EBay - falsch gesteigert

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von osiris, 11. April 2008 .

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  1. 11. April 2008
    Hallo,

    Es gibt doch bei EBay diese Klausel, die man drunter setzen MUSS, von wegen: Kein Rücktrittsrecht, kein Umtauschrecht, etc. etc.


    Das Problem ist folgendes, habe heute auf eine Halo Sonder Edition mitgesteigert, dachte da wäre eine 360 dabei (war im stress), war natürlich nicht so.

    Der Verkäufer ist nun ziemlich genervt, will das nicht rückgängig machen & besteht darauf, dass ich zahlen muss, allerdings steht eben diese Klausel nicht drunter:

    Gibt's da nen Ausweg oder einfach auf die menschlichkeit des Verkäufers hoffen.

    MfG
     
  2. 11. April 2008
    AW: EBay - falsch gesteigert

    Soweit ich weiß kannst du dein Gebot innerhalb von xx Stunden nach Gebotsende bei Ebay noch zurückziehen. (xx steht entweder für 24 stunden oder 1 Stunde, bin mir nichtmehr sicher) und der Käufer muss das akzeptieren.
    Was er mit "gewährleistung ausgeschlossen, keine garantie blabla" usw gilt erst nach dieser Frist.
     
  3. 11. April 2008
    AW: EBay - falsch gesteigert

    aus diesem zitat ist nicht erlesbar, ob der verkäufer diese klausel unbedint darunter schreiben muss oder ob sie generell gilt...
    im grunde bist du aber diesen vertrag eingegangen und wirst ihn höchstwahrscheinlich auch erfüllen müssen...
    wie du selber schon sagst, hoffen auf die das verständnis des verkäufers kann man noch, aber verlass ist darauf leider ganz sicher nicht...
    ich muss dazusagen, dass mir so etwas ähnliches auch schon passiert ist...ich hab, offen gesagt, einfach nicht bezahlt, zwar ne warnung von ebay bekommen, ansonsten aber überhaupt keinen ärger...trotzdem würde ich dir dazu natürlich nicht unbedingt raten, denn es kommt sicherlich auch immer auf den verkäufer und auf den kaufbetrag an..

    mfg
     
  4. 11. April 2008
    AW: EBay - falsch gesteigert

    Geht um 66€.

    Hab dem geschrieben, aber der ist irgendwie angepinkelt, naja keine Ahnung.

    Mal abwarten.

    Ich hab mal gehört, dass man eine derartige Klausel drunter stehen haben MUSS, ansonsten kann man zurück ziehen, noch nix davon gehört?
     
  5. 11. April 2008
    AW: EBay - falsch gesteigert

    Stimmt so nicht.

    Mit dem einfachen Satz "Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" kann ein nicht gewerblich handelnder Verkäufer die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung ausschließen.

    Wenn diese Klausel nicht druntersteht, muss der Verkäufer 1 Jahr Gewährleistung auf die verkaufte Ware machen, da dies gesetzlich so vorgeschrieben ist.

    Zu Umtausch und Rücknahme ist ein Verkäufer nicht verpflichtet, wenn die Ware in einwandfreiem Zustand geliefert wird.

    Afaik kannst du Gebote nicht einfach so zurückziehen, es sei denn es ist offensichtlich, dass versehentlich ein falscher Betrag eingegeben wurde, z.b. 6600 anstatt 66,00 €.

    Entweder du lässt dir die ersteigerte Ware liefern und stellst sie selbst sofort wieder ein oder du bietest dem Verkäufer einen kleinen Betrag als Aufwandsentschädigung an, wenn er von dem Vertragsabschluss mit dir absieht.
     
  6. 11. April 2008
    AW: EBay - falsch gesteigert

    ich hab das auch schon oft bei angeboten gelesen, dass es kein rückgaberecht gibt, aber nie darüber nachgedacht...
    ich glaube auch, dass die klausel deutlich sichtbar enthalten sein muss...

    einfach so zurückziehen geht nicht, es erfordert eine angabe von besonderen gründen, so weit ich weiß...
    evtl. solltest du auch eine email an ebay selbst schicken....die entscheidung liegt zwar letztlich beim verkäufer, aber vielleicht kann ebay dir ja etwas helfen, wenn du sie "überzeugst"... ^^
     
  7. 11. April 2008
    AW: EBay - falsch gesteigert

    hm war das vllt so eine täuschung?

    das es alles so war als ob die xbox mit bei ist?

    weil gibt ja oft so fälle wo einer dann 100 seiten schreibt und irgendwo steht ganz klein das es nur den karton gibt oder soo....

    ich glaube da muss man auch nciht zahlen weil das zu täuschung zählt
     
  8. 11. April 2008
    AW: EBay - falsch gesteigert

    Es stand (XBOX 360) im Titel, das war aber schon alles.

    Wie gesagt, ich warte mal seine nächste Antwort ab.

    BW's gehen gleich raus!
     
  9. 11. April 2008
    AW: EBay - falsch gesteigert


    hehe da war heute früh was im fernsehen drüber^^

    kannst ihm ja mit anzeige drohen.

    das ist wie wenn du ein paar schule verkaufst die aussehen wie Nike und schreibst in den Titel (kein Nike, Puma, Adidas)
     
  10. 11. April 2008
    AW: EBay - falsch gesteigert

    naja, ich glaub für deine blödheit(sry) musst du bezahlen! das find ich auch fair...
    außerdem: ne 360 für 66€? da muss dir doch was aufgefallen sein....
     
  11. 11. April 2008
    AW: EBay - falsch gesteigert

    Ja 66 euro sollte einem schon auffallen ich versteh eh nicht wieso man so ne aktion ned ganz durchliest.
    Aber ich hab mal gehört das es für käufe im gesammten internet so ne bestimmung gibt das man es zurückgeben kann weil so nen klick ist wie gesagt schnell mal aus versehen passiert.
     
  12. 11. April 2008
    AW: EBay - falsch gesteigert

    Ist doch normal, dass im Titel "Xbox 360" steht wenn das Spiel dafür ist also das gillt auf keinen Fall als Täuschung außer es stand vllt nur "Xbox 360" im Titel, dann wäre es schon wieder etwas anderes.

    Hast dem Verkäufer denn mal angeboten, dass du für ihn die anfallenden Ebay-Gebühren übernehmen würdest?
    Weil habe mir auch mal was gekauft, was ich im Nachhinein nicht mehr haben wollte. Als ich dem Verkäufer dann angeboten habe die eBay-Gebühren für in zu übernehmen war dieser damit einverstanden.
     
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