    Rede mal Tacheles, es geht doch wohl um dich oder?



    RayT
     
  10. 11. März 2008
    AW: ebay frage - was wäre wenn?

    Das wuerde ich mal annehmen das Kumpel B, die Daten von Kumpel A bezueglich Ebay hat und dieser Tatbestand moeglicherweisse nicht gut fuer Kumpel A ausgehen koennte wuerde wird.
    Aber nur angenohmen

    Was willst du uns mitteilen? Wer hat dir moeglicherweise in die Suppe gespuckt?
     
  11. 11. März 2008
    AW: ebay frage - was wäre wenn?

    es gibt auf jeden fall den ebaykäuferschutz....wenn ich mich nicht total täusche, bekommst du unter umständen den entstandenen schaden ersetzt...allerdings nur bei einer bestimmten selbstbeteiligung...
    außerdem könntest du, wenn es sich lohnt und du es dir leisten kannst, nen anwalt einschalte, denn der verkäufer ist mit dir einen vertrag eingegangen, den er logischerweise erfüllen muss...
     
  12. 11. März 2008
    AW: ebay frage - was wäre wenn?

    hm okay, wollte nur wissen ob der Käufer dann noch einigermaßen fein rausgeht.

    Mehr Details möchte ich nicht preisgeben

    Danke Jungs, bws raus.
     
  13. 11. März 2008
    AW: ebay frage - was wäre wenn?

    bei mir genau das gleiche bis heute nichts angekommen un verkäufer aus China oder so meint er hatt`s losgeschikt :> was nun?!
     
  14. 11. März 2008
    AW: ebay frage - was wäre wenn?

    Beim Versand geht die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes mit Absenden der Ware auf den KÄUFER über.

    Folgende Folgen hat das:

    Unversicherter Versand: Die Absendung der Ware kann vom Verkäufer nicht bewiesen werden, d.h. er könnte behaupten dass er es abgeschickt hat und als KÄUFER steht man dann dumm da. Unversicherter Versand sollte daher nur bei geringwertigen Artikeln und Verkäufern mit vielen positiven Bewertungen in Frage kommen.

    Versicherter Versand: Die Absendung der Ware kann vom Verkäufer durch den Paketschein nachgewiesen werden. Wenn dieser Vorliegt haftet das Versandunternehmen bei Beschädigung oder Verlust. Bietet der Verkäufer versicherten Versand an und wird dafür bezahlt, ist er auch verpflichtet, den Versand entsprechend zu veranlassen. Kann er später keinen Paketschein vorlegen, so ist dieser haftbar für Beschädigung oder Verlust.

    Also: Im Zweifelsfall immer darauf achten, dass man als KÄUFER nur Auktionen auswählt, in denen versicherter Versand angeboten wird.
     
  15. 11. März 2008
    AW: ebay frage - was wäre wenn?

    Kommt auf den Kaufbetrag an, ansonsten kannst du das gleich vergessen. Vor allem aus China. Da ist Vorsicht geboten.



    RayT
     
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