[Rechtliches] Konfiszierung von Gegenständen durch Lehrer/Abteilungsvorständen

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Redplanet, 2. April 2008 .

  1. 2. April 2008
    Hi!
    (Ich hoffe das ist das richtige Forum dafür ...)

    Ich gehe in eine Höhere Technische Lehranstalt für Grafik in Linz (Oberösterreich)
    Seit wenigen Jahren, ist das Thema "Musikhören während des Entwurfsunterrichts (=~zeichnen -> keine Theorie) ein Thema in der Schule.
    Früher sahen sowohl (die meisten) Lehrer, als auch Schüler kein Problem darin. Doch jetzt konfisziert unser Abteilungsvorstand jedem die Ohrhörer der die Stöpsel in seinen "Ohrwaschln" hat.

    Vor wenigen Stunden wollte ich auch während der Pause Musik hören, und hab dann in meiner arbeitseifer am Laptop vergessen die Ohrhörer runter zu geben. Wieder der Zufall es will, kommt der Abteilungsvorstand und nimmt mir diese ab!

    Jetzt meine Frage:
    Inwiefern ist er im recht, und wie lange darf er meine Ohrhörer behalten?

    Ich habe mich in österreichischen Schulunterrichtsgesetz umgesehen und nur das hier gefunden:
    Spoiler
    Mitwirkung der Schule an der Erziehung

    § 47. (1) Im Rahmen der Mitwirkung der Schule an der Erziehung der Schüler (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes) hat der Lehrer in seiner Unterrichts- und Erziehungsarbeit die der Erziehungssituation angemessenen persönlichkeits- und gemeinschaftsbildenden Erziehungsmittel anzuwenden, die insbesondere Anerkennung, Aufforderung oder Zurechtweisung sein können. Diese Maßnahmen können auch vom Klassenvorstand und vom Schulleiter (Abteilungsvorstand), in besonderen Fällen auch von der Schulbehörde erster Instanz ausgesprochen werden. Der erste Satz gilt auch für Erzieher im Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen.

    (2) Wenn es aus erzieherischen Gründen oder zur Aufrechterhaltung der Ordnung notwendig erscheint, kann der Schulleiter einen Schüler in eine Parallelklasse, bei lehrgangsmäßigen Berufsschulen auch in einen anderen Lehrgang versetzen. Wenn mit einer solchen Maßnahme nicht das Auslangen gefunden werden kann, kann die Schulkonferenz (bei Schulen, die in Fachabteilungen gegliedert sind, die Abteilungskonferenz) die Stellung eines Antrages auf Ausschluß des Schülers (§ 49 Abs. 2) androhen.

    (3) Körperliche Züchtigung, beleidigende Äußerungen und Kollektivstrafen sind verboten.

    (4) Im Rahmen der Mitwirkung an der Erziehung kann das Verhalten des Schülers außerhalb der Schule berücksichtigt werden; hiebei dürfen nur Maßnahmen gemäß Abs. 1 und § 48 gesetzt werden. Eine Bestrafung für ein Verhalten, das Anlaß zu Maßnahmen der Erziehungsberechtigten, der Jugendwohlfahrtsbehörden, sonstiger Verwaltungsbehörden oder der Gerichte ist, ist unzulässig.
     
  2. 2. April 2008
    AW: [Rechtliches] Konfiszierung von Gegenständen durch Lehrer/Abteilungsvorständen

    Soweit ich weiss, darf er sie bis ende der Schule behalten!
    Die Lehrer dürfen/müssen sie dir abnehmen wenn du mit der Musik zu laut bist und andere dabei stören kannst!

    Was ich nicht verstehe sowie sehr viele andere auch nicht ist, wenn man leise hört sie trotzdem abgenommen bekommt
     
  3. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.