stvo fragen

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von 3r3n4RR, 13. April 2008 .

  1. 13. April 2008
    1) In welchen Fällen schreibt die StVO die Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers vor?


    2) Definieren Sie die Begriffe „Vorfahrt“ und „Vorrang“.



    3) Definieren Sie die Begriffe „Vorbeifahren“ und „Überholen“.



    4) Nenne die Benutzungsbedingungen für die Bundesautobahn

    hallo leute

    ich finde garkeien antworten dafür leute kennt jemand die antworten davon
    brauche das unbedingt danke bw für jeden
     
  2. 13. April 2008
    AW: stvo fragen

    1. Bei Jeder Fahrtrichtungsänderung! Auch wenn es nur 1 Möglichkeit gibt (es sei denn Kurve ohne 2 te Straße) aber 2 Straßen und 1 gesperrt trotzdem blinken

    2. bin ich mir nich sicher

    3. Vorbeifahren ist zB in der Stadt 2 Spurig und die eine Spur steht und die andere kann schon fahren...hier darf rechts vorbeigefahren werden!
    Auch mit Fahrrad darf zwischen 2 Spuren gefahren werden wenn der Sicherheitsabstand gewährleistet ist!
    Überholen ist das Ausscheren auf eine Beschleunigungsspur um jemanden zu überholen bzw einzuholen und auch nur für diesen Gebrauch bestimmt!

    4.) Das Kfz muss mindestens 125ccm haben und eine Maximale Bauartbedingte Geschwindigeit von 80km/h besitzen und auch so zugelassen sein!
     
  3. 13. April 2008
    AW: stvo fragen

    Wie wärs wenn du mal in die StVO reinguckst und sie dir mal durchliest.Das Ganze is son Buch und das is da Alles geregelt ;-)
     
  4. 13. April 2008
    AW: stvo fragen

    ein wenig googlen und dann hast alles

    Der Begriff Vorfahrt wird für sich kreuzende Verkehre auf öffentlichen Kreuzungen und Einmündungen verwendet. Bei sich begegnenden (§ 6 StVO) oder in die gleiche Richtung fließenden Verkehren spricht man in Deutschland von Vorrang . Für die Vorfahrt gelten in Deutschland die Vorfahrtregeln gemäß § 8 StVO (Straßenverkehrsordnung). Das Vorfahrtsrecht eines anderen ist durch eine Anpassung der Geschwindigkeit im Straßenverkehr zu achten.

    Quelle: wiki
     
  5. 13. April 2008
    AW: stvo fragen

    1.Bei jeder
    2.Vorfahrt hast du immer Vorrang glaub ich sollte man durchlassen wegen der Größe oder so was...ach vergiss es KP
    3.Überholen wenn du in deine vorige Spur wieder einscherst und vorbeifahren wenn du eine 2 oder 3 oder mehrere Spuren zur verfügung hast.
    4.Mindestgeschwindikeit von 60 KM/H und die spuren müssen getrennt sein durch zb. Leitplanke
     
  6. 13. April 2008
    AW: stvo fragen


    ähem eine Nutzungsbedingung für die Autobahn ist dass sie eine Mittelleitplanke hat?

    Und die Mindestgeschwindigkeit ist glaube ich 80... so habe ich es jedenfalls gelernt.
     
  7. 13. April 2008
    AW: stvo fragen

    Nein das über 60Km/h stimmt schon so, allerdings ist mir das mit der Mittelleitplanke auch neu...
    aber wieso nicht

    StVO §18:

    (1) Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt [...].
     
  8. 13. April 2008
    AW: stvo fragen

    hi,,

    ja vielers wurde schon richtig gesagt....


    das mit der autobahn is min.60 km/h weil mein quad is mit 75 km/h im schein eingetragen und ich habe ene autobahnzulassung!!!


    mfg
     
  9. 14. April 2008
    AW: stvo fragen

    4)Wie Tada schon geschrieben hat mehr als 60km/h und nicht mindestens 60, sondern mindestens 61km/h. Muss man mindestens 125ccm haben??

    1) An jeder Kreuzung und Abbiegung, wo mehr als eine Abbiegemöglichkeit vorherscht (nicht wo sie nur erlaubt ist).

    3) Vorbeifahren tut man an allem was steht (^^macht sinn) und innerhalb von Städten und nicht Autobahnen und Kraftfahrtstraße, wo mehr als 1ne Fahrspur ist. Überholen: Alles andere bei denen man andere Verkehrsteilnehmer überholt.
     
  10. 14. April 2008
    AW: stvo fragen


    Man darf [zb] mit seinem 50ccm Roller nur 45km/h fahren, soweit ich weiß.
    Nur weil er schneller kann, heißt es nicht das ers darf. Wie das mit einem 80ccm Motor aussieht, weiß ich nicht, aber ein normaler Rollerführerschein erlaubt eh nur 50ccm.

    Ob man aber einen 80ccm Roller mit A1 auf der Autobahn fahren darf, weil er schneller als 60 fahren kann und auch darf [auch nicht sicher..], weiß ich nicht.
    Allerdings würde ich es halt niemals machen Die Frage ist meines erachtens nach überflüsslig^^
    Erst ab 100 würde ich da drauf

    Achja an alle Rollerfahrer (<=80ccm) die 80km/h und mehr fahren: Tut euch n gefallen und packt die normale Drossel wieder rein. Ihr "Tuner" vergesst ein ganz wichtigen Part beim "tunen".
    Und zwar die Bremsen! Ein Roller, der auf 45km/h Max ausgelegt ist, hat keine Brembo Bremsen, die euch bei 80km/h genauso gut helfen wie bei 45km/h..... Ihr bremst deutlich schlechter... Nur so als kleiner Warnhinweis an dieser Stelle x) Wir wollen doch die Zukunft sichern ^^

    Also ab A1 (=125ccm)

    MfG
     
  11. 14. April 2008
    AW: stvo fragen

    ich fahre A1 (den Lappen) 125 er Mopped, ja alle Straßen darf ich benutzen (ausser die gesperrten xD )
     
  12. 14. April 2008
    AW: stvo fragen


    Führerschein A1=Max. 149ccm (ja ich weiß Klug r musste aber grad sein )
     
  13. 14. April 2008
    AW: stvo fragen

    Ganz rechts?!
    Warum sollte er da nicht fahren?? die Lkws sind auch nicht viel schneller...

    Und wie schon oft erwähnt wurde, man muss schneller als 60 fahren dürfen
     
  14. 14. April 2008
    AW: stvo fragen

    =) =) =) =) =) bw haste xD zu geil

    Können xD aber sonst richtig
     
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