Eltern profitieren: Richter entlasten Privatversicherte

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von White G, 15. März 2008 .

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  1. 15. März 2008
    Richter entlasten Privatversicherte


    Steuerzahler können darauf hoffen, ihre Krankenversicherungsbeiträge künftig in größerem Umfang steuerlich geltend machen zu können. Das Bundesverfassungsgericht fordert eine gesetzliche Neuregelung bis Ende 2009. Insbesondere Privatversicherte mit Kindern können sich auf eine Entlastung einstellen.



    Die Steuerbürger können darauf hoffen, ihre Krankenversicherungsbeiträge künftig in größerem Umfang steuerlich geltend machen zu können. Das folgt aus einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Az. 2 BvL 1/06 – Beschluss vom 13. Februar 2008 ).

    Die Karlsruher Richter argumentierten, dass neben den Ausgaben für Nahrung, Kleidung, Hausrat, Wohnung und Heizung auch die Vorsorge für Krankheit und Pflege zu den Leistungen der Sozialhilfe und damit zu den notwendigen Ausgaben des Existenzminimums gehören. Die Möglichkeiten, private Krankenversicherungsbeiträge steuerlich geltend zu machen, seien eindeutig zu niedrig. Das gelte allein schon deshalb, weil die Kinder in der privaten Krankenversicherung – anders als in der gesetzlichen – nicht beitragsfrei mitversichert seien. Das Karlsruher Gericht stellte jedoch auch klar, dass die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung generell überprüft werden muss. Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, bis Ende 2009 eine entsprechende Neuregelung zu erlassen. Bis dahin gelten die alten Vorschriften weiter. „Das bedeutet jedoch auch für all diejenigen, deren Steuerbescheide in diesem Punkt noch offen waren, dass sie nicht mit einer Steuererstattung rechnen können“, sagt Steuerexperte Peter Kauth vom Onlineportal Steuerrat24.de. In dieser Hinsicht hat der Kläger, ein selbstständiger Rechtsanwalt, einen wahren Pyrrhussieg errungen. Auch wenn die obersten Richter ihm nun Recht gaben – eine Steuererstattung für die zurücklegenden Jahre erhält er nicht. Der Rechtsanwalt musste im Jahr 1997 umgerechnet 18.400 Euro für die private Krankenversicherung seiner achtköpfigen Familie zahlen. Zusammen mit seinen Ausgaben für die Alterssicherung machte er so genannte Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 33.700 Euro geltend. Das Finanzamt erkannte davon jedoch nur 10.140 Euro an. Zu wenig, befanden nun die Richter. Auch wenn Steuerzahler nun seit einigen Jahren Ausgaben für Altersvorsorge und andere Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung getrennt abrechnen können: Für weitere Vorsorgeaufwendungen, unter die auch die Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung fallen, gilt ein Höchstbetrag von 2400 Euro für Selbstständige und 1500 Euro für Arbeitnehmer. Doch auch mit den heutigen Obergrenzen sei „eine hinreichende steuerliche Entlastung offensichtlich nicht gewährleistet“, sagten die Verfassungsrichter.

    Die größten Nutznießer der Karlsruher Entscheidung dürften Privatversicherte mit Kindern sein. „Sie können sich künftig auf eine höhere Steuerersparnis einstellen“, sagt Steuerexperte Kauth. Denn die Beiträge, die Privatversicherte für ihre Kinder zahlen müssen, können bislang steuerlich nicht geltend gemacht werden. Nach den Worten der obersten Richter müssen zwar gerade bei privaten Krankenversicherungen die Beiträge nicht zu 100 Prozent absetzbar sein, weil dort das Leistungsniveau normalerweise höher sei. Der Gesetzgeber sei nun aufgefordert zu ermitteln, welcher Anteil der privaten Versicherung einem Versorgungsniveau entspreche, das für Sozialhilfeempfänger gelte – also jeweils dem notwendigen Existenzminimum.

    Quelle: Klick Mich
     
  2. 16. März 2008
    AW: Eltern profitieren: Richter entlasten Privatversicherte

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