Führerschein ab 17

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von 3ndg3gn3r, 6. Mai 2008 .

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  1. 6. Mai 2008
    Nabend Mädels...

    Ich habe den Führerschein ab 17 und das rosane Papier liegt immer im Auto, weil ich den eben eigentlich nie brauche und wenn dann fahre ich ehh mit Mama oder Papa! Manchmal ergeben sich aber Situationen da bin ich beim Kumpel und muss unbedingt schnellstens mit seinem Roller iwo hin und das dumme ist, ich hab halt meine Fleppe nicht dabei

    Ich habe jetzt 2 Fragen und zwar was auf mich zu kommt wenn ich ohne Führerschein angehalten werde auf dem Roller? Reicht eine Kopie aus von meinem Führerschein um dem Polizisten zu zeigen das ich überhaupt einen besitze? Kostet das was wenn ich ohne erwischt werde?

    Es geht darum, dass ich das dumme Stück Papier nicht mitnehmen will, weil da Knicke reinkommen etc. und ich habe keine Lust es einzuschweißen oder in Folie zu tun also kommt mir nicht mit so dummen Ideen


    Bewertungen fließen *hust*
     
  2. 6. Mai 2008
    AW: Führerschein ab 17

    Also ich glaub schon das du dat scheiss Papier da mitnehmen musst. Wenn der bulle dich kackt, und das dass 1. mal ist das du angehalten worden bist, wird das verfahren (Falls es soweit kommt) eingestellt.
    Also nimm am besten das Papier dings mit, egal wenns geknickt ist

    MFG ShoX !
     
  3. 6. Mai 2008
    AW: Führerschein ab 17

    Aber wenn das Papier so große hässliche Risse und Knicke kriegt ist sau dumm außerdem passt der Zettel nicht ganz in mein Portmonai!! Ist denn niemand Anwalt oder Verkehrsbulle und kann es mir sagen?
     
  4. 6. Mai 2008
    AW: Führerschein ab 17

    Das Fahren ohne Führerschein mit fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen ist in Deutschland eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 75 Nr. 4 i. V. m. § 4 Abs. 2 Satz 2 FeV, für die der Fahrzeugführer somit verwarnt werden kann. Für das Nichtmitführen ist bundesweit ein Verwarnungsgeld mit einem Regelsatz von 10 € vorgesehen.

    Fahren ohne Führerschein ist nicht gleichzusetzen mit Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis ist nicht an den Besitz des Führerscheins gebunden. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nur dann gegeben, wenn dem Fahrzeugführer bislang keine gültige Fahrerlaubnis erteilt wurde, eine ausländische Fahrerlaubnis nicht rechtzeitig umgeschrieben wurde, oder die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde. Besteht ein Fahrverbot, kann ein Fahrzeugführer nur wegen Fahren trotz Fahrverbots bestraft werden, nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

    Der Führerschein ist ein amtliches Dokument im Rang einer Urkunde, das beweist, dass der Inhaber berechtigt ist, im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen. Er ist nach § 4 Abs. 2 FeV während der Fahrt ständig mitzuführen und bei Kontrollen der Polizei auf Verlangen auszuhändigen, wird dies verweigert ist ebenso eine Verwarnung möglich. Beim Nichtmitführen kann die Polizei vor Ort eine Kontrollaufforderung ausstellen und aushändigen. Quelle: Wikipedia
     
  5. 6. Mai 2008
    AW: Führerschein ab 17

    falt das teil 2 mal in der mitte. hab ich auch gemacht, dann passt das in deine brieftasche. Also ich würd nicht ohne lappen rumfahren, das gibt zwar nur verwarnungsgeld aber trotzdem is das nich so toll.
    Eine kopie würde nicht funktionieren, du musst schon das original mithabn.
     
  6. 6. Mai 2008
    AW: Führerschein ab 17

    Alles richtig, Original mithaben sonst Verwarnungsgeld von 10-20€.
    Aber nochmal zu dem Verfahren:
    Wie bitte? Wenn man einen Führerschein besitzt, ihn aber nicht mit hat, gibt das eine VERWARNUNG, keine ANZEIGE... und mit Vorstrafen hat das somit auch überhaupt nix zu tun.
    Gr€€tz
     
  7. 6. Mai 2008
    AW: Führerschein ab 17

    word

    genau so siehts aus , meine mutter wurde letztens auch angehalten und sie hatte keinen führerschein dabei, und der bulle hat sie nix bezahlen lassen . kommt halt immer drauf an wie der bulle der einem anhällt grade drauf ist . aber man muss im normalfall nie mehr als 10€ bezahlen
     
  8. 6. Mai 2008
    AW: Führerschein ab 17

    jop jop so isses ... das strafmaß ist doch auch noch stark abhängig von der derzeitigen laune des beamten^^

    und etz nochmal zu deinem rosa lappen... wieso wenn du mitm roller fährst legst den nicht einfach ins Helmfach unter deinen vier buchstaben da verknickt er nicht und wird auch nich schmutzig..?!

    grüsse
     
  9. 6. Mai 2008
    AW: Führerschein ab 17


    Deine Mutter ist aber ein wenig älter als ich und da glaubt der Polizist ihr schon ein wenig eher das sie einen Führerschein besitzt als mir..

    Vielen Dank für die schnellen Antworten jetzt ist hier dicht..
     
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