Tritt ins Gemächt der Überwacher

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von Rebel Yell, 25. März 2008 .

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  1. 25. März 2008
    Oder doch nicht? Nach der Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung jubeln die einen, die anderen schimpfen. Außerdem: Der Berliner Senat spart so gründlich, dass behinderte Kinder nicht mehr zur Schule gehen können. Der Blogblick.

    Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt - vorläufig. Bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ist die Verwendung der gespeicherten Daten nur erlaubt, wenn es um die Bekämpfung schwerer Straftaten geht. Sieg oder Niederlage der Datenschützer?
    Jörg Schieb ist jedenfalls «beeindruckt, mit wieviel Weitblick und Sachkenntnis die Richter in Karlsruhe in letzter Zeit entscheiden - und so den Datenschutz stärken.» Thorsten Küper, kueperpunk, hofft, dass die einstweilige Anordnung «einen erfreulichen Rückschlag für Abmahnanwälte» bedeutet. Und Kurt O. Wörl, K.O.W. - Reflexionen, sieht in der Karlsruher Entscheidung einen weiteren «Tritt ins Gemächt der Überwachungsfetischisten.»

    Annika vom FreiheIT-Blog kann dagegen die Freude mancher Blogger und speziell den «positiven Grundton» der Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung «nicht nachvollziehen. Es werden nach wie vor so viele Daten erhoben wie bereits seit Jahresbeginn und diese werden auch genau so lange (nämlich sechs Monate) gespeichert.»

    Auch kurokasai sieht in der Karlsruher Entscheidung eine reine «Fassadenrenovierung»: «Wenn ein Haus schon im Fundament völlig zerfallen ist und Einsturzgefahr besteht, sodass niemand darin wohnen sollte, da er in dem Fall sein Leben riskiert, meint da wer, es sei eine gute Idee, die Fassade zu renovieren, sodass niemand merkt, wie kaputt dieses Gebäude ist? Nein, das macht die Sache bloß gefährlicher, da das Gemäuer nun harmlos aussieht und jemand unbedacht eintreten könnte, weil er die Gefahr nicht mehr wahrnimmt.»

    Die Verwendung der schon gespeicherten Daten auf schwere Straftaten zu beschränken, ändere nichts an der Speicherung als solcher: «Und in einem Staat, in dem die Exekutive sich nicht an die gesetzlichen Beschränkungen gebunden fühlt, ist jede Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung hinfällig. Es wird einfach wieder zu ein paar tausend bedauerlichen 'Einzelfällen' pro Jahr kommen, wie schon im Falle von unrechtmäßig durchsuchten Wohnungen.»

    Eine Ansicht, mit der kurokasai nicht allein steht. Henry Edward J., Politblog, hält die gerichtlich angeordnete Einschränkung ebenfalls nur für «Kosmetik, Theater um dem Bürger Reste eines Rechtstaats zu suggerieren»:

    «Ganz ehrlich, welche Aufsicht hat denn der Bürger noch darüber, ob die Behörden tatsächlich nur bei schweren Straftaten auf die Datenbank zugreifen? Es ist bekannt, dass solche vielleicht gut gemeinten Einschränkungen von der Exekutive ohne Skrupel übergangen werden. Man betrachte nur die Anti-Terror-Listen der USA, auf denen munter die Namen und Daten von Kriegsgegnern und politischen Aktivisten gesammelt werden. Das Problem mit der Vorratsdatenspeicherung ist nicht, wer auf die Daten zugreifen darf, sondern dass die Daten überhaupt gespeichert werden.»

    Übrigens betreibt auch die Gewerkschaft der Polizei im Bundeskriminalamt ein Blog. Bereits im Herbst 2006, «nach langer Zeit der Abwesenheit vom Internet», ist es den Kollegen «gelungen, eine Webpräsenz der GdP Bezirk BKA zu eröffnen».

    Was sagt die Polizeigewerkschaft zur Karlsruher Entscheidung? Die Speicherung der Verbindungsdaten ist für die Polizisten naturgemäß nicht das Problem. Es seien vielmehr die «Ängste der Bürgerinnen und Bürger», die nun aber «ein für alle mal ausgeräumt» werden sollten.

    Quelle: http://www.netzeitung.de/medien/blogblick/947577.html
     
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