Namen-Und-Ahnen.de

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von CrossFire, 17. Mai 2008 .

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  1. 17. Mai 2008
    Hallo,
    mein Bruder (12 Jahre) hat sich iwann ma bei Namen-Und-Ahnen.de angemeldet.
    Nun bekamen wir ne Rechnung von ca. 100€. Da mein Bruder aber nicht volljährig ist, ist der Vertrag ja eig. ungültig und deshalb hab ich ne E-Mail dahin geschrieben.
    Als Antwort bekam ich:
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    > Sehr geehrte/r Herr/Frau ,
    >
    > Vielen Dank für Ihre Anfrage beim Kundensupport von Namen-Und-Ahnen.de
    >
    > Wir weisen darauf hin, dass es grundsätzlich keiner gesonderten
    > Kündigung bedarf. Der Zugriff auf unsere Datenbank ist auf 12 Monate befristet.
    > Nach Ablauf dieses Zeitraums entstehen Ihnen keine weiteren
    > Verpflichtungen.
    > Ihre hinterlegten Informationen werden nach Begleichung der Rechnung im
    > Einklang mit den gesetzlichen Regelungen gelöscht.
    >
    > Eine frühzeitige Löschung Ihres Mitgliedskontos ist selbstverständlich
    > möglich.
    > Bitte beachten Sie aber, dass wir aufgrund der damit verbundenen manuellen
    > Eingriffe in die Nutzerdatenbank eine Aufwandsentschädigung von zzgl.
    > 5,00 € berechnen.
    > Selbstverständlich endet damit auch Ihr Recht zum Zugriff auf die
    > Datenbank vorzeitig.
    > Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die verfrühte Löschung auf
    > eigenen Wunsch Sie nicht von der Zahlungspflicht befreit
    >
    > Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information geholfen zu haben.
    >
    > Mit freundlichen Grüßen,
    > Ihr Namen-Und-Ahnen.de - Support Team

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    dannach hab ich ihnen nochma ne E-Mail geschrieben, weil ich davon nicht schlau wurde, dann bekam ich :

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    Sehr geehrte/r Herr/Frau ,

    Vielen Dank für Ihre Anfrage beim Kundensupport von Namen-Und-Ahnen.de

    Ihre Beanstandung ist bei uns eingegangen. Zur Beantwortung möchten wir auf die folgenden Punkte hinweisen.

    Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer EMail-Adresse.

    Ihre Anmeldung mit anschließender Annahme durch uns unter gleichzeitiger Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in Textform stellt einen Vertragsschluss dar. Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit Vertragsschluss über Ihr Widerrufsrecht informiert. Der Vertragsschluss über das Internet ist ohne Weiteres möglich und erfolgt bei unserem Angebot unter Beachtung der Verbraucherschutzvorschriften für den Fernabsatz. Insbesondere wurden Sie klar und deutlich sowohl in den von Ihnen als gelesen bestätigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch vor Anmeldung über den Preis der Dienstleistung informiert.

    Ein Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider auch nicht mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Eine solche Ausschlussklausel ist zum Schutz unserer Investition in die Datenbank unerlässlich. Darauf wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener Form hingewiesen, sowohl in den von Ihnen als gelesen betätigten Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen bei der Anmeldung als auch erneut mit der nachgewiesenen Zusendung bei Vertragsschluss.
    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser Regelung auch bestehen müssen, um uns vor Missbrauch zu schützen.

    Ein wirksamer Widerruf des mit uns geschlossenen Vertrages zur Nutzung der angebotenen Datenbank ist nicht eingegangen. Daher haben wir Ihnen den in der Preisangabe ausgewiesenen Betrag inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

    Auf der Anmeldeseite unten, direkt bei der Anmeldeschaltfläche, finden Sie die Preisangabe. Wir haben Sie in hervorgehobener Form am Ende des Textes in Fettdruck positioniert. Zusätzlich befindet sich schon über dem ersten Eingabefeld mittig ein farblich hervorgehobener Sternchenhinweis ("Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus ! *") , der Sie zusätzlich zu der Preisangabe leitet (vgl. BGHZ 139, 368). Die Preisangabe finden Sie auch unter Punkt II. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen.

    Die Erstellung, Aktualisierung und Unterhaltung einer für den Online-Zugriff durch Dritte fähigen Datenbank stellt eine beträchtliche Investition dar. Hinzu kommen die von uns verauslagten Kosten für die Inhalte. Angesichts des Umfangs der angebotenen Leistung kann eine solche Leistung nur gegen Entgelt erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese Leistungen ohne störende Werbung oder Vermarktung Ihrer Daten an. Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir auf die Erbringung der Gegenleistung bestehen müssen.

    Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung und bedauern, Ihre Einwendung zurückweisen zu müssen.

    Unabhängig von dem Entgelt für den Zugang zu unserer Datenbank sind Sie aber weiterhin kostenlos zur Teilnahme an unserem Gewinnspiel berechtigt, sofern Sie sich nicht schon dafür eingetragen haben - dafür wünschen wir Ihnen viel Glück!

    Mit freundlichen Grüßen,
    Ihr Namen-Und-Ahnen.de - Support Team

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    Nun weiß ich nicht ob ich jetzt bezahlen muss oder nicht, da mein Bruder ja erst 12 Jahre ist und den Vertrag (12 Monate Zugang) ja eig nicht abschließen dürfte oder ?

    MfG CrossFire
     
  2. 17. Mai 2008
    AW: Namen-Und-Ahnen.de

    Richtig wenn er 12 ist können sie ihm nichts machen Also keine Angst

    Mfg
     
  3. 17. Mai 2008
    AW: Namen-Und-Ahnen.de

    Ohne die zustimmung deiner Eltern ist dein kleiner mit Bruder nicht geschäftsfähig. Einfach Perso Kopieren und denen das erklären. Fertig !
     
  4. 17. Mai 2008
    AW: Namen-Und-Ahnen.de

    Ich hab es ja versucht zu erklären, aber wie ihr sehen könnt, gehen sie nicht wirklich drauf ein
    Und dass mit dem Ausweiß, muss ich den eifnach so zuschicken (E-Mail) oder erst wenn sie nach fragen ?

    MfG
     
  5. 17. Mai 2008
    AW: Namen-Und-Ahnen.de

    Die erzählen da die ganze Zeit irgendwas von Widerruf. Ein Widerruf des Vertrags ist hier aber überhaupt nicht nötig, da der Vertrag nichtig ist und somit nie zustande gekommen ist. Folglich haben die auch keinen Anspruch auf irgendwelche Zahlungen und können sich auch nicht auf das Widerrufsrecht berufen.

    Dein Bruder ist 12 und somit laut § 106 BGB beschränkt geschäftsfähig. Laut § 107 BGB wird für einen Vertrag also die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters benötigt. Diese liegt ja nicht vor -> Vertrag nicht zustande gekommen.

    Dazu noch ein Auszug aus § 108 BGB
    Das kannste denen ja so schreiben und ggf. noch eine Kopie von dem Ausweis deines Bruder beifügen. Wenn die darauf halt nicht eingehen, ist das nicht dein Problem. Euch können die gar nichts.

    Also einfach so schildern, vielleicht auch die entsprechenden Paragraphen aufführen und die Sache ist erledigt.
     
  6. 17. Mai 2008
    AW: Namen-Und-Ahnen.de

    Ok, habe denen ma ne Email geschrieben und mich auf Genko´s Aussagen und Zitate bezogen.
    Danke nochmal an alle, BWs habt ihr natürlich bekommen
     
  7. 17. Mai 2008
    AW: Namen-Und-Ahnen.de

    sowas hatten wir auch mal..einfach nicht zahlen...die schicklen dann zwar mahnungen und sonstiges aba nach der zweiten kommt nix mehr...das is oft so, dass du nur infos haben willst und dann versteckt eben so um die 100€ kommen...das ist mir auch mal passiert...ersten haben wir von uns aus nicht gezahlt unhd irgendwann wars dann gut...und ne woche später kam ein beitrag bei rtl, dass dies alles betrüger sind und dass man auf keinen fall zahlen soll, denn wenn sie ne klage machen...muss die firma auch kontrolliert werden...dabei würde dann festgestellt werden, dass die linke sachen machen und somit müssten sie selber ne hohe strafe zahlen...also auf keinen fall was machen
     
  8. 17. Mai 2008
    AW: Namen-Und-Ahnen.de

    er ist noch nicht geschäfttüchtig da er 12 ist
    ihr müsst also keine angst haben
     
  9. 17. Mai 2008
    AW: Namen-Und-Ahnen.de

    wie imer das gleiche ignorieren wenn onchaml was komtm weiterignorieren wenn ne vorladung kommt sagen dass dein bruder 12 jahre alt is
     
  10. 18. Mai 2008
    AW: Namen-Und-Ahnen.de

    Gabs schon wirklich oft...
    nicht bezahlen!
    ~closed
     
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