Geschenkgutschein

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von enteka, 7. Mai 2008 .

  1. 7. Mai 2008
    Heidiho,
    mein Vater hat 2003 nen Geschenkgutschein für den Europapark bekommen und benutzt ihn nicht. Jetzt will ich ihn einlösen. Problem: Er ist wie gesagt von 2003.
    Also habe ich ein bisschen den Freund Google benutzt und habe das gefunden:
    forum @ ÖH WU auch Österreich Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (Paragraf 1478 )
    Problem hier: Das ist das Gesetzbuch von Österreich. ^^
    Meine Frage: Gibt es einen ähnlichen Paragrafen irgendwo im BGB für Deutschland?
     
  2. 7. Mai 2008
    AW: Geschenkgutschein

    hmm ich würde einfach mal wieder dein freund google benutzen und nach der telefon nr. vom Europapark suchen und die fragen ob der noch gültig ist oder sag lieber du willst für ein freund vllt ein gutschein machen und wolltest wissen wie lange der dann gültig wäre weil manche leute sind nicht immer ganz fair wenn man fragt ob man den noch einlösen kann
    musst du aber wissen wie du es machst^^
     
  3. 8. Mai 2008
    AW: Geschenkgutschein

    also wenn die vom europapark nicht ganz blöd sind lassen sie dich damit nicht mehr rein aber

    wie freka scho gesagt hat einfach mal versuchen dort anzurufen
     
  4. 8. Mai 2008
    AW: Geschenkgutschein

    also bei uns sieht das normalerweise so aus:

    für einne gutschein wurde im vorraus das geld ja bezahlt ^^
    für eine nicht erbrachte leistung und deswegen kann der gutschein auch nicht verfallen
    egal was draufsteht.
    auser der gutschein wurde vom europapark euch geschenkt dann kann er ablaufen.
     
  5. 8. Mai 2008
    AW: Geschenkgutschein

    Hi,

    also meiner Meinung nach ist es so. Wenn auf einem Gutschein selbst kein Ablaufdatum steht dann kann er auch nicht ablaufen.
    Allerdings weiß ich aus eigener Erfahrung, dass dieses Prinzip nicht umgesetzt wird.
    Ich habe aber jetzt mal auf der HP vom Europapark geguckt und dort ist es momentan bei den Eintrittsgutscheinen so, dass sie nur ür die aktuelle Saison gültig sind.




    Gruß TheFlash
     
  6. 8. Mai 2008
    AW: Geschenkgutschein

    jap leider wird dies nicht umgesetzt aber wenn du auf den gutschein bestehst kannst ihn einklagen ^^
     
  7. 8. Mai 2008
    AW: Geschenkgutschein

    Nö, stimmt nicht, du kannst, wenn sie eine Klausel in ihrer AGB haben (und die Frist für so einen Gutschein auf 1 Season gesetzt wird) nichts machen. Es ist genauso als würdest du bei der ESL einen Premium-Account für einen Monat holen, dann n' Monat wegfahren, und ihn danach einklagen wollen weil du damit ja gar nichts gemacht hast.

    AGB's lesen ftw
     
  8. 8. Mai 2008
    AW: Geschenkgutschein

    das mit der esl ist ja was anderes also mit nem gutschein.
    der esl pro acc ist ein abbo und kein gutschein.


    Nach einem Urteil des Landgerichts München I vom 5. April 2007 (AZ: 12 O 22084/06) haben Gutscheine allgemein eine Einlösefrist von drei Jahren, unabhängig davon, ob ein anderes Verfallsdatum aufgedruckt ist

    so sieht es nun aus google 4tw
     
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