Urteil zum Kündigungsschutz: Unfreundlichkeit ist kein Entlassungsgrund

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von subx, 14. März 2008 .

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  1. 14. März 2008
    Wer Kunden nicht als Könige behandelt sondern als nervige Bittsteller, muss dennoch keine Angst vor der Kündigung haben. Auch schlechte Arbeit rechtfertigt nicht automatisch eine Entlassung.

    Unhöflichkeit gegenüber Kunden und schlechte Arbeitsleistungen rechtfertigen nicht ohne weiteres eine ordentliche Kündigung. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Freitag veröffentlichten Urteil.

    Vielmehr müsse der Arbeitgeber regelmäßig die Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie das Lebensalter und die familiären Verhältnisse des Mitarbeiters beachten. Eine Ausnahme gelte allenfalls, wenn der Mitarbeiter «vorsätzlich» schlechte Arbeitsleistungen erbringe.

    Das Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage eines Kfz-Meisters statt. Der Arbeitgeber hatte das Arbeitsverhältnis des Klägers aus sogenannten verhaltensbedingten Gründen fristgerecht gekündigt. Er hielt dem KFZ-Meister vor, Kunden hätten sich massiv über seine Unfreundlichkeit beschwert. Außerdem sei er mit den Fahrzeugen von Kunden nicht sachgerecht umgegangen, was vereinzelt sogar zu leichten Schäden geführt habe.

    Das LAG hielt die Kündigung gleichwohl nicht für sozial gerechtfertigt. Denn der Arbeitgeber habe nicht nachgewiesen, dass der Kläger vorsätzlich schlechte Arbeit geleistet habe. Daher habe er nicht etwa «besonders verwerflich» gehandelt. Außerdem müsse zugunsten des Klägers berücksichtigt werden, dass er schon mehr als 50 Jahre alt sei und dem Betrieb seit zwölf Jahren angehöre. Allein die Unfreundlichkeit rechtfertige die Kündigung nich

    http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/935558.html

    es gefält mir jeder hat doch mal ein tag demm es beschiessen geht , ich finde diessen urteil gut
     
  2. 14. März 2008
    AW: Urteil zum Kündigungsschutz: Unfreundlichkeit ist kein Entlassungsgrund

    schon besoffen? : D

    kommt drauf an... wenn wirklich Schäden am Auto entstanden sind, dann find ichs nicht mehr gerechtfertigt. Erstens könnten (wohl eher selten) wirkliche Gefahren entstehen, zweitens ist das Sachbeschädigung, die evtl. der Kunde oder halt der Betrieb zahlen muss.
    Wenn jemand in nem Elektroladen Dinge kaputt tritt, dann ist das auch was anderes als wenn er andauernd was fallen lässt (okay, wurd im Text erwähnt dass die Absicht nicht nachgewiesen wurde...).
    Aber wenn sich jmd andauernd unfreundlich verhält, dann ist das kontraproduktiv für die Firma und deswegen find ich schon, dass man jemandem deswegen kündigen kann. Falls es häufiger auftritt, EINEN schlechten Tag kann jeder mal haben.
     
  3. 14. März 2008
    AW: Urteil zum Kündigungsschutz: Unfreundlichkeit ist kein Entlassungsgrund

    Ich find das Urteil komisch.

    Wenn ich Chef wäre und mein Angestellter (den ich für gute Arbeit bezahle) meinen Betrieb in Verruf bringt, weil er die Leute behandelt und evtl. noch Schäden verursacht.. und das weil er ein ***** ist und keinen Bock mehr hat? Dann hat der in meinem Betrieb nix zu suchen. So geht doch alles zu Grunde. Ein schlechter Ruf macht eine mittelständische KFZ-Werkstatt kaputt.

    Und wir reden hier von einer ordentlich Kündigung und keiner fristlosen und auch nicht von einem Tag mies drauf sein, sondern von massiven Beschwerden. Nö, ich halt nix von diesem verkorksten Urteil.
     
  4. 16. März 2008
    AW: Urteil zum Kündigungsschutz: Unfreundlichkeit ist kein Entlassungsgrund

    Word
    Jemand der dem Betrieb schadet, muss gehen
    oder darf halt nicht mehr mit den Kunden reden.
    Abmahnung, wenn keine Besserung eintritt
    dann Kündigung.
    Ist zwar vielleicht sozial gesehen nicht die beste Möglichkeit,
    aber in Deutschland muss niemand verhungern, weil er keine Arbeit hat.

    Ich persönlich würde mich auch von einem Mitarbeiter trennen,
    bevor ich zulasse , dass er durch sein Verhalten den Betirieb in den Ruin reisst.

    Das Urteil scheint mir nicht gut durchdacht zu sein,
    statt einem Arbeitslosen gibt es nachher 10.

    Nunja nun muss chefchen zusehen, wie er den Mann einsetzt,
    so dass er keinen Schaden
    mehr anrichten kann.

    just my 2 cents
    grüz
    KK
     
  5. 16. März 2008
    AW: Urteil zum Kündigungsschutz: Unfreundlichkeit ist kein Entlassungsgrund

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