anruf von inkasso

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Sm0k3, 15. Mai 2008 .

Schlagworte:
  1. 15. Mai 2008
    hallo leute,

    hab letzes jahr wo ich noch 17 war son abo scheiss unterschrieben die frau die mir den scheiss angedreht hat wollte perso oder bank karte von mir sehn weil ich hab mich als 18.jähriger ausgegeben da ich 2 gratis hefte haben wollte xD..ja ihr braucht keine kommis geben ist dumm gewesen ich weis.aber die vom inkasso meinen ich müsste bezahlen.Ich war doch aber noch minderjährig und konnte somit keinen vertrag abschließen Oo.was sagt ihr dazu ?? sind rechtschutzversichert und so also das ist kein ding mit anwalt etc.. die vom inkasso meinte die zeitschriften firma will morgen vor gericht gehen.ich hab erstmal dazu nich viel gesagt nur das ich es nochmal abchecke und sie ruft morgen nochmal an.bitte um infos


    bw is klar

    mfg Sm0k3
     
  2. 15. Mai 2008
    AW: anruf von inkasso

    Da hast du schon techt das du eigentlich och keinen Verttrag abschließen kannst und somit war er auch nicht gültig...
    Ich denke wenn du vor Gericht gehst könntest du mit einem guten Anwalt gewinnen
    Wieviel wollen sie denn von dir das du bezahlst?
     
  3. 15. Mai 2008
    AW: anruf von inkasso

    iwie weil dir mir ja die ganze zeit ihre scheiss zeitschriften geschickt haben,OBWOHL ich immer email an die geschrieben ich will die nicht mehr etc... bin keine 18 gewesen iwie über 100 plus jez natürlich ihr scheiss inkasso...also die frau die mir das angedreht hat wollte halt iwas sehen das ich 18 bin aber da ich ja fuchs war ^^ hab ich gesagt nee hab ich nicht. und somit dürfte sie gar kein vertrag mit mir machen weil sie muss sich vergewissern das ich 18 bin. so seh ich das und mein kumpel kann das auch bezeugen alles.weil sie kam so an ist einer 18 von euch??mein kumpel gleich nein..und ich halt joo ich bin 18 joa hab das ausgefüllt dann wollte sie halt was sehen,hatte auch perso alles dabei aber natürlich nicht gezeigt,weil ich mir iwie schon was gedacht hab...wollte halt nur die 2 dinger gratis haben xD joa hab die dann bekommen und dann haben die weitergeschickt..
     
  4. 15. Mai 2008
    AW: anruf von inkasso

    du hast recht
    da du noch 17 warst
    konntest du somit noch keien vertarg unterschreiben der gültik ist
     
  5. 15. Mai 2008
    AW: anruf von inkasso

    also wenn es vor Gericht kommt stehst du völlig im recht wenn du auch noch einen Zeugen dafür hast der den vorgang schildern kann.
    Naja musst mal posten wie es weiter geht tät mich interessieren^^
    nommal wie viel wollen sie denn das du bezahlst?
    Ramper
     
  6. 15. Mai 2008
    AW: anruf von inkasso

    ich würde auch sagen, dass der vertrag nicht gültig ist..
    aber da du dich als 18jährigen ausgeben hast wäre das urkundenfälschung und auch wieder strafbar!
    aber um ganz sicher zu gehen ruf ma einen anwalt an und frag ihn das... der wird dir sicher genauer und besser auskunft geben können als die member hier im board
     
  7. 15. Mai 2008
    AW: anruf von inkasso

    Rofl genau...Er hat sich nur nicht ausgewiesen...Hat nichts mit Urkundenfälschung zu tun...
     
  8. 15. Mai 2008
    AW: anruf von inkasso


    nur schon wenn er gesagt hat er sei so alt, oder irgendwo hingeschrieben hat, machte er sich strafbar... aber eben, ich bin kein anwalt und das sind nur vermutungen!

    Edit:

    thx @ Galaxydarkness.... so meint ich das mit der urkundenfälschung
     
  9. 15. Mai 2008
    AW: anruf von inkasso

    Also du bist mit 17 noch beschränkt geschäftsfähig d.h das deine eltern entscheiden müssen was du kaufst un was nicht bzw ihr Einverständnis geben müssen

    Wenn du etwas mit deinem Taschengeld kaufst dann dürfen deine Eltern nichts gegen sagen da das DEIN Geld ist.

    Wenn du bei der unterschrift etwas von AGB Gelesen ankreuzt und in der AGB steht drin das du mit der unterschrift einstimmst das du Volljährig bist dann haste ne Urkundenfälschung begangen.

    oder halt Geburtsdatum angeben blabla
     
  10. 15. Mai 2008
    AW: anruf von inkasso

    Vertrag ist ungültig, das stimmt wohl, aber den sog "Vertrauensschaden" musste trotzdem zahlen. Zudem isses Betrug....


    ah ganz vergessen zu erwähnen. da du nun 18 bist wird der schwebend unwirksame Vertrag wirksam. Bin mir da jetzt zwar nicht zu 100% sicher, aber doch zu 90%

    Auf gut deutsch, zahl mal lieber
     
  11. 15. Mai 2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: anruf von inkasso

    den inkasso-schei* musst du nicht bezahlen:
    das mit dem falsch angegebenen alter könnte aber zum problem werden:
    les dir das am besten mal alles zu vertragsfallen durch:
     
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