1:1 für P2P

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von b0MbAStic, 19. Juni 2006 .

Schlagworte:
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. 19. Juni 2006
    Generalstaatsanwaltschaft klagt über ungebremste P2P-Strafanzeigen-Maschine
    Die Strafanzeigen-Maschinerie des Unternehmens Logistep überflutet auch weiterhin Staatsanwaltschaften. Gegenüber dpa klagte die Karlsruher Generalstaatsanwältin Christine Hügel, innerhalb eines halben Jahres seien "rund 40.000 Anzeigen wegen illegaler Kopien von Musik, Software und Computerspielen eingelegt worden". Hinter den Anzeigen stehe "stets eine bestimmte Anwaltskanzlei, die die Rechte betroffener Unternehmen wahrnimmt".

    Nach den Worten von Hügel sind auch andere Staatsanwaltschaften – etwa in Hamburg und Frankfurt – mit ähnlichen Fällen befasst, allerdings in deutlich geringerem Maße als in Karlsruhe. Im Jahr 2004 habe die Gesamtzahl aller dort aufgenommenen Strafanzeigen 40.000 betragen. Allein das Registrieren der Fälle verursache einen derart großen Aufwand, dass bereits zusätzlich Polizeibeamte dafür eingesetzt würden. 9000 Fälle seien bereits abgearbeitet worden und hätten mit der Einstellung des Verfahrens geendet.

    Logistep ist nach eigenem Bekunden darauf spezialisiert, für Rechteinhaber bestimmte Dateien in P2P-Netzwerken aufzuspüren und die IP-Adressen der Dateianbieter zu protokollieren. Die Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei Schutt-Waetke stellt sodann massenhaft Strafanzeigen gegen unbekannt. Dann warten die Anwälte, bis die Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zur IP-Adresse ermittelt hat, nehmen sofort Akteneinsicht und mahnen den mutmaßlichen Rechtsverstoß ab.(Schweinerei)

    Weil die Fälle ohnehin wenig vorhandene Ressourcen bei den Staatsanwaltschaften binden, hatte Generalstaatsanwältin Hügel im Dezember 2005 eine Empfehlung zur Behandlung derartiger Verfahren abgegeben. Demnach sollen die Staatsanwälte zwar in jedem Fall den Anschlussinhaber ermitteln lassen, der zur in der Anzeige angebenen IP-Adresse gehört. Wenn in der Anzeige aber nicht glaubhaft gemacht wird, dass der mutmaßliche Filesharing-Nutzer zum angegebenen Zeitpunkt mehr als 100 verschiedene urheberrechtlich geschützte Werke zum Tausch angeboten hat, sollen die Staatsanwaltschaften das Verfahren einstellen.


    Quelle: HEISE Online
     
  2. 19. Juni 2006
    hmm is das hier nicht die falsche sektion?
    zum thema:
    naya man diese automatischen Anzeigen auf alle Urheberechtsverletzungen ausdehnt, gibt es täglich Millionen von Anzeigen wegen irgendwelcher Bagatelldelikte. Dann arbeiten Polizei und Staatsanwalt nicht mehr, um die Bürger vor Straftaten wie Diebstahl, Raub und anderen gravierenden Straftaten zu schützen, sondern um den Profit von überflüssigen Industrien zu sichern. Irgendwann merkt dann auch der dümmste Politiker, dass das Urheberrecht für Privatleute entschärft werden muss, damit die Justiz ihrer eigentlichen Aufgabe nachgehen kann und nicht von einzelnen Interessengruppen missbraucht wir....

    sHu
     
  3. 19. Juni 2006
    -moved-
     
  4. 19. Juni 2006
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    da sprichste mir aus der seele...das erinnert mich an hans söllner der mal in nem lied gemeint hat das er ärger wegen einer geringen menge bekommen hat und 2 straßen weiter wird ein kind vergewaltigt. (wers kennt weis was ich mein)

    kurz und knapp die solln sich net so anstellen. die musik/filmindustrie hat in den letzten jahren trotz der "vielen" raubkopierer noch schwarze zahlen geschrieben d.h. sie machen noch genug gewinn. das kopieren sollte endlich legalisiert werden. sie sollten lieber die leute ♂️♀️n die sowas dann verkaufen!


    edit:

    mehr muss man wohl nicht sagen...

    staat1sf.jpg
    {img-src: //img75.imageshack.us/img75/6298/staat1sf.jpg}
     
  5. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.