A1 unter 18 ohne Drossel

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Hakketas, 16. April 2008 .

Schlagworte:
  1. 16. April 2008
    Hallo, wollte mal was wissen:

    Also mein Roller ist putt (125ccm auf 80 km/h gedrosselt, alles eingetragen)

    Was würde passieren, wenn ein Polizist mich mit den Roller meiner Mutter anhalten würde?

    Also sie hat ne 125ccm mit 100 km/h eingetragen, die darf ich offiziell erst ab 18 fahren.

    Nun wollt ich wissen, was auf mich zukommen würde, wenn ein Polizist mich anhält ?

    Bitte keine Spekulationen ^^ Nur antworten, wenn es jemand weiß
     
  2. 16. April 2008
    AW: A1 unter 18 ohne Drossel

    N Kollege hatte sowas auch schonmal - Fahren ohne Fahrerlaubnis.

    Genauso wenn du dich hinters steuer setzt....

    mfg,
     
  3. 16. April 2008
    AW: A1 unter 18 ohne Drossel

    Also meist passiert nicht´s (beim motor rad ) aber ich denke mal das ligt daran das man ein großes nummer schild hat und ein motorad fährt beim roller wird man viel öfter angehalten deswegen würde ich das nicht mache den a) ist zu auf fällig ein roller der 100 km\h fährt (bei unser freunden in grün) b) die oben genate strafe kann böse enden -.-

    Lg Lunpie
     
  4. 16. April 2008
    AW: A1 unter 18 ohne Drossel

    ich denk mal auch dass es unter fahren ohne Fahrerlaubnis fällt wenn du erwischt wirst.

    es kenne sich nicht alle Polizisten damit aus. die gucken meistens nur wie viel cmm und was du für nen Lappen man hat...

    habe letztes Jahr im August A gemacht.... und bin mit der maschine von nem Kollegen gefahren

    600 ccm und nicht gedrosselt... haben auch nur Führerschein und Fahrzeugschein gecheckt...

    und nicht mal wegen ner Drossel oder so etwas gefragt..... hatte aucg meger Glück weil da wäre es ja ganz anders ausgegangen.

    wenn der Roller von deiner Mum nur 20km/h mehr fährt denk nicht dass du da grosse Problem bekommen solltest sind ja beide 125er.

    bei den 50ern ist ja nicht andes die teile fahren ja eh um die 60 70 original.... und da sagen auch wenige Polizisten was dazu weil die es auch selbst wissen. schon des öffteren damit erfahrung gehabt Es sei denn die sind voll pingerlich.
     
  5. 16. April 2008
    AW: A1 unter 18 ohne Drossel

    es ist rechtilich gesehen, fahren ohne führerschein, und ohne versicherung, man könnte sich genau so gut innen 40 tonner setzen und damit fahren, das wäre die gleiche strafe, ist ein krasses Bsp. aber so ist es, wenn du damit nen Unfall baust, und die bekommen das raus, dann kannsu richtig blechen.. weil kein versicherungsschutz mehr da ist!!
     
  6. 16. April 2008
    AW: A1 unter 18 ohne Drossel

    stimmt genau
    und wennn du jemanden einfach so überfährst dann bzahlst du den krankenhausaufenthalt.
     
  7. 16. April 2008
    AW: A1 unter 18 ohne Drossel

    Also die sache mit den Nummernschildern ist seit April 2007 geändert, jedes Leichtkraftrad von 70ccm bis 125ccm bekommt ein "kleines" Amtliches Kennzeichen, sehen aus wie die vom Traktor.

    Früher war es so, das alle 125er ein großes bekommen haben und alle die, die auf 80km/h gedrosselt sind ein kleines Amtliches Kennzeichen (meine keine Versicherungskennzeichen)

    Also du bist noch in der Probezeit, d.h. du dürftest nur 400cmm fahren woll ? Also ist das die gleiche Situtation wie bei mir...

    Meinst du 120 ?

    Das mit der Versicherung ist mir klar, aber wie Sakalow schon sagt, kennen die meisten sich nicht aus und gucken nur die Papiere... mein Geburtsjahr ist 1990, dann bis 2008 ist 18, so genau werden die bestimmt nicht nachschauen... und wann wird man mal angehalten, wenn man nicht gerade wie ein kranker fährt (rot, zu schnell, etc) Und dann ist es au noch son Omma Roller (Hexagon).


    Fahren ohne Führerschein, denke ich nicht, das es das ist...
    Ist ja sozusagen "nur" die Drossel weg...
    Was gibts es da für eine Strafe, wenn man die Drossel nicht einbaut ?

    THX 4 Posts !
     
  8. 16. April 2008
    AW: A1 unter 18 ohne Drossel

    Wieso schreibte denn selbst dazu wenn du um Hilfe fragst.
    Natürlich ist es fahren ohne Fahrerlaubnis, oder steht irgendwo dass du mit deinem A1
    vor 18 schneller fahren darfst? Nein.
    Wenn du Glück hast wird nen Polizist dir sagen du sollst nur langsamer fahren oder er sagt gar nichts,
    wenn er nicht darauf achtet.
    Und wenn du Pech hast, bekommst du gleich 2 Jahre Führerscheinsperre, weil du das Vergehen
    begangen hast, deinen Führerschein darfste dann auch abgeben, wär mir die Sache absolut
    nicht wert.

    Und nein bei Klasse A gibts keine ccm Beschränkung, er hätte nur mit einem auf 25kW (34 PS)
    starken Motorrad fahren dürfen!
    Probezeit hat allerdings gar nix mit Drossel zu tun, die Probezeit kann auch schon verstrichen
    sein wenn man in der A1 Zeit keinen Unfall hatte.
     
  9. 16. April 2008
    AW: A1 unter 18 ohne Drossel


    richtig.
    Warum wissen das hier alle nicht, und meckern und können trotzdem alles besser wissen?!
    Ich denke dein Post erklärt die gesamte Frage voll und ganz.
    Btw. Ausser den 2Jahren Fahrerlaubnisentzug darfste dann deinen B Führerhscein auch erst später mahcen, also in zwei Jahren. Ausserdem kannst du sowieso mit Sozialstunden und einer hohen Geldstrafe rechnen!
     
  10. 16. April 2008
    AW: A1 unter 18 ohne Drossel

    Es ist schon richtig wie tada es beschreibt, ich hätte nur eine 34 PS starke maschine fahren dürfen.

    Du solltest das ganze aber auch nicht auf die leichte Schulter nehmen….

    Wenn du Pech haben solltest dann gucken die genauer hin
    und im Falle eines Unfalls werden die mit Sicherheit genauer drauf achten
    und wenn da größere Personen oder Sachschäden entstehen wird es natürlich teuer.

    Mann denk auch immer „ich bau doch keinen Unfall“ es reicht auch aus wenn du gar nicht schuld warst… und es stellt sich nachher raus das du die Kiste gar nicht fahren dürftest
    Kannst du mit oder ganz dafür verantwortlich gemacht werden.

    Es ist immer schön wenn man mal so davon kommt aber klappt halt nicht immer.
     
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